22 August 2012

Alle lieben Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat unter allen Verfassungsorganen am wenigsten Sanktionen zu befürchten, wenn es unpopuläre Entscheidungen fällt. Das führt aber nicht dazu, dass es immer unpopulärer wird. Im Gegenteil – es wird immer populärer.

Das Allensbach-Institut hat die Deutschen sehr ausführlich zu ihrer Meinung über das BVerfG befragt, und die FAZ hat die Auswertung der Institutsdirektorin Renate Köcher wie üblich abgedruckt. Das Ergebnis: Anfang der 90er Jahre fand nicht mal jeder Zweite das BVerfG gut. Und heute? 64 Prozent! Vertrauen in die Institution haben sensationelle 75 Prozent (zum Vergleich: Bundestag 40 Prozent, EU-Kommission 22 Prozent). Ihren Einfluss finden 56 Prozent angemessen, weitere 14 Prozent sogar noch zu gering. Das gilt auch ganz konkret für die aktuellen europapolitischen Themen: 68 Prozent finden es goldrichtig, dass die Entscheidung über die Eurorettung in Karlsruhe fällt, nur 15 Prozent sähen sie in Berlin und Brüssel besser aufgehoben.

Insofern, das muss man ihm lassen, hat der Politiker Andreas Voßkuhle sicherlich erst mal alles richtig gemacht.

Nun ist das kein neues Phänomen, dass das Bundesverfassungsgericht die Hitparade politischer Popularität einsam anführt, und dass seine Beliebtheit in Zeiten wie diesen noch wächst, ist gleichfalls nicht so überraschend. Oder, in der leicht gespreizten Diktion von Renate Köcher:

In einer von großen Unsicherheiten und Risiken gekennzeichneten Zeit, in der die Bürger durch die Streitereien zwischen und in den Parteien oft irritiert sind und teilweise zweifeln, ob ihre Interessen bei ihren politischen Repräsentanten gut aufgehoben sind, wird das Verfassungsgericht immer mehr zu einer Institution, mit der sich die Hoffnungen der Bürger auf Verlässlichkeit und die Wahrung nicht nur der politischen und gesellschaftlichen Ordnung, sondern auch der nationalen Interessen verbinden.

Interessant finde ich vor allem, welche einzelnen Themen die Befragten in Karlsruhe verhandelt sehen wünschen (Europa, Datenschutz, Auslandseinsätze, Plebiszite und Hartz IV), und welche nicht (Steuern, Pkw-Maut, Ladenschluss, Rauchverbot, Homo-Ehe).

Das verlockt mich zum ungehemmten sozialpsychologischen Spekulieren. Warum diese ja und jene nicht? Was für Motive, was für Muster könnten dahinter stecken? Zwei Dinge fallen mir ein.

Erstens scheinen die Deutschen tatsächlich Karlsruhe als zuständige Institution für verfassungspolitische Entscheidungen im allerweitesten Sinne zu betrachten. Nicht nur wie wir verfasst sind, sondern auch wie wir verfasst sein wollen, soll das Gericht entscheiden. Wie sonst wäre zu erklären, dass sich 72 Prozent eine “eine stärkere Verankerung plebiszitärer Elemente in der politischen Ordnung der Bundesrepublik” von Karlsruhe erwarten, die das Grundgesetz derselben entschieden vorenthält? Auch dass 71 Prozent es gut finden, wenn Karlsruhe bremsend in die europäische Integration eingreift, zeigt, dass das verfassungsgestaltende Selbstverständnis des Zweiten Senats da draußen richtig gut ankommt.

Zweitens fällt mir auf, dass die staatliche Leistung Harz IV viel mehr als Verfassungsthema begriffen wird als der staatliche Eingriff Steuern. Sogar die Regelsätze wollen 58 % in Karlsruhe festlegen lassen, während die maximale Steuerbelastung – Paul Kirchhof, höre! – mehrheitlich als kein Thema für das Verfassungsgericht gesehen wird.

Das dürfte natürlich damit zu tun haben, dass es bei Hartz IV um die Schwachen = Schutzbedürftigen geht und bei Steuern um die Starken = die, die auch ohne Verfassungsgericht klar kommen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass hier auch ein ganz gesundes Gefühl dahinter steckt, welche Entscheidungen besser nicht rein majoritär gefällt werden sollten. Die Mehrheit wird sich schnell einig, dass die Minderheit der Hartz-IV-Empfänger auch ohne diese oder jene Leistung zurechtkommen sollte, schon gar Asylbewerber. Steuern dagegen zahlen wir fast alle, ebenso gegebenenfalls Pkw-Maut: Da kann man getrost auch abstimmen lassen.

