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  <dc:identifier>http://dx.doi.org/10.17176/20170506-163714</dc:identifier>
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  <dc:title>Alle Rüstungsexportgewalt geht vom Volke aus?</dc:title>
  <dc:creator>von Achenbach, Jelena</dc:creator>
  <dc:language>ger</dc:language>
  <dc:date>2014-10-22</dc:date>
  <dc:type>electronic resource</dc:type>
  <dc:format>text/html</dc:format>
  <dc:subject>ddc:342</dc:subject>
  <dc:publisher>Verfassungsblog</dc:publisher>
  <dc:relation>Verfassungsblog--2366-7044</dc:relation>
  <dc:rights>CC BY-NC-ND 4.0</dc:rights>
  <dc:description>Das Informationsrecht des Parlaments sei ein wesentliches Element demokratischer Legitimation, so das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil. Doch in der konkreten Frage der Rüstungsexportentscheidungen entwirft das Gericht ein Bild der Außenpolitik, die – um protektionistische Erwägungen erweitert – recht weitgehend eine Sphäre geheimen exekutiven Handelns ist. Allein zur positiven Genehmigungsentscheidung besteht relativ zweifelsfrei ein parlamentarischer Auskunftsanspruch. Und dieser gilt auch nur für die Essentialia des Rüstungsgeschäfts. Die Gründe für ihre Entscheidung muss die Regierung nie darlegen. Das steht einer demokratischen Politisierung der Rüstungsexportpolitik doch stark entgegen. Ob es für das Volk und für die Staatsorgane im Bereich der Rüstungsexportpolitik unter diesen Umständen tatsächlich noch "konkret erfahrbar" und "praktisch wirksam" ist, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgehe, scheint mir zweifelhaft.</dc:description>
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