20 November 2017

Warum eine Minderheitsregierung niemand wollen kann

Der verfassungsmäßige Weg zu einer Minderheitsregierung ist einfach: Nach Art. 63 Abs. 1 GG müsste Bundespräsident Steinmeier dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorschlagen. Die Wahl zum Bundeskanzler setzt nach Art. 63 Abs. 2 S. 1 GG eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages voraus – daher der Begriff Kanzlermehrheit. Weder die Bundeskanzlerin noch ein anderer Exponent der CDU kann im Augenblick auf diese Mehrheit hoffen. Die Wahl würde also vermutlich scheitern. Sodann fände nach einer Frist von 14 Tagen ein weiterer Wahlgang statt; so bestimmt es Art. 63 Abs. 4 S. 1 GG. Würden auf die Bundeskanzlerin in diesem Wahlgang – sagen wir – die 313 Stimmen der CDU/CSU und der Grünen entfallen, so könnte der Bundespräsident entweder die Bundeskanzlerin erneut ernennen oder den Bundestag auflösen. Letzteres Szenario ist, den manifestierten Regierungswillen der Minderheit immer vorausgesetzt, freilich äußerst unwahrscheinlich. Bei den bisherigen Auflösungen des Bundestages handelte der Bundespräsident stets in enger Abstimmung mit der Regierung. Und warum sollte der Bundespräsident die gesinnungsstolze politische Gruppentherapie seiner eigenen Partei in der Opposition aufmischen?

Renaissance des Parlamentarismus?

So gäbe es sie dann also, die Minderheitsregierung, die als Mehrheitsregierung schon 2013 möglich gewesen wäre, die damals aber (zu) wenige wollten. Sie bliebe im Amt, bis – ja, bis wann? Dass die split opposition des 19. Deutschen Bundestages einen anderen Bundeskanzler inthronisiert, ist wenig wahrscheinlich, und einen anderen verfassungsmäßigen Weg als den des Art. 67 GG gibt es nicht. Aber würde die Regierung nicht spätestens am Budgetrecht des Parlaments, also an den nächsten Haushaltsberatungen zerbrechen? Kaum. Dass ausgerechnet SPD und Linke das Budgetrecht als Kampfmittel entdecken und das Land in einen budgetlosen Zustand versetzen, ist eher unwahrscheinlich. Würde ihnen auch schlecht bekommen.

Was spricht also verfassungsrechtlich gegen eine Minderheitsregierung? Oder vielmehr: Spricht nicht gerade verfassungspolitisch sehr viel dafür, eine Minderheitsregierung zu wagen? Landauf, landab sind sich die Beobachter und kritischen Teilnehmer unserer Verfassungszustände ja schon lange darin einig, dass das Parlament gestärkt werden muss. Was sowohl Norbert Lammert als auch das Bundesverfassungsgericht finden, ist zweifellos richtig – in dieser Allgemeinheit freilich auch belanglos. Wie also würde sich eine Minderheitsregierung auswirken auf das Verhältnis von Parlament und Regierung?

Gerade das ist es ja, was sich ihre verfassungsrechtlichen Befürworter heute von einer Minderheitsregierung erhoffen: eine Renaissance des Parlamentarismus. Ein Parlament, das nicht mehr von Koalition und Kanzleramt vor vollendete Tatsachen gestellt und als Schallraum regierungsamtlicher Kommunikation gebraucht wird. Eine Bundesregierung, die demütig ihre Vorhaben dem ganzen Parlament erklärt und bei wechselnden Mehrheiten um Unterstützung für ihre Vorhaben wirbt. Die die Debatten auf diese Weise von den Ausschüssen und Koalitionsrunden wieder in das Plenum trägt. Die vielleicht überhaupt weniger regiert als das Parlament wieder selbst entscheiden lässt.

Solche Vorstellungen sind aber, bei allem Respekt, romantischer Unfug und beruhen auf grundsätzlichen Fehlvorstellungen über das Regierungssystem im Allgemeinen und die heutige Verfassungslage im Besonderen. Warum?

Das parlamentarische Regierungssystem als Wille und Vorstellung

Erstens: Die Vorstellung, dass ausgerechnet eine stärkere politische Dissoziation von Parlamentsmehrheit und Bundesregierung das Parlament stärken könnte, geht von einer Ideologie der Gewaltentrennung aus, die der Verfassung ganz fremd ist. Derartige Vorstellungen von Gewaltenteilung waren seit dem 18. Jahrhundert nicht nur in Deutschland immer die Spielwiese von Doktrinären und Romantikern, haben jedoch nichts mit der institutionellen Form des parlamentarischen Regierungssystems zu tun. Die Stärke des Parlaments beruht vielmehr ganz im Gegenteil auf der engen personellen und institutionellen Verknüpfung von parlamentarischem und exekutivem Handeln. Richard Thoma hat das Grundprinzip dieses Regierungssystems im berühmte Handbuch des Deutschen Staatsrechts vor bald 90 Jahren zutreffend, aber folgenreich missverständlich als einen „Gewaltenmonismus“ bezeichnet. Diese Verknüpfung der parlamentarischen und der Regierungsorganisation drückt sich vor allem in der Kompatibilität von Mandat und Regierungsamt und in einer Reihe weiterer Öffnungen zwischen Parlament und Regierung aus. Wer wissen will, in welchem Maße das gerade auch für das Regierungssystem der Bundesrepublik gilt, schlage noch einmal rasch bei Wilhelm Hennis nach, dem großen Lehrer der alten Bundesrepublik in Sachen Parlamentarismus.

Lebendiges und totes Verfassungsrecht

Zweitens: Dass die Verfassung in Art. 63 Abs. 4 GG den aufgezeigten Weg zur Minderheitsregierung vorsieht, ist kein Einwand dagegen. Denn das parlamentarische Regierungssystem ist in seiner heutigen Gestalt keine Schöpfung der Verfassung, sondern eine Resultante der Verfassungsentwicklung in bald 70 Jahren Bundesrepublik. Das Verständnis des Parlamentarischen Rates für die institutionelle Idee des parlamentarischen Regierungssystems war, wie dies besagter Wilhelm Hennis überaus höflich formuliert hat, „gering“. Man war – in einer heute mehr als zweifelhaft gewordenen Interpretation der Weimarer Verfassungsentwicklung – vielmehr überzeugt davon, dass gerade möglichst viel Selbständigkeit der Regierung gegenüber dem Parlament ihre Stabilität verbürge.

Die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik ist noch nicht geschrieben, daher sehen wir diese Zusammenhänge noch nicht klar genug: War die Ausprägung eines parlamentarischen Systems in der institutionellen Entwicklung von Beginn an angelegt? Wurde die Bundesrepublik erst mit dem Machtwechsel 1969 im eigentlichen Sinne parlamentarisch? Oder erst, als Helmut Kohl es nach der verlorenen Bundestagswahl 1976 vorzog, Oppositionsführer im Bundestag zu werden anstatt Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz zu bleiben und damit die parlamentarische Opposition politisch aufwertete, wie es Patrick Bahners am 19. Juni in der FAZ und seinem überaus lesenswerten Kohl-Buch dargelegt hat? Jedenfalls hat sich das in der Adenauer-Zeit aufgekommene Schlagwort „Kanzlerdemokratie“ weder als verfassungsrechtlicher noch als staatstheoretischer Begriff durchgesetzt. Und die Minderheitsregierung gehört verfassungsrechtlich und verfassungssystematisch zur sogenannten Kanzlerdemokratie.

Drittens: Diese Verfassungsentwicklung ist natürlich, wie alle Verfassungsentwicklungen, umkehrbar. Nur täusche man sich nicht über die Reichweite eines solchen Vorgangs. Denn die Entwicklung eines parlamentarischen Handlungsverbunds aus Parlamentsmehrheit und Bundesregierung ist nicht nur eine politische Handlungslogik. Sie hat in den subkonstitutionellen Formen des deutschen Regierungssystems in der langen Zeit ihres Funktionierens eine sehr konkrete Gestalt angenommen. Man denke nur an die Planung und routinierte Erledigung des größten Teils der Gesetzgebungsagenda im Zusammenspiel von Ältestenrat, Bundeskanzleramt und Ressorts, die sich, schon wegen der extensiven Karlsruher Rechtsprechung zum Vorbehalt des Gesetzes, gar nicht substantiell reduzieren ließe. Auch diese Rechtsprechung hat ja wesentlich zur Herausbildung des parlamentarischen Regierungssystems beigetragen, stünde im Falle einer Minderheitsregierung aber fundamental in Frage. Man denke an parlamentarische Informationsrechte, Ausschussverfahren und Redeordnung. Und man denke schließlich an das gesamte Verfahren der europapolitischen Kommunikation von Bundestag und Bundesregierung nach Art. 23 Abs. 2 und 3 GG, dessen Ausgestaltung durch die Lissabon-Folgegesetze klar auf die Situation einer Mehrheitsregierung zugeschnitten ist. In der Europäischen Union steht ja manches an, vorsichtig gesagt.

Natürlich: All das ließe sich ändern. Doch mit jeder Änderung an diesem institutionellen Gefüge stünde, sofern es keine parlamentarische Koalitionsmehrheit mit Regierungsverantwortung mehr gibt, zugleich das parlamentarische Grundprinzip des Regierungssystems in Frage, das sich im Laufe der Zeit herausgebildet hat: die impliziten Loyalitäten eines Mehrparteienparlaments mit der Aufgabe zur Mehrheitsbildung. Ob eine aus der jetzigen Situation hervorgegangene Minderheitsregierung die politische Kraft hätte, einer solchen Auflösung eingespielter Handlungsmuster etwas entgegenzusetzen, ist mehr als zweifelhaft. Was an deren Stelle träte, ist völlig offen.

