16 November 2011

Erweitern und vertiefen: Recht im Kontext goes Verfassungsblog

Von Alexandra Kemmerer und Christoph Möllers

Der Strukturwandel der Öffentlichkeit ist kein Nullsummenspiel. Die virtuelle Öffentlichkeit im Netz lässt sich nicht gegen Fachzeitschriften, Monographien und Tagespresse ausspielen. Sie erweitert unsere Gesprächs- und Lernräume, bietet neue Möglichkeiten des Streits und der Selbstvergewisserung, ist Bar und Bühne. Hier lässt sich etwas lernen über die Verfassung des Staates und der Gesellschaft.

Trotz alledem waren ausgerechnet Juristen, denen die Geschichte des Rechts und seiner Wissenschaft seit je eine hohe Medienaffinität und publizistische Experimentierfreude bescheinigt, bislang sehr zögernd im Zugriff auf die Möglichkeiten des Web 2.0. Die Zahl der Blawgs, der juristischen Blogs, ist im deutschen Sprachraum überschaubar geblieben. Kaum anders als vor inzwischen sechs Jahren, als im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zum ersten Mal über dieses Phänomen berichtet wurde.

In Amerika liegen die Dinge anders. Das haben wir seit langem aufmerksam beobachtet, zuweilen beneidet und gelegentlich beschrieben. Wir haben, wie manch andere, gerätselt und spekuliert, warum auf der anderen Seite des Teichs die Blogosphäre so bunt und vielfältig floriert, ganz anders als „bei uns“. Und immer wieder einmal mit dem Gedanken gespielt, es selbst zu versuchen.

Maximilian Steinbeis hat derweil nicht lange gezaudert, sondern es einfach gewagt, das Bloggen. Wir freuen uns darüber, dass er seinen Verfassungsblog heute in den Berliner Forschungsverbund Recht im Kontext einbindet – und wir freuen uns darauf, dass der Verfassungsblog nun auch unserer wird und wir als Autoren künftig das unmittelbare und spontane Gespräch mit Leserinnen und Lesern beginnen können, die sich zum Streit und zur Debatte verführen lassen und dabei selbst Autoren werden.

Seit fast zwei Jahren arbeiten wir im Berliner Forschungsverbund Recht im Kontext an der Entwicklung neuer Gesprächs- und Arbeitsformen interdisziplinärer Rechtsforschung. Recht im Kontext hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Recht und die Rechtswissenschaften neu im Kontext der Nachbardisziplinen zu verorten und sie, aus einer genuin juristischen Perspektive, mit den übrigen Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften ins Gespräch zu bringen.

Dieses Gespräch hat seinen Ort nicht allein im Grunewald oder Unter den Linden, im Wissenschaftskolleg und an der Humboldt-Universität. Es verbindet Wissenschaftler und Praktiker, Politiker und Professoren, Menschen unterschiedlicher Disziplinen und Rechtskulturen. Es dreht sich um aktuelle Probleme des demokratischen Rechtsstaats, um die Grundlagen und Kontexte des Rechts. Im Verfassungsblog setzen wir dieses Gespräch ab heute fort und verknüpfen es neu.

Der Verfassungsblog ist ein Raum der Möglichkeiten: Hörsaal und Salon, Agora und Gerichtssaal, Newsroom und Versuchslabor für Ideen und Argumente. Ob sich hier neu und anders über die Verfassung und die Politik diskutieren lässt? Über die Konstitution Europas und die Zukunft unserer Verfassung? Über Welt und Recht? Wir sind gespannt.

 


3 Comments

  1. […] Teaser schreiben Kemmerer/Möllers bemerkenswerte Worte: Der Strukturwandel der Öffentlichkeit ist kein […]

  2. […] Verfassungsblog ist ein Raum der Möglichkeiten: Hörsaal und Salon, Agora und Gerichtssaal, Newsroom und Versuchslabor fü… Hier wollen wir über die Konstitution Europas und die Zukunft unserer Verfassung debattieren, […]

  3. […] mit Recht im Kontext begründet. Welche Gründe und Erwartungen sich damit verbanden, ist hier und hier nachzulesen. Was dann geschah, darüber sprechen die Verfassungsblogger […]

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