22 October 2009

Riesentriumph im Kampf gegen die Diskriminierung von Schwulen und Lesben

Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung der Homo-Ehe bei der Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst für verfassungswidrig erklärt. Nicht nur das: Nach den schlappen Kammerentscheidungen des Zweiten Senats 2007 und 2008, der ebenso schlappen Nicht-Entscheidung zur Stiefkindadoption und der superschlappen Entscheidung zur künstlichen Befruchtung hat der Erste Senat jetzt ein Grundsatzurteil zur Diskriminierung von Schwulen und Lesben gefällt, das im politischen und juristischen Resonanzraum noch lange nachhallen wird.

Erstmals hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt, dass eine Ungleichbehandlung nach sexueller Orientierung ähnlich strengen Rechtfertigungskriterien unterliegt wie eine Diskriminierung nach Geschlecht, Rasse, Glauben und anderer in Art. 3 III GG explizit verbotener Kriterien.

Wow.

Seit mehr als zwanzig Jahren kämpfen die Schwulen und Lesben um ein Diskriminierungsverbot in Art. 3 III. Der Verfassungsgeber hat sich dazu nie durchringen können. Jetzt bekommen sie es aus der Hand eines Richtergremiums unter Vorsitz von ausgerechnet Hans-Jürgen Papier. Und mit seiner Stimme: Die jetzige Entscheidung ist offenbar einstimmig ergangen. 2002 hatte Papier in seinem Minderheitenvotum noch auf ein Abstandsgebot zwischen Ehe und Homo-Ehe gepocht.

Wow. Wow. Wow.

Und dann nimmt der Senat auch noch explizit auf die parallele Entwicklung im Europarecht Bezug, auf die Grundrechtecharta und auf die EGMR-Rechtsprechung und macht sich deren Maßstäbe ausdrücklich zu eigen.

Eat this, Zweiter Senat!


3 Comments

  1. […] Der Fall ging nach Karlsruhe, und jetzt hat der Erste Senat erneut in wünschenswerter Klarheit ausgeführt, dass Art. 6 I GG dem Gesetzgeber mitnichten einen Freibrief zur Homo-Diskriminierung ausstellt. Der Beschluss liegt ganz auf der Linie der epochalen Senatsentscheidung vom letzten Sommer in Sachen Hinterbliebenenrente. […]

  2. […] Die FAZ berichtet, dass der oberste Rechtspolitiker der CDU/CSU-Fraktion Günter Krings das BVerfG attackiert – wegen dessen Rechtsprechung zur Homo-Ehe. […]

  3. Fünf Jahre Verfassungsblog Wed 30 Jul 2014 at 19:12 - Reply

    […] Aus den Themen der ersten Wochen: Lissabon-Begleitgesetz, Citizens United, Anonymisierung im Internet, Obamacare, Wahlrechtsgleichheit, Rottmann, katalanischer Separatismus, Vorratsdatenspeicherung, Homo-Ehe… […]

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