Die repräsentative und plebiszitäre Komponente in der Berliner Republik

Und schließlich: Worin könnte die politische Chance einer Minderheitsregierung im parlamentarischen System bestehen? Das sogenannte Regieren mit wechselnden Mehrheiten bietet einer starken Persönlichkeit an der Regierungsspitze die Möglichkeit, den Oppositionsparteien im Parlament durch einen stärker plebiszitären Politikstil die Zustimmung zu bestimmten Vorhaben abzuzwingen. Ein erfolgreicher Minderheitskanzler müsste also die plebiszitäre gegenüber der parlamentarisch-repräsentativen Komponente im Regierungshandeln aufwerten. Macht man sich dies klar, so wird offenkundig, warum die Bundeskanzlerin nicht als Freundin wechselnder, unsicherer Mehrheiten gilt. Besteht nicht nach übereinstimmender Auffassung ihrer Anhänger und Gegner die verfassungspolitische Essenz ihres Regierungsstils gerade darin, dass sie bereits auf der Basis parlamentarischer Mehrheiten das plebiszitäre gegenüber dem repräsentativen Moment des Regierungshandelns laufend aufgewertet hat? Wie man das „findet“, ist erst mal gleichgültig: Ob die Regierung aber zu jener nochmaligen Verschärfung plebiszitären Regierungshandelns, die eine Minderheitsregierung voraussetzt, überhaupt noch imstande wäre, ist mehr als fraglich.


64 Comments

  1. Franz Mayer Mon 20 Nov 2017 at 15:11 - Reply

    Überzeugt mich nicht, zu sehr historisch mit Blick in den Rückspiegel gedacht. Wer nur in den Rückspiegel schaut fährt womöglich besondes bald gegen die Wand. Wir haben aber eine neue, veränderte Parteienkonstellation mit einer höhren Anzahl an Akteuren. Ich empfehle vor einer vorschnellen Abqualifizeriung von Optionen, die das GG nun einmal vorsieht, den verfassungsvergleichenden Blick in andere Verfassungsordnungen, die Erfahrungen mit Minderheitsregierungen haben.

  2. Law as Integrity Mon 20 Nov 2017 at 15:33 - Reply

    Danke für diese sehr schöne Analyse, an der grundsätzlich wenig zu kritisieren ist – außer vielleicht, dass sie, wie man es vom deutschen Juristen gewohnt ist, doch sehr Status-Quo-orientiert daher kommt. Ein vergleichender Blick in andere (europäische) Länder täte hier vielleicht dann doch gut. Auch, weshalb sich durch eine Mindeheitsregierung der institutionelle (!) Rahmen ändern würde, erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht ganz.

  3. bec Mon 20 Nov 2017 at 17:01 - Reply

    Ich stimmte der Kritik von Herrn Prof. Mayer zu: Die Politik (und in seinen Maßstäbeteilen auch das BVerfG) hat sich zu sehr an eindeutige (zuletzt überwältigende) regierungstragende Mehrheiten gewöhnt.
    Dem Vernehmen nach sind die Vertreter von Bündnis’90/Die Grünen morgen die ersten Gäste beim Bundespräsidenten. Es ist nach der heutigen Erklärung zu vermuten, dass die Bereitschaft der Grünen zur Formierung einer Minderheitsregierung dort erfragt wird. Die bewusst staatspolitischen Aussagen der Spitzenkandidaten in den letzten Tagen stützen diese Bereitschaft. Der Bundespräsident ist aus verfassungsrechtlicher Sicht gut beraten, auch eine mit nur relativer Mehrheit gewählte Bundeskanzlerin zu ernennen und so eine Regierungsbildung zu ermöglichen. Da für Gesetzesvorhaben nach Art. 42 Abs. 2 GG ebenfalls (mit nur wenigen Ausnahmen) schon eine relative Mehrheit ausreicht, sind nicht nur wechselnde Mehrheiten denkbar, sondern es könnte auch über Enthaltungen einer Fraktion ein positiver Beschluss des Bundestags zustandekommen.

  4. Thorsten Haupts Mon 20 Nov 2017 at 18:11 - Reply

    Wenig überzeugend. Letztlich argumentiert der Autor mit “eingespielte Routine”, oder frei übersetzt: Das haben wir schon immer so gemacht. Was anderes haben wir noch nie so gemacht. Und wo kämen wir denn hin, wenn das jeder machen würde.

    Das Parteiensystem der alten Bundesrepublik mit zwei wechselseitig regierenden Volksparteien plus Juniorpartner ist fast sicher Historie und nicht mehr widerholbar. An diese neue Situation muss sich die Verfassungswirklichkeit anpassen. Und ob eine zwischen sich stark zerstrittene Drei- oder Vierparteienkoalition tatsächlich eine stabile Regierung garantiert? Da scheint mir Wunschdenken der Vater der Bedenken gegen Minderheitenregierungen.

  5. Michael Hassemer Tue 21 Nov 2017 at 10:35 - Reply

    Da sich gegen eine Minderheitsregierung nur schwer verfassungs-*rechtlich* argumentieren lässt, muss dies wohl auf verfassungs-*politischem* Wege geschehen – so auch hier, wie es scheint. Das ist legitim, sollte allerdings auch in begrifflicher wie methodischer Hinsicht so ehrlich wie möglich sein. Sonst besteht die Gefahr, für die eigene Argumentation eine Wertigkeit in Anspruch zu nehmen, die ihr eigentlich nicht zukommen dürfte.

  6. Volker Weise Tue 21 Nov 2017 at 10:37 - Reply

    Folgt man dem Autor unter “Drittens”, stellt sich die Frage, wofür man dann im Rahmen seiner “Kanzlerdemokratie” überhaupt ein Parlament braucht, denn dieses hält ja die Effektivität des Regierungshandelns nur auf:

    “Denn die Entwicklung eines parlamentarischen Handlungsverbunds aus Parlamentsmehrheit und Bundesregierung ist nicht nur eine politische Handlungslogik. Sie hat in den subkonstitutionellen Formen des deutschen Regierungssystems in der langen Zeit ihres Funktionierens eine sehr konkrete Gestalt angenommen. Man denke nur an die Planung und routinierte Erledigung des größten Teils der Gesetzgebungsagenda im Zusammenspiel von Ältestenrat, Bundeskanzleramt und Ressorts, die sich, schon wegen der extensiven Karlsruher Rechtsprechung zum Vorbehalt des Gesetzes, gar nicht substantiell reduzieren ließe.”

    Vorschlag: Den Bundeskanzler könnte man per Direktwahl wählen lassen, es wird per Verordnung regiert und das letzte Wort hat Karlsruhe. Ich kann keine Aufgabe des Parlaments in diesem System erkennen: Opposition findet doch im Prinzip heute schon im wesentlichen außerparlamentarisch statt (Straße und Medien).

    • Daniel S. Batt Thu 23 Nov 2017 at 08:47 - Reply

      Absolut korrekte Sichtweise. Tatsächlich sollte man die aktuelle parlamentarische Arbeitsweise einer Überprüfung unterwerfen. Wird das Parlament tatsächlich Art. 38 Abs. 1 Satz 2 gerecht? Zweifel sind angebracht.

      In diesem Sinne wäre eine Minderheitsregierung, welche um die Zustimmung des Parlamentes argumentativ kämpfen muss, eine lehrreiche und reinigende Erfahrung. Möge das bessere Argument gewinnen!

  7. Lea M. Tue 21 Nov 2017 at 11:52 - Reply

    Der Text ist schwer zu verstehen und versucht die Meinung des Autors als Fakt darzustellen, ohne sie nachvollziehbar zu begründen. Zum Beispiel zu erstens: Warum ist die Gewaltenteilung der Verfassung fremd? Warum beruht die Stärke des Parlaments gerade auf der Verknüpfung zwischen parlamentarischen und exekutivischem Handeln? Dazu wären ein paar Beispiele aus dem Grundgesetz oder der Parlamentspraxis hilfreich.

  8. Leser Tue 21 Nov 2017 at 12:24 - Reply

    Ein gedanklich anregender Artikel. Inhaltlich hat er mich kurioserweise vom Gegenteil überzeugt – die zu widerlegende These erscheint erstens eingängiger, zweitens ist jdf. für mich verständlicher dargelegt: Eine Entkopplung von absoluter Mehrheit im Parlament und Regierung könnte eine große Chance sein.

    Aber von der Frage, was man toller findet, einmal ganz abgesehen:

    Welchen Weg schwebt dem Autor denn vor, wieder zu einer Mehrheitsregierung zu kommen? Parteien verbieten? 14%-Hürde? Gauland in Anatolien entsorgen?

    Realität scheint mir doch zu sein, dass wir entweder eine Minderheitsregierung mit oder ohne Neuwahl haben. Denn dass eine Neuwahl eine mehrheitsfähige und -willige Koalition erzeugen wird, sehe ich nicht. Linke, AfD, SPD und FDP wollen gar nicht regieren. CDU/CSU und Grüne werden auf eine absolute Mehrheit meiner ggw. Einschätzung nach nicht kommen. Wozu also die Diskussion?

  9. O. Michael Tue 21 Nov 2017 at 12:51 - Reply

    Wenn man diesen Artikel liest, der aus meiner Sicht völlig berechtigt von den Vorkommentierern verrissen wurde, merkt man erst, wie sehr gerade jetzt Roman Herzog fehlt.
    So bleibt uns seine Kommentierung zum Minderheitskanzler in Maunz/Dürig Art. 63 Rn 53ff, die in jeder Hinsicht fundierter und lesenswerter ist, als dieser Artikel.
    Vor allem verstieg sich Herzog nicht in eine Abqualifizierung von Befürwortern der Minderheitsregierung als “Romantiker”, sondern erläutert die Chancen und Risiken.
    So macht man das.

