06 July 2010

EuGH gibt Monsanto eins auf die mit Gen-Patenten gepanzerte Nase

Gen-Patente sind eine unheimliche Sache: Der, dem ein Gen-Patent gehört, herrscht über ein Lebewesen, über etwas sich selbst Reproduzierendes, sich Vermehrendes. Die Felder blühen, die Bienen summen, die Pollen fliegen, und wenn hinterher beim Biobauern nebenan im Saatgut die patentierte Gen-Sequenz auftaucht, dann kann Monsanto die Hand aufhalten.

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs scheint diesem Szenario zumindest einen Teil seines Schreckens zu nehmen: Wie nach den Schlussanträgen zu erwarten, schränkt es das Monsanto-Patent auf durch Genmanipulation herbizidfest gemachte Sojabohnen insoweit ein, als Monsanto auf dieser Grundlage nicht den Import von Sojamehl aus Argentinien verbieten kann.

Sojamehl besteht, wie der Name schon sagt, aus fein zermahlenen Sojabohnen. In dem Mehl seien die patentierten DNA-Sequenzen zwar noch nachweisbar. Aber die DNA sei patentiert, weil und soweit sie eine bestimmte Funktion erfüllt (nämlich die Sojapflanze herbizidfest macht). Das Sojamehl als “totes Material” macht aber überhaupt nichts herbizidfest.

Der Einsatz eines Herbizids gegen Sojamehl ist (…) nicht vorhersehbar und normalerweise auch nicht vorstellbar,

schreiben die Richter mit trockenem Humor.

Dem Biobauern, dessen Pflanzen vom Monsanto-Feld nebenan genetisch kontaminiert werden, hilft das alles freilich wenig. Aber immerhin zeigt das Urteil, dass Monsanto nicht mit jedem patentrechtlich abgestützten Irrsinn durchkommt.


One Comment

  1. […] hat vor dem EuGH erst vor kurzem schon eins auf die Nase bekommen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Gen-Food dürfte […]

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