Dabei hilft, dass in punkto Hartz IV zumindest theoretisch jeder in die Situation geraten könnte, einmal in die Minderheit zu rutschen. Im Unterschied zur Homo-Ehe. Da hat die Mehrheit gar nichts gegen majoritäre Entscheidungen.

Zuletzt noch ein Disclaimer: Ich habe die eigentliche Allensbach-Studie nicht gelesen. Wenn ich aber Renate Köchers Text lese (“Die Sorge, dass der europäische Integrationsprozess sukzessive die Geltung des Grundgesetzes aushöhlt, hat signifikant zugenommen”), dann beschleicht mich doch gelegentlich leiser Zweifel, ob nicht vielleicht die eine oder andere Frage ein klitzeklein wenig suggestiv formuliert gewesen sein könnte…

Foto: Steve (Epiclectic), Flickr Creative Commons

 


9 Comments

  1. innauen Wed 22 Aug 2012 at 20:02 - Reply

    eine Umfrage katastrophischem Inhalts!

  2. Obiter Dictum Wed 22 Aug 2012 at 20:13 - Reply

    Ich liebe keine Verfassungsgerichte, ich liebe meine Frau. Und meine Grundrechte. Aber eben nicht deren Hüter.

    Die Homo-Ehe steht nicht zur Disposition der Mehrheit, weil sie nach zutreffender Ansicht aufgrund von Art. 12 iVm Art. 14 EMRK ein Konventionsrecht darstellt. Dass sich der sonst so kreative, evolutiv judizierende EGMR in dieser Frage auf eine historische Auslegung zurückzieht, ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Noch ein bisschen Kritik zum Schluss:
    1. Steuern treffen nicht nur die Starken. ZB auch Grundnahrungsmittel unterliegen der Umsatzsteuer, und der Einkommensteuerfreibetrag bewegt sich nicht wirklich in einer schwindelerregenden Höhe.
    2. Mit “gesunden” Gefühlen ist es so eine Sache. Ich empfinde gerne “ungesund”, wenn mir mein Verstand dies gebeut.

  3. […] des BVerfG: Max Steinbeis (verfassungsblog.de) kommentiert die Umfrage des Allensbach-Institutes, derzufolge das Bundesverfassungsgericht ein […]

  4. Matthias Thu 23 Aug 2012 at 07:02 - Reply

    Werden da nicht ganz andere Wünsche offenbar? Wir haben keinen starken Präsidenten, keine starke Regierung, ein nur auf dem Papier starkes Parlament – Karlsruhe hilf!

  5. […] Insider Magazin (265) 46. Dragstripgirl(271) 47. andoidnews (284) 48. I.am.no.Superman (285) 49. Verfassungsblog (286) 50. Herm`s Farm (304) 51. Webstandard (309) 52. taz Hausblog (319) 53. AMY&PINK (332) 54. […]

  6. Grundgesetz Mon 27 Aug 2012 at 10:25 - Reply

    Schon kurios. Bei mir ist es genau umgekehrt. Je mehr ich mich mit dem Bundesverfassungsgericht befasse, umso unbeliebter wird es bei mir.

    Ihre Entscheidungen zum europäischen Haftbefehl, der Vorratsdatenspeicheung (die generelle Zulässigkeit) und die Entscheidung die Bundeswehr im Innern einsetzen zu dürfen, stoßen mir sauer auf. Nicht gezählt, die vielen notwendigen Korrekturen des EuGH und des EGMR.

  7. […] Bundesverfassungsgericht erfreut sich einer aktuellen Umfrage zufolge bei den Bürgern stetig wachsender Beliebtheit. Ganz anders steht es derzeit um die öffentliche […]

  8. […] zeigten schonungslos die Konstruktionsschwächen der Währungsunion – und weite Teile der deutschen Öffentlichkeit schauen gebannt nach Karlsruhe. Die dortigen Verfassungsrichter sollten mit juristischen Methoden […]

  9. […] repercussions, the German public has been fascinated by the role of the Constitutional Court whom they admire. A vast majority of Germans trust that the country’s highest justices will steer the euro-debate […]

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