  10. Dominic Schelling Tue 21 Nov 2017 at 14:17 - Reply

    Man könnte anfügen, dass seit Anfang der neunziger Jahre, keine Bundesregierung, abgesehen von jeweils wenigen Monaten, keine Mehrheit im Bundesrat hatte. Jede Regierungskoalition musste sich also oftmals mühselig Mehrheiten im Bundesrat suchen. Auch die Föderalismusreformen änderten daran nur wenig. Also könnte man sagen, es gibt eine “Tradition” der Mehrheitsfindung in unterschiedlichen Lagern. Warum könnte dies nicht auch im Bundestag klappen? Gegen eine Minderheitsregierung spricht ein Veto des Bundesrates gegen ein Einspruchsgesetz, dass mit der Kanzlermehrheit überstimmt werden müsste. Auch verhandelt eine Bundesregierung mit den Ländern einfacher, wenn sie eine Kanzlermehrheit hat, weil sie dann z.B. einfacher Zugeständnisse im Bereich des Bundeshaushaltes machen kann. Und sowas kommt ja nicht selten zur Anwendung. Die Regierung in der Schweiz ist übrigens immer auf wechselnde parlamentarische Mehrheiten angewiesen und es gibt eigentlich nie Regierungskrisen. Aber die Schweiz hat auch eine ganz andere politische Kultur und eignet sich nur bedingt als Vorbild.

  11. OCB Tue 21 Nov 2017 at 15:29 - Reply

    Kann mich der Kritik der vorangegangenen Kommentare nur anschließen. Bereits der Titel dieses Beitrags ist schon irgendwie schräg..
    Die Argumentation des Beitrags ist weder stringent noch überzeugend bzw. überzeugt mich der Beitrag nicht. Warum würde eine Minderheitsregierung die Rechtsprechung des BVerfG bspw. zu den parlamentarischen Informationsrechten etc. in Frage stellen.

  12. Micka Wed 22 Nov 2017 at 11:36 - Reply

    Ein Beitrag, der wenig überzeugt. Die vorgetragene verfassungspolitische Kritik bleibt vage und nebulös, mögliche konkrete Problemlagen benennt der Autor fast gar nicht – letztlich ist der Artikel ein guter Beleg für die quasinormative Kraft des Gewohnten und für die fehlende Affinität der deutschen Verfassungsrechtswissenschaft zur Empirie.

  13. oldpetrus Wed 22 Nov 2017 at 12:59 - Reply

    Zu viel Geschwurbel, wenig Aussage. Bisher gab es keine Minderheitsregierung in Deutschland, in Nachbarländern klappt sie. Natürlich nicht unbedingt mit deutschen Verhältnissen vergleichbar.
    n den letzten Tagen ahebn sich etliche Verfassungsrechtler und Rechtsexperten und -wissnschaftler dazu geäußert, ein vorsichtiges “können wir ja mal versuchen” war als Kontext zu hören.
    Bin selbst auch dafür, der Demokratie könnte es gut tun. Und was kann im schlimmsten Fall passieren?
    Politische Blockade?
    Kennen wir doch seit 12 Jahren Merkel, aussitzen, keine Entscheidungen treffen, jede klare Aussage vermeiden bis ein Meinungsinstitut die “öffentliche Meinung” herausgefunden hat (bei ca. 1001 Befragten).
    Also wagen wir doch mal “Minderheitsregierung” ohne Angst vor den Stimmen der AfD. Ja, auch mit deren Zustimmung muss man manchmal rechnen, was ist daran schlimm?

    • schonfrist Thu 23 Nov 2017 at 09:02 - Reply

      Wie schon Brandt sagte: “Mehr Demokratie wagen”.
      Die CDU gesteuerte Journallie hat nur Angst, das Merkel mal richtig regieren muss und nicht nur aussitzen

  14. copista Wed 22 Nov 2017 at 15:00 - Reply

    Kluge theoretische Ausführungen, die allerdings vollständig die Möglichkeit einer “vereinbarten” Tolerierung als Form einer Minderheitsregierung ausklammert, durchaus aber unterhalb der Koalition Parlamentspraxis darstellt und vor allem, die beteiligten Protagonisten (speziell die SPD) aus ihrem Dilemma führen könnte.

  15. H.Braun Thu 23 Nov 2017 at 08:13 - Reply

    Klassischer mainstream blog. Leider haben wir uns während der Jahrzehnte Regierungszeit Kohl und Merkel an eine Politik des “Durchregierens” gewöhnt und glauben jetzt, dass alles Andere “Romantisierung” wäre.
    Deutschlands Rolle in Europa wird überhöht und das Schreckgespenst der parlamentarischen Blockade und Unregierbarkeit an die Wand gemalt. Leider ist dadurch der Unmut grosser Teile der Bevölkerung derart gewachsen, dass wir jetzt eine erkleckliche Anzahl rechtsextremer Politiker ins Parlament “befördert” haben. Neuwahlen werden diesen Effekt noch verstärken. Die direkte Beteiligung der Sozialdemokraten (in erster Linie ), der Linken und der AFD an politischen Entscheidungen halte ich wegen der Abbildung der gesamten (!) Wählermeinung für “gesund”. Der Blick über den deutschen Tellerand hinaus zeigt, dass dieses “Wagnis” durchaus funktionieren kann. Unsere Verfassungsurheber waren klug genug, auch dieses parlamentarische Mittel mit einzubeziehen.So war z.B. die Einbeziehung des Bundesrates in wichtige politische Entscheidungen bewusst gewollt, trotz ständig wechselnder Mehrheitsverhältnisse und der Risiken von Blockaden.

    • schonfrist Thu 23 Nov 2017 at 08:58 - Reply

      Perfekte Darstellung der Gegebenheiten.

  16. Doris Vockroth Thu 23 Nov 2017 at 08:26 - Reply

    Auch ich bin wenig angetan von dem Artikel. Gewaltenteilung ist doch das, was uns letztlich vor einer Meinungsdiktatur bewahrt. Das ist es doch, was die “Protestwähler” größtenteils gestört hat – das Gefühl “die da oben” machen was sie wollen, sind sie erst einmal gewählt. Die Lobbiisten haben leichtes Spiel, weil sie genau wissen, an wen sie sich halten müssen.
    Wenn die Konstellation der Parteien nach der Wahl nun mal eine Minderheitenregierung möglich macht, mit einem stärkeren Parlament, ist es nur in Ordnung.
    “Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen”. Finde ich sehr zutreffend, dieses Zitat von Kurt MArti

    • H.Braun Thu 23 Nov 2017 at 09:24 - Reply

      Sehr kluger Einwand bzgl.der Lobbyisten. Die Wirtschaft nimmt eh schon viel zu viel Einfluss auf die Politik

  17. Simon Thu 23 Nov 2017 at 08:31 - Reply

    Der Kommentar geht davon aus, dass das Regierungssystem in der derzeitigen Form überhaupt wünschenswert sei. Meiner Meinung nach kann ein grundsätzliches Überdenken dessen nicht schaden. In meinen Augen zeigt die parlamentarische Demokratie alle Symptome einer Fehlentwicklung. Das Parlament muß aus seiner Zuschauerrolle heraus; das Volk muß mehr Einfluß auf politische Prozesse bekommen, das heißt der Souverän muß mehr Souveränität in der Politik herstellen, um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen wahrgenommen werden. In Zeiten einer mehr als angeschlagenen EU ist die Rückbesinnung auf Selbständigkeit ein wichtiges Element der Selbstbehauptung nach außen und Selbstbestimmung nach innen, um den Problemen der globalisierten Welt begegnen zu können.

  18. PeterP Thu 23 Nov 2017 at 08:32 - Reply

    Überzeugt mich auch nicht, denn grau ist alle Theorie. Ich denke am soll es versuchen und Neuwahlen vermeiden. Wenn es nicht funktioniert kann man dies immer noch tun.

  19. Romantiker Thu 23 Nov 2017 at 08:37 - Reply

    “romantischer Unfug” “Ideologie der Gewaltentrennung” – die Wortwahl ist verräterisch.
    Allen, die Artikel 20 des Grundgesetzes noch ernst nehmen, rufe ich zu: Lasst uns Demokratie wagen, lasst uns Parlamentarismus wagen. Schluss mit Regierungen, die unkontrolliert mit Hilfe der eindeutig verfassungswidrigen Fraktionsdisziplin durchregieren (Böse Zungen würden sagen: auf Weisung der Lobbyisten?) Wir haben gerade erst einen riesigen Bundestag gewählt, eine Neuwahl wird an seiner Zusammensetzung nichts ändern. Lasst diese Leute doch mal arbeiten für ihr Geld.

  20. Frank Dreher Thu 23 Nov 2017 at 08:41 - Reply

    Mich verwundert immer wieder wenn von “unserer Verfassung” geredet wird. Wir haben ein Grundgesetz und KEINE Verfassung. Die Wahl einer Verfassung wird somit seit 1990 dem Volk verwehrt. Was in meinen Augen deutlich zeigt wie es um unsere Demokratie bestellt ist.

  21. Pöhler, Torsten Thu 23 Nov 2017 at 08:42 - Reply

    Ich bin immer wieder überrascht, wie wenig der Autor (und nehmen wir mal an) dieser würde die Mehrkeitsmeinung skizzieren- wir von der Demokratie verstehen bzw. halten.

