Wahlrecht für Gefangene: EGMR will die Wogen glätten
Der EGMR liegt, wie hier und anderenorts schon ad nauseam berichtet, im Streit mit den Briten, weil dort manches Urteil aus Straßburg als übergriffig und unsensibel gegenüber nationalen Grundrechtsregimes empfunden wird.
Vor diesem Hintergrund ist das heutige Urteil Scoppola von großem Interesse: Es geht dabei um die Frage, unter welchen Bedingungen Strafgefangene vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen. Die britische Regelung dazu hatte der EGMR im Fall Hirst mehrfach als menschenrechtswidrig moniert, was zu dem besagten Konflikt geführt hat. In der heutigen Entscheidung geht es um Italien, das zuvor von einer Kammer ebenfalls verurteilt wurde.
Die Große Kammer hat jetzt zwar sorgfältig vermieden, Hirst zu revidieren, aber trotzdem keinen Verstoß feststellen wollen. Das wird man, wie zuletzt auch anderweitig schon zu zu beobachten, als Besänftigungssignal in Richtung London deuten können.
Genauere Analysen der Entscheidung hier und hier.
Foto: Samantha Celera, Flickr Creative Commons
[…] the news. On the 22th May last, the Grand Chamber of the Strasbourg Court delivered its judgment in Scoppola v. Italy (No. 3), Application No. 126/05. This decision marks a potentially decisive moment in the […]