09 February 2011

EuGH-Generalanwalt: Food mit Gen-Pollen drin ist Gen-Food

Das ist kein guter Tag für Monsanto.

Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat heute sein Plädoyer in Sachen Bablok vorgelegt. Dabei geht es um die Frage, ob Honig, der Pollen von genetisch modifiziertem Mais enthält, als Gen-Food zu qualifizieren und damit zulassungspflichtig ist. Was zur Folge hätte, dass die betroffenen Imker für ihren genetisch verseuchten Honig Schadensersatz verlangen könnten.

Bots Antwort, die sich der EuGH erfahrungsgemäß mit hoher Wahrscheinlichkeit zu eigen machen wird: Yep, Honig mit Gen-Pollen drin ist Gen-Food.

Die Pollen im Honig, so Bot, seien zwar selbst keine genetisch veränderten Organismen, da nur tote Materie. Honig, der solche Pollen enthält, sei aber trotzdem sehr wohl aus genetisch veränderten Organismen hergestellt. Und das reicht für die Zulassungspflicht aus.

Tertium datur

Das ist logisch ziemlich – wie soll man sagen – anspruchsvoll: Die Pollen scheinen in den Augen des GA das Kunststück fertig zu bringen, gleichzeitig GVO und kein GVO zu sein. Tertium non datur, sagt Aristoteles, stimmt aber offenbar gar nicht.

Das Kunststück ist natürlich in Wahrheit das des Generalanwalts, und wie er das juristisch genau fertig bringt, ist gar nicht so wichtig.

Wichtig ist, dass der Generalanwalt die Gen-Food-Richtlinie so weit auslegt wie nur irgend möglich. So kommt es beispielsweise überhaupt nicht darauf an, ob das genmanipulierte Produkt absichtlich in das Lebensmittel hineingerührt wurde oder nicht. Es kommt auch nicht darauf an, ob die manipulierte DNA im Lebensmittel am Ende noch nachweisbar ist. Es kommt auch nicht darauf an, in welcher Menge Genmais-Pollen in dem Lebensmittel enthalten sind.

Das ist für M. Bot alles völlig irrelevant: Die Richtlinie, so schreibt er, soll vor Lebensmitteln schützen, die aus genetisch modifizierten Zutaten hergestellt sind. Und Honig mit Gen-Pollen drin gehört da dazu.

Monsanto hat vor dem EuGH erst vor kurzem schon eins auf die Nase bekommen. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Gen-Food dürfte dieselbe inzwischen doch schon ganz schön angeschwollen sein.

Foto: Jack Wolf, Flickr Creative Commons


2 Comments

  1. Frank Filodda Thu 24 Feb 2011 at 18:31 - Reply

    Und wie schafft es Herr Bot die Honigverordnung auf den Kopf zu stellen? Pollen ist ein fester Bestandteil vom Honig und wird auch nicht auf irgendeine Weise dem Honig zugeführt, sondern von den Bienen zusammen mit dem Nektar eingetragen. Hierzu gibt es zahlreiche wissenschaftliche Studien, die darüber Auskunft geben. Pollen nun als Zutat zum Honig? Honig nicht mehr gleich Honig sondern Honig und (Zutat) Pollen = Honig? Da stehen dann noch Änderungen von Verordnungen im Raum?
    Und wie war das noch mit den tierischen Produkten? Auch das nunmehr nicht relevant?
    Wie kann das (alles) vor so hoher Stelle passieren?

  2. ARNO MEIER Thu 7 Apr 2011 at 20:11 - Reply

    Herr Bot mag ein ausgezeichneter Jurist sei, der aber von Honig und der Imkerei sehr wenig versteht. Wie ist es sonst zu erklaeren, dass dem Honig waehrend des
    Schleuderns, der Pollen zugesetzt wird.(?)
    Man haette oder sollte zu dieser techn. Frage Experten, Biologen, Chemiker und selbst Imker fragen

    Wie haben dieses Zusetzen die alten Griechen und Aegypter fertig gebracht(?)
    Wie ist es zu verstehen, das niemand in der Welt Pollen zur “Veredelung “ des Honig anbietet.

    Wo beschaffen sich die Imker die Pollen um sie dem Honig zuzusetzen (?) Sicherlich doch in dem sie Honig filtern!!!
    Es war also doch schon immer Pollen im Honig.

    In allen bekannten Imkereifachbuechern, ist kein Artikel ueber das Zusetzung von Pollen dem Honig zu finden.

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