Markttransparenz ist nicht gefährlich
Das BVerfG hat heute eine weitere Folge in der Serie “Karlsruhe befreit die freien Berufe” gesendet: Diesmal sind es die Zahnärzte, denen das Verfassungsgericht die Freiheit bescheinigt, an virtuellen Marktplätzen im Internet teilzunehmen, ohne dabei von ihren Kartell– Berufsorganisationen mit Unterlassungsverfügungen und Bußgeldbescheiden behelligt zu werden.
Es geht dabei um ein Portal, wo registrierte User sich von Zahnärzten für ihre gewünschte Behandlung unverbindliche Angebote machen lassen können.
Ein Zahnarzt, der daran teilgenommen hatte, war daraufhin vom Berufsgericht getadelt worden: Sein Angebot sei nicht seriös gewesen und habe nur dem Zweck gedient, potenzielle Patienten in seine Praxis zu locken. Dies verstoße gegen die berufsrechtliche Pflicht, sich – das ist echt süß – “kollegial” zu verhalten.
Außerdem ist eine Menge vom Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient die Rede, und wie fies das sei, da so ganz kalt und anonym eine Kostenschätzung abzugeben, wo man sich doch überhaupt noch nicht in die Augen geblickt hat.
Mit einem Wort: Da schlottert im Jahre 2010, wo doch nun wirklich jede Oma ihrem Enkel den Weihnachtsgoethe per Amazon zustellen lässt, eine gestandene Berufsorganisation vor diesem komischen gruseligen neuen Ding, das aus Amerika kommt und sich Intanet oder so ähnlich nennt. Nicht zu fassen.
Die fleißige 2. Kammer des Ersten Senats erinnert die Zahnarztorganisationen daran, dass eigentlich niemand etwas dagegen haben kann, wenn der Markt für Zahnarztleistungen transparenter gemacht wird – jedenfalls nicht aus ehrenwerten Gründen.
Foto: Christoph Gommel, Flickr Creative Commons
Vielleicht nicht gefährlich, tut aber manchmal weh…
Und wo kämen wir denn da hin, wenn so honorige Leute wie Ärzte oder Rechtsanwälte sich wie Unternehmer verhalten könnten/dürften/müssten.