    In einer gesunden Demokratie geht es ja eben darum nicht per Dekret zu regieren sondern direkt im Parlament durch die gewählten Abgeordneten (die frei sein sollten und sittlich, moralisch und intellektuell) diesem gewachsen sein Sachentscheidungen öffentlich und eben nicht im Hinterzimmer direkt zu entscheiden.

  22. Andreas Heidenreich Thu 23 Nov 2017 at 08:46 - Reply

    Den Bedenken des Autors gegen eine Minderheitsregierung kann ich mich nicht anschließen. Nur weil bisher immer eine Koalition durchregiert hat ist muss das nicht gut sein. Im Gegenteil: die Große Koalition der letzten Jahre hat dafür gesorgt dass beide Volksparteien ihr jeweils eigenständiges Profil (Rechts – Links) verloren haben und Protestparteien am rechten und linken Rand entstanden sind. Erst durch die GroKo konnte ein Parlament mit sechs Parteien entstehen in dem keine eindeutige Mehrheit zustandekommt.
    Meiner Meinung nach ist es eine kluge Regelung in der Verfassung, eine Minderheitsregierung gegenüber Neuwahlen zu bevorzugen. So können die Parteien ihr jeweiliges Profil schärfen, Einzelentscheidungen zu ihren Gunsten beeinflussen und so den Wählern zeigen für welche Inhalte und Positionen sie stehen. Selbst wenn eine solche Minderheitsregierung nicht eine gesamte Legislaturperiode hält, kann (und wird) sie die politische Landschaft nachhaltig verändern so dass bei anschließenden Neuwahlen vielleicht wieder eine stabile (Koalitions-)Mehrheit zustande kommt. Neuwahlen nur wenige Monate nach einer Wahl dagegen würden eher die Protestparteien stärken so dass eine stabile Mehrheit eher noch unwahrscheinlicher ist..

  23. Helmuth Bergen Thu 23 Nov 2017 at 08:46 - Reply

    Das Beste an diesem Blog sind die intelligenten Kommentare, welche im Tenor fast alle dasgleiche ausdrücken: zu wenig, zu schwach, nicht überzeugend … der Hinweis auf Maunz/Dürig ist für einen Wissenschaftler etwas peinlich, und derjenige auf Roman Herzog schmerzlich – aber es gibt immerhin noch Peter Badura.
    Was mich aber tatsächlich konsterniert, ist der Umstand, daß sich niemand an der Eingangsfeststellung – besser gesagt: unglaublichen Unterstellung – stört, der Bundespräsident könne etwas aus opportunistischen, ja parteiischen Motiven, nämlich der Affinität zu seiner Stammpartei nicht wollen oder umsetzen: er steht in seiner verfassungsrechtlichen Funktion ex definitone über den Parteien, und es geht nicht um die Kirchweih in Hintertupfingen, sondern die Zukunft unseres Staates in einer nicht unbedingt problemarmen Situation. Unglaublich.

  24. Max1955 Thu 23 Nov 2017 at 08:47 - Reply

    Die Kommentare sind x-mal besser und logischer als der Artikel auf den sie sich beziehen!

  25. Ralf Thu 23 Nov 2017 at 08:58 - Reply

    Frage: Wann hat das deutsche Volk in freier
    Entscheidung eine Verfassung beschlossen?
    Und wenn, wie viele behaupten, das GG zu
    unserer Verfassung geworden ist, wieso steht
    dann Artikel 146 noch drin? Davon abgesehen
    war die ganze Wahl ungültig, da das Wahlgesetz ungültig ist. Es gibt nichts richtiges im falschen!!!!

  26. Hans X. Benzell Thu 23 Nov 2017 at 08:59 - Reply

    Eine spannende Frage:
    Wieviele Abweichler wird es in der CDU/CSU in der geheimen Kanzlerwahl geben?

    Eine Kanzlerwahl wird ja auf jeden Fall stattfinden müssen, auch wenn sich alle einig sind, dass es Neuwahlen geben soll.

    Es werden Abgeordnete aus Überzeugung gegen Merkel stimmen, andere werden gegen sie stimmen, weil Merkel durch ihr selbstherrliches Auftreten sie verprellt hat. Und nicht zuletzt werden manche Abgeordnete gegen Merkel stimmen, weil sie davon ein Signal zu ihrem Sturz erhoffen, der für sie persönliche Karrierechancen bedeuten könnte.
    Wieviele werden es sein?

    Ich schätze 5%- 10% in der CDU. 10%-30% in der CSU, weil die direkt gewählten CSU Abgeordneten wenig zu befürchten haben.
    Das macht in der Summe bis zu 35 Stimmen, die Merkel aus der CDU/CSU fehlen könnten.

    Für den Fall einer GroKo könnte Merkel damit, wenn es aus der SPD auch ca 10% Abweichler gibt, die Mehrheit verfehlen.

    Ebenso könnte eine Minderheitsregierung von Anfang an scheitern, wenn deutlich wird, dass die sie stellenden Parteien nicht voll dahinter stehen.

    Szenario:
    Angenommen es soll eine schwarz-grüne Minderheitsregierung gebildet werden.
    Schwarz-Grün hat 313 Stimmen. Wird Merkel in der dritten Wahlphase mit einer relativen Mehrheit von sagen wir mal 290 gewählt, kann der Bundespräsident sie dann noch guten Gewissens zur Bundeskanzlerin ernennen?

    Falls nein und es dann zu Neuwahlen kommt, wird die CDU/CSU vielleicht doch noch die Notbremse ziehen und nicht mit einer geschwächten Kandidatin antreten.

    Eine von der SPD unterstützte Minderheitsregierung wird es auch nicht geben. Denn die für die SPD dümmste Lösung wäre die Wahl von Merkel zur Bundeskanzlerin zu unterstützen und nicht in die Regierung einzutreten. Für die Fehler der Regierung würde der Wähler die SPD mit in Haftung nehmen, die Erfolge allein der Regierung zu rechnen.

  27. Barnabas Thu 23 Nov 2017 at 09:04 - Reply

    In skandinavischen Ländern sind Minderheitsregierungen nichts ungewöhnliches und funktionieren in der Regel auch. Warum? Weil die Skandinavier bessere Demokraten sind, in der man grundsätzlich der relativ stärksten Partei die Verantwortung für die Regierungsbildung zuerkennt. Zweifel an der Funktionsfähigkeit einer Minderheitsregierung in Deutschland habe ich zwar auch, die sind aber nicht praktischer und nicht verfassungsrechtlicher oder demokratietheoretischer Natur. Danach ist nämlich die Gewaltenteilung sehr wohl ein Grundprinzip der Demokratie; sie unterscheidet die grundgesetzliche Ordnung von der verfassung der DDR, die ausdrücklich das “Gewalteneinheitsprinzip” (also den Gewaltenmonismus) vertrat. Dahin will ich auf keinen Fall zurück.
    Praktisch wäre übrigens auch eine “Malawi-Koalition” denkbar: Die SPD könnte bei ihrer Auffassung bleiben, die GroKo sei nicht Wählerwille, wenn sie ihre Bereitschaft zum Mitregieren davon abhängig machen würde, dass auch die Grünen dabei sein müssen (Schwarz-Rot-Grün sind die Farben Malawis – übrigens eines der wenigen einigermaßen demorkratischen Länder in Afrika). Der Wählerwille wäre breiter abgebildet und die SPD hätte größere Chancen, “progressive” Anliegen in dieser Regierung durchzusetzen …

  28. Ingo Haltermann Thu 23 Nov 2017 at 09:07 - Reply

    Ich empfehle zusätzlich zu diesem Beitrag noch folgende zu verfassen:

    – Warum eine Fortsetzung der GroKo niemand wollen kann
    – Warum Neuwahlen niemand wollen kann

    Was ich damit sagen will: der Text lässt meiner Einschätzung nach eine historische Einordnung der momentanen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag als Spiegel einer sich zunehmend fragmentierenden Gesellschaft vermissen. Sicher gibt es einiges, was gegen eine Minderheitsregierung spräche. Selbiges gilt jedoch auch für die anderen genannten Optionen. Hier nun reflexhaft nach der alten Ordnung zu streben ist für mich mehr ein Ausdruck der guten alten German Angst als ein Gebot verfassungsrechtlicher oder politischer Vernunft. Ja, nicht umsonst fürchtet Rincewind nichts mehr als “in interessanten Zeiten zu leben.”

