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  <dc:identifier>http://dx.doi.org/10.17176/20201016-233338-0</dc:identifier>
  <dc:identifier>https://staging.verfassungsblog.de/kein-wahlkampf-auf-staatskosten/</dc:identifier>
  <dc:title>Kein Wahlkampf auf Staatskosten</dc:title>
  <dc:creator>Friehe, Matthias</dc:creator>
  <dc:language>ger</dc:language>
  <dc:date>2020-10-16</dc:date>
  <dc:type>electronic resource</dc:type>
  <dc:format>text/html</dc:format>
  <dc:subject>ddc:342</dc:subject>
  <dc:subject>BVerfG</dc:subject>
  <dc:subject>Parteien</dc:subject>
  <dc:subject>Wahlkampffinanzierung</dc:subject>
  <dc:publisher>Verfassungsblog</dc:publisher>
  <dc:relation>Verfassungsblog--2366-7044</dc:relation>
  <dc:rights>CC BY-SA 4.0</dc:rights>
  <dc:description>In der letzten Woche hat der Bundestag eine Änderung des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Künftig müssen Abgeordnete mit einem Ordnungsgeld rechnen, wenn sie ihre vom Bundestag bezahlten Mitarbeiter unzulässig für nicht-mandatsbezogene Tätigkeiten einsetzen. Damit soll vor allem verhindert werden, dass Abgeordnete im Wahlkampf unzulässig ihre parlamentarischen Mitarbeiter zum hauptamtlichen Wahlkampfteam umfunktionieren. Hintergrund ist ein entsprechender Hinweis des BVerfG, das die bisherigen Regelungen als nicht ausreichend bemängelt hatte. Bei genauer Hinsicht ist der Bundestag den Forderungen aus Karlsruhe aber nicht nachgekommen, sondern hat ein Aliud beschlossen. Aus praktischen wie aus verfassungsrechtlichen Gründen läuft der Versuch, den Einsatz von Abgeordnetenmitarbeitern im bzw. für den Wahlkampf zu unterbinden, weitgehend ins Leere.</dc:description>
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