  29. Reinhold Heck Thu 23 Nov 2017 at 09:07 - Reply

    Da erwarte das sie den obigen Beitrag löschen werden hier noch etwas zur Kenntnisnahme.
    Sehen sie sich nochmals den Spruch des Galilei an und überlegen sie was auf sie zutrifft!
    Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure
    zum Grundgesetz
    (in der Übersetzung des parlamentarischen Rates, VOBIBZ S. 416
    Frankfurt, den 12. Mai 1949
    Herrn Dr. Konrad Adenauer
    Präsident des Parlamentarischen Rates
    Bonn
    Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer!
    1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere
    sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung
    verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den
    Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als
    für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.
    2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem
    deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie
    verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten
    unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen
    werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften
    ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen
    schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.
    3. Zweitens versteht es sich, daß die Polizeibefugnisse, wie sie in Artikel 91(2)
    enthalten sind, nicht ausgeübt werden dürfen, bis sie von den Besatzungsbehörden
    ausdrücklich gebilligt sind. In gleicher Weise sollen die übrigen Polizeifunktionen des
    Bundes im Einklang mit dem in dieser Frage an Sie gerichteten Schreiben vom 14. 4.
    49 ausgeübt werden.
    4. Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren
    den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme
    unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine
    abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und
    auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte
    Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden
    Körperschaften benennen darf.
    5. Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeinen
    Fragen der Neufestsetzung der Ländergrenzen. Abgesehen von Württemberg-Baden
    und Hohenzollern hat sich unsere Haltung in dieser Frage, seitdem wir die
    Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben, nicht geändert. Sofern nicht
    die Hohen Kommissare einstimmig eine Änderung dieser Haltung beschließen, sollen
    die in den genannten Artikeln festgelegten Befugnisse nicht ausgeübt werden und die
    Grenzen aller Länder mit Ausnahme von Württemberg-Baden und Hohenzollern bis
    zum Zeitpunkt des Friedensvertrages, so wie sie jetzt festgelegt sind, bestehen
    bleiben.
    6. Wir sind fünftens der Auffassung, daß Artikel 84, Absatz 5, und Artikel 87, Absatz 3,
    dem Bund sehr weitgehende Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung geben. Die
    Hohen Kommissare werden der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Beachtung
    schenken müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übermäßigen
    Machtkonzentration führen.
    7. Bei unserer Zusammenkunft mit Ihnen am 25. April unterbreiteten wir Ihnen eine
    Formel, in der auf englisch der Sinn des Artikels 72 (2), 3, wiedergegeben war. Diese
    Formel, die Sie annahmen, da Sie Ihre Auffassung wiedergebe, lautete wie folgt:
    “weil die Wahrung der Rechts- oder wirtschaftlichen Einheit sie
    erfordert, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu
    fördern oder eine angemessene Gleichheit wirtschaftlicher
    Möglichkeiten für Alle sicherzustellen.”
    Wir möchten Sie davon unterrichten, daß die Hohen Kommissare diesen
    Artikel in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Text auslegen werden.
    8. Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir
    klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder
    bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen
    der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den
    Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten
    der letzteren entschieden werden.
    9. Wir möchten es auch klar verstanden wissen, daß nach Zusammentritt der
    gesetzgebenden Körperschaften, die das Grundgesetz vorsieht und nachdem
    entsprechend dem im Grundgesetz festgelegten Verfahren die Wahl des Präsidenten
    sowie die Wahl und Ernennung des Kanzlers bzw. der Bundesminister erfolgt sind,
    die Regierung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert ist und das
    Besatzungsstatut daraufhin in Kraft tritt.
    10. Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt
    ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst. Wir möchten diese Gelegenheit
    benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen
    Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe
    sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit
    geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung
    wir alle streben, zu beglückwünschen.
    B. H. Robertson General
    Militärgouverneur
    Britische Zone
    Pierre Koenig
    General d‘Armee
    Miltärgouverneur
    Französische Zone
    Lucius D. Clay
    General, US Army
    Militärgouverneur
    Amerikanische Zone
    Quellen:
    Rechtsstellung Deutschlands (dtv 5552 Ausgabe 1985)
    Rauschning, Die Gesamtverfassung Deutschlands, S. 69-70
    Amtsblatt der Militärregierung Deutschlands, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 35, Teil 2 B

  30. akuji13 Thu 23 Nov 2017 at 09:12 - Reply

    Man merkt leider deutlich das der Verfasser vom System im Sinne des Systems ausgebildet wurde.

    Nach seiner Meinung gehen alle Staaten und Systeme ohne Mehrheitsregierung unter, nicht geht weiter oder voran.
    Komisch das in Skandinavien die Menschen trotzdem gut leben.

    Soviel Angst vor einer (für ihn) ungewissen Zukunft schreibt man sonst doch nur AFD Wählern zu.

  31. Georg Schwojer Thu 23 Nov 2017 at 09:15 - Reply

    Mehr Demokratie wagen. Das ist das Gegnteil von dem was der Autor fordert. Ich sehe eine große Chance darin durch die (erzwungene) Verlagerung der Diskussion und Lösungsfindung für politisches Handeln ins Parlament gerade die Differenzierung der Parteien zu befördern, somit auch die politischen Randgruppen zu entzaubern. Sie können dann an Ihren Beiträgen gemessen werden. Kanzlerinen Diktatur und vermeintlich alternativlose Politik beschrieb das bisherige Regierungsgeschehen relativ präzise. Eine Minderheitsregierung würde all diese verkrusteten und eingefahrenen Strukturen aufbrechen und für Transparenz für den Wähler sorgen. Das kann nur gut sein.

  32. Ingo Haltermann Thu 23 Nov 2017 at 09:16 - Reply

    Aber dennoch, es freut mich zu lesen, dass sich nun tatsächlich mal ernsthaft mit der Frage einer Minderheitsregierung beschäftigt wird. In diesem Sinne, besten Dank an den Autor und die vielen Kommentatoren für diese anregende Diskussion!

  33. M. Ecker Thu 23 Nov 2017 at 09:19 - Reply

    Richtig ist: Das Prinzip der Gewaltenteilung ist im GG nicht in reiner Lehre umgesetzt. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus, die Spitze der Exekutive wird aber nicht von ihm direkt gewählt, sondern durch die Legislative, die die Aufsicht über die Staatsgewalt in Vertretung innehat. Das ist kein Zufall, sondern so gewollt: Es stärkt die Kontrolle der Legislative über die Exekutive und schwächt deren Eigenständigkeit. In der Verfassungspraxis hat sich mit Fraktionszwang und dem Wunsch nach “stabilen Mehrheiten” aber mittlerweile zum Teil eine Umkehrung herausgebildet: Die Exekutive erweckt den Eindruck, die Legislative zu steueren. Das entfernt die Entscheidungsgewalt vom Souverän und trägt mit zur Politikverdrossenheit bei. Eine Stärkung der _Wahrnehmung_ des Parlaments als Entscheidungszentrale, wie es bei einer Minderheitsregierung der Fall wäre, würde stabilisierend auf unsere Demokratie wirken. Neuwahlen dagegen, die die Mehrheitsverhältnisse nicht entscheidend verändern, wären staatspolitisch destabilisierend und angesichts des anstehenden Entscheidungsdrucks lähmend.

  34. Daniel Toda Castán Thu 23 Nov 2017 at 09:46 - Reply

    Eine Minderheitsregierung bedeutet nicht, dass der Handlungsverbund zwischen Regierung und Parlament aufgelöst wird. Sie bedeutet einfach nur, dass die parlamentarische Unterstützung für Regierungsvorhaben jedes Mal anders aussehen kann, dass die “Verbundeten” von Abstimmung zur Abstimmung wechseln können. Ich denke auch, dass man sich in anderen Ländern umschauen könnte, um zu lernen. Spanien wird in Deutschland nich gerade als Vorbild wahrgenommen, dennoch: ein viel kleineres Parlament (350 Abgeordneten), das viel fragmentierter ist (noch nie weniger als 10 Parteien) hat, in 12 Legislaturperioden, 5 Mehrheitsregierungen produziert (niemals Koalitionen, es waren Mehrheitsregierungen von einer einzigen Partei), und 6 Minderheitsregierungen (die XI. Wahlperiode endete ohne Regierungsbildung). Von den 6 Minderheitsregierungen haben 2 die Legislaturperiode beendet, 3 mussten die Wahl um nur einige Monate vorziehen und momentan ist noch eine im Amt. Die Bilanz sieht gar nicht so schlecht aus. Minderheitsregierungen haben es regelmäßig geschafft, das Haushaltsgesetz vom Parlament verabschieden zu lassen. Nicht nur das: sie haben sehr wichtige Vorhaben erfolgreich umgesetzt: die Abschaffung des Militärdienstes (1997), das Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (1998), einige Organgesetze über die Grundrechte (2001), die Errichtung des Pflegesystems (2006) oder die Ehe für alle (2005). Das System hat, bis die Independentisten in Katalonien es dermaßen übertrieben haben, wie in den letzten 2 Jahren, die zentrifugalen regionalen Kräften, die im spanischen Parlament gut vertreten sind, erfolgreich integriert, sie haben nationale Politik auch mitgestaltet.Und das alles, weil Parlament und Regierung weiterhin zusammengearbeitet haben. Die Zusammensetzung des Bundestages hat m.E. jedenfalls bis die letzte Wahl die Vielfalt der politischen Sensibilitäten in der Bevölkerung nicht gebührend wiederspiegelt. Diese einzubeziehen, auch in den Handlungsmuster zwischen Regierung und Parlament, kann nicht falsch sein.

  35. bruno neurath-wilson Thu 23 Nov 2017 at 09:51 - Reply

    Ist m.E. reine Theorie. Im Grundgesetz ist z.B. auch nicht vorgesehen, dass Gesetze zur Kontrolle des Finanzwesens von internationalen Rechtsanwaltskanzleien geschrieben werden. Im Grundgesetz ist auch nicht vorgesehen, dass die Lobbyisten, die im Bundestag ein- und ausgehen, in keiner öffentlichen Kartei erfasst sind. Was nützt mir da das schöne Wort vom “Gewaltenmonismus”, wenn sich in Wahrheit ganz andere, nämlich nicht-erkennbare, nicht-gewählte Akteure im Gesetzgebungsverfahren etabliert haben.

  36. H.Braun Thu 23 Nov 2017 at 09:51 - Reply

    Sehr ermutigendes Forum hier !
    Mehr Demokratie wagen scheint mir in Zeiten politischen Überdrusses die richtige Antwort zu sein.
    Im Übrigen..zur Kontrolle rechtsextremer Parteien ist es wichtig, sie aus der Rolle der Lamentierer und Pöbler herauszuholen, direkt in parlamentarische Entscheidungen mit einzubinden, um sie dort gegebenenfalls zu demaskieren oder zu politischer Verantwortungsübernahme zu zwingen. Mit den Linken funktioniert das bereits in Länderparlamenten.

  37. emden09 Thu 23 Nov 2017 at 09:54 - Reply

    Zu wenig Phantasie, zuviel angestaubtes Literaturwissen ist mein Fazit. Auf eine eingangs zitierte, fast 30 Jahre alte, damals schon rückwärtsgewandte Veröffentlichung gestützt kann aber die Argumentation vielleicht auch gar nicht anders rüberkommen.

    Zunächst einmal wird hier mit unnötigen Scheuklappen argumentiert. Spätestens im zweiten Wahlgang könnte schließlich und endlich nicht nur Merkel, sondern jeder beliebige Bürger mit passivem Wahlrecht eine einfache Mehrheit bekommen. Hier ist gegen CDU/CSU vieles möglich und denkbar. D.h. evtl. bekäme – politische Phantasie der Parteien vorausgesetzt, bereits die Kanzlerwahl selbst ein »plebiszitäres« Element. Eine technokratische Minderheitsregierung aus Persönlichkeiten, welche im Gegensatz zu Merkel und ihrem verstaubten Parteienapparat evtl. durchaus überzeugend und Mehrheitsschaffend zu regieren in der Lage wären, ist also möglich und denkbar.

    Warum schließlich das »plebiszitäre« hier so abgewertet wird, erschließt sich dem geneigten Leser auch nicht wirklich. Wenn gleichzeitig mit der Stärkung des »plebiszitären Elements« der Lobbyismus bekämpft würde, entstünde daraus vermutlich eine ganz neue politische Dynamik in Berlin. Die zwölf Jahre Schlafwagenregierung, welche das Land zu Tode verwalten, statt es zu führen, wären endlich zu Ende.

    Dass in diesem Land eine weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung lohnabhängig Beschäftigte sind, die spätestens seit Schröder und Hartz4 auch nicht mehr ernstlich glauben können, zur Mittelschicht zu gehören, muss offenbar viel mehr in das öffentliche Bewusstsein getragen werden. Die sogen. »Abstiegsangst« ist ja nichts weiter, als das Bewusstsein, gar nicht vom eigenen Vermögen (Mittelschicht) zu leben sondern von der eigenen Arbeitskraft (Arbeiterklasse). Also nur eine Abstiegsangst der Begriffe nicht der tatsächlichen Verhältnisse.

    Die Frage is nur, wo findet sich ein Arbeiterführer vom Format eines Kurt Schuhmacher oder Willy Brandt, der in der Kürze der zur verfügung stehenden Zeit in der Lage wäre eine entsprechende Mehrheit hinter sich zu bringen und: Sind die Parteien bereit, im Stil einer Bundespräsidentenwahl einer solchen Persönlichkeit ins Amt zu verhelfen?

  38. Paul Sager Thu 23 Nov 2017 at 10:00 - Reply

    Minderheitsregierung, Ja bitte, belebt die Debattenkultur, festigt die Demokratie denn es muss immer um die Mehrheit gekämpft, argumentiert werden. Keine Beschlüsse auf Anordnung. Ich freue mich auf eine Minderheitenregierung…

  39. Marc Buchner Thu 23 Nov 2017 at 10:01 - Reply

    Eine verfassungsjuristisch schöne, theoretische Abhandlung. (Real)Politisch und strategisch absolut unbrauchbar.

    Warum:

    1. Der Abbruch der Jamaika-Verhandlungen waren rein strategisch motiviert. Die FDP ist da, wo sie hin wollte – in der Opposition, denn in einer irgendwie gearteten Regierung, hätten sich nur alte Ressentiments verfestigt, unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt.

    2. Die SPD kann kein Interesse an Neuwahlen haben, denn was wäre ihr Narrativ?!
    “Wir wollen den Kanzler stellen!” – eine offenbar größenwahnsinnige Überbewertung der eigenen Position
    “Wir wollen regieren!” – wäre jetzt bereits möglich, also wären Neuwahlen sinnlos

    3. Die Bildung einer schwarz-grünen Minderheitsregierung (MR) würde den Parlamentarismus nur bedingt stärken, denn hier handelte es sich ja nicht um eine DULDUNG einer Minderheitsregierung, sondern um eine UNTERSTÜTZUNG seitens der SPD, denn diese sitz, ob man das will oder nicht, sowieso mit auf der Regierungsbank, denn im Bundesrat kommt niemand an ihr vorbei.

    4. Außenpolitisch ist die Regierung – egal welcher Coleur – jederzeit handlungsfähig, denn die Grundrichtung deutscher Außenpolitik wurde bisher von keiner der Parteien, die jemals den Außenminister stellte, geändert worden.

    5. Neuwahlen sind von keiner der beiden großen “Blöcke” personell zu stemmen. Die SPD müsste entweder Scholz oder Gabriel als “Spitzenkandidaten” verschleißen. Bei der CDU/CSU ist Angela Merkel dermaßen angezählt, dass die aktuelle Fragilität der Union sicher nicht das ergebnis verbessern würde.
    Der einzig sichere Sieger wäre die AfD

    Aber, wir werden sehen, was kommt….

  40. Steven Thu 23 Nov 2017 at 10:02 - Reply

    Es ist schon fast peinlich mit welcher Aufopferung die Argumentation für Jamaica geführt wird. Die Wähler haben ihre Pflicht getan, ihre Stimme vergeben und den üblichen gefällt das Ergebnis nicht… sowas ist wirklich ein wenig doof. Immerhin hat ja deren Führungsstil zu dem Ergebnis geführt!
    Anstatt endlich Einzusehen das sich was ändern muss, wird mit Gewalt versucht wieder den alten Stand herzustellen; der immerhin zu dem Wahlergebnis geführt hat!
    Eventuell sollte man mal mit dem Selbstmitleid aufhören und sich endlich mal mit den aktuellen Gegebenheiten arrangieren anstatt Koalitionen mit thematisch vollkommen fremden Parteien anzustreben. Eine Minderheitsregierung muss halt ausnahmsweise mal arbeiten für ihr Geld und bestimmt eben nicht einfach. Ich sehe darin allerdings endlich die beste Chance auf eine produktive politische Arbeitsumgebung in der unsinnige Themen schnell beendet und wichtige Themen mal auf den Tisch kommen.

  41. Heinz Gunkel, Buggenhagen Thu 23 Nov 2017 at 10:12 - Reply

    Demokratie-Defizit

    Der nackte Rechtsweg sagt wenig aus, über den Zustand der Parteien-Oligarchie (Karl Jaspers) in der Berliner Republik Deutschland (BRD). Selbst ein Plebiszit, das 1948 in den Frankfurter Dokumenten vorgegeben war, änderte daran gar nichts.

    Die heutige Situation ist «postdemokratisch» lange vorbereitet worden und hat mit der Machtposition der Kanzlerin zu tun, die in ihrer Personalpolitik diese Macht stets weiter ausgebaut hatte, statt sie selbst zu begrenzen und für Talente ihrer Nachfolge zu sorgen.

    Egal, wie diese selbst verschuldete Krise ausgeht, eine Demokratie ist das nicht.

  42. Stefan Simmnacher Thu 23 Nov 2017 at 10:15 - Reply

    Danke für die Analyse. Allerdings macht der Text für mich schon zu Beginn den wirklich relevanten Punkt: Die Wiederkehr der parlamentarischen Debatte und das Ringen um Mehrheiten statt eines Basars an Konzilianzen sowie das Abarbeiten von Verträgen und Vereinbarungen, die nicht im Parlament gefunden wurden. Ein zweiter Punkt ist absolut richtig: Das deutsche politische System wird kaum das Haushaltsrecht als Kampfmittel in dieser kurzen Zeit neu erfinden. Ein für mich schlagendes Argument FÜR die Chancen einer Minderheitsregierung. Die folgenden Ausführungen beschreiben dann rechtshistorische und verfassungsinterpretative Darlegungen, die in Teilen klug sind, die aber mir nicht erklären, warum diese parlamentarische Tradition in einem völlig veränderten Parteienumfeld noch alternativlos gültig sein muss.

    Deswegen danke für die Analyse. Aber am Ende gibt es dann doch jemand, der sich eine Minderheitsregierung sehr gut vorstellen kann. Ich.

  43. Florian S., Freiburg i.Br. Thu 23 Nov 2017 at 10:15 - Reply

    Ich persönlich finde eine Minderheitenregierung interessant, von der ich mehr inhaltliche anstelle parteipolitischer Diskussionen und Meinungen erwarte. Vor der Wahl habe ich wie zuletzt öfter den Wahl-O-Mat mit 38 Thesen bemüht. Heute habe ich die Aussagen der Parteien hierzu mit den Wahlergebnissen addiert. Die dann entstehenden Mehrheiten können eine Grundlage für die Entscheidungen sein. Nachfolgend die Thesen mit Zustimmung und Ablehnungen von mehr als 50%:

    Thesen Wahl-o-mat zur Bundestagswahl 2017 Wahlergebnis
    1. Bei der Terrorismusbekämpfung soll die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden dürfen. Nein 61,9%
    2. Dieselkraftstoff für Pkw soll höher besteuert werden. Nein 76,8%
    4. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll vom Bund dauerhaft finanziell gefördert werden. Nein 56,3%
    5. Der Bund soll mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Ja 71,6%
    7. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum soll ausgeweitet werden. Ja 66,1%
    8. Deutschland soll einem Schuldenschnitt für Griechenland zustimmen. Nein 56,3%
    9. Generelles Tempolimit auf Autobahnen! Nein 76,8%
    10. Die Verteidigungsausgaben Deutschlands sollen erhöht werden. Ja 56,3%
    11. Betreiber von Internetseiten sollen gesetzlich dazu verpflichtet sein, falschinformationen (“fake News”) zu
    löschen, auf die sie hingewiesen wurden. Ja 62,4%
    13. Kindergeld soll nur an deutsche familien ausgezahlt werden. Nein 94,9%
    15. Kinder sollen gegen ansteckende Krankheiten geimpft werden müssen. Nein 51,2%
    16. Alle Banken sollen verstaatlicht werden. Nein 94,9%
    17. Der Völkermord an den europäischen Juden soll weiterhin zentraler Bestandteil der deutschen
    Erinnerungskultur sein. Ja 94,9%
    18. Haushaltsüberschüsse sollen überwiegend zum Abbau von Staatsschulden verwendet werden.
    19. Die Gesamtzahl der Nutztiere in den landwirtschaftlichen Betrieben einer Gemeinde soll begrenzt werden
    können. Ja 51,2%
    21. Unternehmen sollen weiterhin Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigen dürfen. Ja 73,1%
    23. Bereits nach 40 Beitragsjahren soll der Renteneintritt abschlagsfrei möglich sein. Nein 62,4%
    24. Deutschland soll zu einer nationalen Währung zurückkehren. Nein 82,3%
    25. Die frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen soll abgeschafft werden. Nein 71,6%
    27. für begangene Straftaten sollen auch Kinder unter 14 Jahren verurteilt werden können. Nein 82,3%
    28. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen bei gesetzlichen Krankenkassen versichert sein müssen. Nein 56,3%
    29. Der Bund soll weiterhin Projekte gegen Rechtsextremismus fördern. Ja 82,3%
    31. Rüstungsexporte aus Deutschland sollen ausnahmslos verboten werden. Nein 52,6%
    32. Der kontrollierte Verkauf von Cannabis soll generell erlaubt sein. Nein 53,5%
    34. Anerkannten flüchtlingen, die sich Integrationsmaßnahmen verweigern, sollen die Leistungen gekürzt werden
    können. Ja 64,2%
    35. Eltern sollen für ihre Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
    erhalten. Ja 84,2%
    36. Der Gottesbezug im Grundgesetz soll bestehen bleiben. Ja 62,4%
    37. In Deutschland soll es ein bedingungsloses Grundeinkommen geben. Nein 64,2%
    38. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union soll verstärkt werden. Ja 85,7%

  44. bec Thu 23 Nov 2017 at 10:19 - Reply

    Eine wichtige und bislang in meinen Augen noch nicht überzeugend gelöste Frage ist die Frage nach der Verteilung der Ministerien im Fall einer Minderheitsregierung.
    Die SPD würde doch kaum eine CDU/CSU/Grüne- oder gar CDU/CSU-Bundesregierung tolerieren, wenn sie nicht selbst im Kabinett vertreten ist. Wenn die SPD allerdings Ministerien erhält, liegt eine permanente Unterstützung der gesamten Regierungspolitik nahe. Allein dies spricht wohl für eine Fortsetzung der Großen Koalition.

    • Marc Buchner Thu 23 Nov 2017 at 12:19 - Reply

      Wie gesagt: Die SPD sitz eh am Tisch durch den Bundesrat.
      Es bedarf also gar keiner Ministerien und wäre für die SPD sogar ganz vorteilhaft:
      Sie kann als Opposition auftreten und sich profilieren, gleichzeitig aber ihre Agenda durchsetzen…

  45. Patric Kretschmar Thu 23 Nov 2017 at 10:31 - Reply

    Um es kurz zu machen. Wem die Phantasie für eine Minderheitsregierung fehlt, sollte sich einmal anschauen wie gut dies in anderen Ländern schon seit vielen Jahren funktioniert.

  46. Johannes Koch Thu 23 Nov 2017 at 10:43 - Reply

    Also ich kann dieser plaktiven Argumentation nicht folgen, schon im Titel zu proklamieren das dies keiner wollen kann, als wäre es schon der menschlichen Logik schuldig dies nicht wollen zu dürfen. Also bitte wie engstirnig und traditionsverliebt kann man sein?

    Was die allgemeine Argumentation angeht, immerwieder wird auf das parlamentarische Grundprinzip verwiesen oder gar als Grundlage der Argumentation verwiesen, aber nie auch nur ansatzweise erlärt. Dies ist eine Einstellung von oben herab einen Sachverhalt zu verklären, den man ja nur so sehen darf wie der Autor es sieht.

    Es ist kein Raum zu eigenen Meinungsbildung gegeben. Zum anderen sollte historisch betrachtet in Erwägung gezogen werden, dass die Bundesrepublik keineswegs von der deutschen Politik oder Bevölkerung geformt wurde sondern von den Siegern des WEltkrieges so bestimmt und festgelegt und geregelt wurde. (dabei eine kleine Frage warum bitte gibt es noch Besatzungsposten? Wir haben auch keine Militärposten in demokratischem Ausland.)
    Dann wurde 1990 ein Friedensvertrag unterschrieben, der dann offiziell ein bestehen der Bundesrpublik ausrief. Aber keinesfalls eine neu-Bildung oder Diskussion über den Demokratischen Diskurs und Aufbau unseres Systems vollzog. Wäre es daher nicht eher zu überlegen, was wir in unserem politischen und sozialensystem eigentlich erreichen wollen?

    Eine Minderheitsregierung bedeutet für mich eine Möglichkeit den Protestwählern zu zeigen das in der deutschen Politik auch wieder diskutiert wird und auch wieder an den kleinen Mann gedacht wird, und man auch wieder anfängt sich mit den verschiedenen Regionen Deutschlands auseinanderzusetzen.

    Wir alle wissen das Deutschland politisch gespalten ist, daher sollte man auch differenziert Probleme angehen und nicht gesamtpolitische Lösungen suchen und dann die “Kleinigkeiten” auf Ländersache abwälzen, die diese finanziell und organisitorisch einfach nicht bewältigen können.

    Auch der wirtschaftliche Umschwung im gesamten deutschen ARbeitssystem muss Einzug bekommen in die deutschen Haushalte. Die normale Familie kann sich eine Mutti am HERD einfach nicht mehr leisten, und ist mit unseren WErten von Gleichberechtigung und Geschlechtergleichstellung einfach nicht mehr vertretbar. Dafür muss aber auch eine Finanzierung von Kinderbetreuung geschaffen werden, die mit dem Schulsystem in Hand geht und vor allem organisatorisch/finanziert gleich gestellt ist.

  47. Henrik Lindemann Thu 23 Nov 2017 at 10:44 - Reply

    Der Verfasser berücksichtigt in seiner Analyse nicht die Erfahrungen, die in Sachsen-Anhalt und in Dänemark mit Minderheitsregierugen gemacht wurden.

    Wichtigste Hürde, die eine Minderheitsregierung nehmen muss, ist das Haushaltsgesetz, das die führende Partei/Fraktion (die CDU/CSU) mit den sie tolerierenden Parteien aushandeln muss. Auf dieser Basis kann dann die Exekutive regieren. Zweite Hürde sind die Tolerierungsabkommen der die Regierung tragenden Partei mit den in Frage kommenden Parteien in der Opposition: SPD, Grüne und FDP. Hier muss die Kanzlerin schauen, inwieweit auf dieser Basis wechselnde Mehrheiten erreichbar sind. Wenn diese beiden Hürden genommen werden, ist eine Minderheitsregierung möglich.

  48. Hortsch Thu 23 Nov 2017 at 10:46 - Reply

    Hier wird in sehr gewandter und treffender Form dargestellt, warum alles so ist, wie es ist. Ja sogar treffend, warum es der Kanzlerin nicht recht sein kann, wenn es anders würde. Auch die etwaigen Schwierigkeiten, die mit einer Änderung einhergehen.
    Einzig, warum eine Renaissance des Parlamentarismus wie anfänglich beschireben deshalb romantischer Unfuf sein soll, ist mit keinem Wort erklärt. Warum eine solche Renaissance negative Folgen haben könnte, ja darüber lässt sich reden.
    Die Theorie bestimmt die meßbaren Größen

  49. Caroline B. Thu 23 Nov 2017 at 10:57 - Reply

    Minderheitsregierung als “romantischen Unfug” abzutun, zeugen für mich – bei allem gebotenen Respekt – von Ignoranz und Arroganz sowie von einem fragwürdigen Demokratieverständnis.
    In Schweden und Norwegen beispielsweise scheut man sich nicht, so viel Demokratie zu wagen. Sicherlich ist dort auch nicht alles gold und glänzend; aber man hört auch nicht ständig, dass die Verfassungsgerichte dieser Länder die Regierungen anweisen müssen, die Rechte des Parlaments zu respektieren.
    Und wenn eine Angela Merkel in der letzten Bundestagsdebatte der vergangenen Legislaturperiode die Zusammenarbeit mit der SPD mit dem Ausspruch charakterisiert (und damit ihre Einstellung zur parlamentarischen Demokratie generell offentbart): „Gegen meinen Willen konnten Sie echt nichts durchsetzen“, frage ich mich, wer ernsthaft an einer Fortführung dieses undemokratischen Durchregierens interessiert sein kann.
    Für mich gibt es nur die Optionen:
    (1) Merkel und Schulz danken ab und machen so – möglicherweise – den Weg frei für eine Neuauflage der GroKo (wobei ich das für die schlechtere Variante hielte);
    oder (2) wie Willy Brandt schon sagte: “Mehr Demokratie wagen!”, d.h. eine Minderheitsregierung – mit oder ohne Merkel.

  50. Dr. Andreas Reißland Thu 23 Nov 2017 at 11:00 - Reply

    Mich wundert es, dass Lobbyarbeit in einer Abwägung zwischen einem parlamentarischen Mehrheitssysten und einem System mit einer Minderheitsregierung gar nicht vorkommt. (Oder habe ich das übersehen?). Wäre der Einfluss der Lobbyisten in einem der beiden Systeme größer als im anderen?

  51. Sebastian Jokisch Thu 23 Nov 2017 at 11:09 - Reply

    Auch ich möchte in den Kanon der Kommentare zu Artikel einsteigen, denn ich empfinde genauso über die Möglichkeiten einer Minderheitsregierung. Demokratie nur als Herrschaft der Mehrheit zu verstehen halte ich für entartet und macht es sich der Herrschaft zu leicht, zumal Demos ja nicht die Mehrheit meint, denn dass wäre in der Tat kein Fortschritt zu anderen Herrschaftsformen. Sich nur auf den Frieden der Masse zu stützen begräbt die Freiheit. Das Volk regiert sich selbst war eigentlich der Leitspruch der Demokratie und meint damit nicht nur ein Teil des Volkes, wie groß er auch sein mag sondern die Gesamtheit, die Bevölkerung.
    Ich glaube, viele Politikbeschäftigte sehen in der Demokratie zusehr eine Herrschaftsform als eine Regierungs- oder meinetwegen eine Verwaltungsform. Es wird zusehr auf das Entscheiden, die Macht, Wert gelegt, als das zu Entscheidene in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Viele Geister wissen nunmal einfach mehr und haben einen größeren Verstand, als nur des einen, des obersten Verstandes (des Kanzlers). Wie schon andere Kommentatoren vor mir sagten, andere zu Beteiligen ist der Grund für ein Parlament.

    Wer schnell aber in den Ruin rennen möchte, der kann sich auch auf die Meinung und das Wissen eines Einzelnen verlassen. Das hat aber, bis auf den tierischen Instinkt zu schmeicheln, für den Menschen wenig Sinn.

    Ich habe nur das Gefühl, Deutsche mögen keine Veränderung, wenn sie nicht sofort eintritt. Ich kann das auch wohl verstehen, denn den meisten ist Rechtsicherheit das bessere Mittel sorgloser zu sein (um “sich etwas aufbauen zu können”). Und was ist rechtsicherer als die Meinung nur eines Menschen?

  52. Leser Thu 23 Nov 2017 at 11:15 - Reply

    Warum wird in den Medien immer wieder eine Minterheitsregierung schlecht geredet? Die Mehrheit der Bürger wird von diesem prätentiösen Artikel wohl leider nur die Überschrift lesen und damit hat dieser Artikel leider mehr Einfluss, als man sich das wünschen würde.

    Gibt es einflussreiche Kreise, die befürchten auf diese Weise nicht mehr so leicht Einfluss ausüben zu können?
    Danke auf jeden Fall für die vielen tollen Kommentare.

  53. R. Stern Thu 23 Nov 2017 at 11:21 - Reply

    Da der Verfasser dieses Blog`s quaksalberisch verkündet, dass eine funktionierende DEMOKRATIE in Deutschland angeblich “eine nicht praktizierbare Spinnerei von Romantikern” wäre,….
    kann man ihm nur raten, DRINGEND Nachhilfeunterricht im Fach Politik und Demokratie zu nehmen!

  54. hendrik Thu 23 Nov 2017 at 11:30 - Reply

    …vielleicht kann der Herr Dr. Meinel nicht anders. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter, das sind doch eher Menschen auf der steten wissenschaftlichen -sprich aus festgestellten Erfahrungen heraus- Suche nach fixierbaren Strukturen zur Interpretation eines aus dem Zusammenhang gelösten Geschehens. Und diese ergötzen sich oft an mühsam nachzuvollziehenden Formulierungen. Experimentieren? Ja, aber nur im kleinen, abgesicherten Rahmen. Um dann Lösungen zu präsentieren die oft an der Realität vorbei gehen, oder gar eine lebenswerte Zukunft bedenklich in Frage stellen. Idealisten mit Bodenhaftung sind da wohl eher selten. Oder? Ich lasse mich gern eines besseren belehren- Und freue mich auf eine Wiederbelebung der Politik für und mit den Bürgern per Minderheitenregierung.

  55. Dr. Bernd Meyer-Bender Thu 23 Nov 2017 at 17:59 - Reply

    Ich kann leider nicht verstehen, warum die Gewaltenteilung als historich überholt und romantisch abgeschmettert wird.
    Wer Polen, Ungarn, Tschechien oder auch Russland anschaut, wird eines Besseren belehrt. Dort wird die Gewltenteilung mit Füssen getreten.
    Wollen wir solche Zustände wirklich auch bei uns?

  56. schonfrist Thu 23 Nov 2017 at 19:40 - Reply

    Zu der Überschrift fallen mir nur zwei Worte ein:
    Völliger Unsinn

  57. Webdesigner Mon 27 Nov 2017 at 09:57 - Reply

    Ich habe das Gefühl, das wir auf italienische Verhältnisse zusteuern. Eine Neuwahl würde das gleiche Ergebnis bringen, welches wir aktuell haben. Auch wenn die ein oder andere Partei leicht zulegt oder ein paar Prunkte verliert, macht das im Ergebnis keinen Unterschied.
    Eine Groko wäre ein weiter so in unserem Land und eine Minderheitsregierung eventuell nicht so einig und stark aber auf der anderen Seite wieder mit echter Politik und Opposition verbunden.
    Schwierig das ganze Thema

  58. R. Stern Tue 28 Nov 2017 at 13:36 - Reply

    Die einzige Möglichkeit in Deutschland wieder eine funktionierende Demokratie herzustellen ist eine Minderheitsregierung der grössten Partei.

    Diese muss dann ihre Entscheidungen vom Parlament überprüfen lassen, …. genau das ist nach den schlimmen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte in Deutschland in Sachen Demokratie lange überfällig und DRINGEND notwendig.

    Es gibt leider hinter den von den Politikern schön gelogenen Fassaden Unmengen an Gründen dafür, nicht einer einzigen Partei Mehrheiten zu geben.
    Egal wie gelogen wird: “Deutschland geht es gut”, “das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigungszahlen steigen”,”die Arbeitslosenzahlen sinken”, etc., wobei natürlich dem dummen Volk verschwiegen wird, dass mit den Beschäftigungszahlen die Beschäftigung von billigen Kräften aus dem europäischem Ausland gemeint ist, tatsächlich die Zahl der Hartz4-Empfänger aufgrund der Agenda 2010 ständig steigt, ebenso die Zahl von total überschuldeten Haushalten, etc.

    Überall in Deutschland ist mittlerweile nachgewiesenerweise dank der hochgradig ignoranten Politik der letzten Jahrzehnte “Land unter”, in Schulen, in Kitas, in Krankenhäusern, in Altenheimen, in der Verwaltung, im Strassenbau, in der Umwelt, überall im Sozialwesen, …

    Von den an die Macht gekommenen Politikern aller Parteien wurde in den letzten Jahrzehnten zauberlehrlingshaft nach Gutsherrenart über die Lebensbedingungen der Deutschen bestimmt.

    Bestes aktuelles Beispiel:
    Während in Deutschland von Gutgläubigen, die immer noch an funktionierende Demokratie in Deutschland glauben, naiv über Politik und politische Entscheidungen, die die Umwelt und unsere gesamten ureigenen Lebensbereiche betreffen, diskutiert wird, ..
    hat Landwirtschaftsminister Schmidt (CSU) in Brüssel – für alle Deutschen !!!!- ohne Zustimmung der mitregierenden SPD -… mit einem “JA” für Deutschland ..für eine weitere Zulassung von Glyphosat gestimmt!

    Anstatt uns über die Depotenherrschaften in anderen Ländern Gedanken zu machen, sollten wir Deutschen in den Spiegel sehen: auch uns wird nachweislich despotenhaft der Wille einzelner amtierender Politiker aufgezwungen.

    Der einzige Unterschied zu anderen Ländern ist, dass es sich bei uns nicht um einen einzigen Oberdispoten (Kim Jong, Putin, Erdogan, etc.), sondern um viele einzelne Dispoten in den einzelnen Ministerien handelt, die, wenn sie mal an der Macht sind, zauberlehrlingshaft zugunsten von Lobbyisten nach Gutsherrenart über unsere Lebensbedingungen entscheiden.

    Wenn sich mehrere Parteien, die keine Mehrheiten haben, um an die Macht zu kommen, zusammenschliessen, sind das nur künstliche “Mehrheiten”, die nicht dem Willen von Wählern entsprechen!

    Muss nochmal gewählt werden, …wird das Ergebnis noch katastrophaler ausfallen: AfD und FDP werden mit Sicherheit jeweils an die 20 % der Stimmen von genervten Wählern erhalten.
    Die FDP zum Beispiel weiss das, deswegen wurden auch die Jamaika-Verhandlungen gekippt.
    Laut der Generalsekretärin Nicola Beer (im TV-Auftritt bei Maischberger) wartet die FDP darauf, wie sich “die Konten der FDP bei angestrebten Neuwahlen füllen”.

    Noch Fragen!

  59. Antonius Theiler geb.1941 Thu 30 Nov 2017 at 14:47 - Reply

    Wir hatten in unsere Familie keinen einzigen Braunen, das erkläre ich vor Gott. Darum wünsche ich mir, dass nie wieder jemand so denken oder sprechen kann, wie der Verbrecher Hitler.
    „…auch in Zukunft vor, ihn (Reichstag) von Zeit zu Zeit über ihre Maßnahmen zu unterrichten oder aus bestimmten Gründen, wenn zweckmäßig, auch seine Zustimmung einzuholen“, Er verband es mit der ausdrücklichen dreisten Begründung, „es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen, wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln oder erbitten.“

    Darum wurde nach 1945 auch der Fraktionszwang verboten – verboten – verboten.

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