06 April 2020

Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie

Wir beklagen zurzeit Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes. Wir müssen aber noch etwas beklagen, nämlich einen ziemlich flächendeckenden Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards. Zwar betonen die Entscheider, die momentan mit Rechtsverordnungen Grundrechte suspendieren, immer wieder, wie schwer ihnen dies falle. Dem rechtlich wie ethisch gebotenen Umgang mit den Grundrechten wird die momentane Rechtfertigungsrhetorik jedoch nicht gerecht. Grundrechte können nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Der Eingriff unterliegt einem Rationalitätstest anhand von faktenorientierten Maßstäben und einer Verantwortbarkeitskontrolle orientiert an normativen Maßstäben. 

Zunächst geht es um Faktenfragen: Es darf vor allem kein milderes Mittel geben. Können die gewählten Mittel das Ziel, dem der Eingriff dient, überhaupt fördern? Sind weniger invasive Mittel denkbar? Um diese Fragen zu beurteilen, muss man wissen, auf welche Bedrohung reagiert wird. Sodann dürfen die für dieses Ziel eingesetzten Mittel andere Rechtsgüter nicht unangemessen verkürzen. Jetzt geht es um eine normative Frage. Das rechtsstaatliche Rechtfertigungsprogramm von Grundrechtseingriffen operiert mit einigen Grundkategorien: Schutzgüter, Eingriffsintensität, mildere Mittel, Kausalität und Zurechnung. Die mit diesen Kategorien verbundenen Denkvorgänge finden momentan ganz weitgehend nicht statt. Wenn wir momentan einen „Ausnahmezustand“ erleben, dann ist es ein Ausnahmezustand im juristischen Denken.

Lebensschutz ist mittelbarer Effekt, aber nicht Ziel der Eingriffe

Zunächst besteht ein Problem, das grundrechtliche Schutzgut zu bestimmen, dem die Grundrechtseingriffe dienen. Es gehe um Leben oder Tod, liest und hört man immer wieder. Mich erinnert dieses Argumentationsniveau an die Zeiten von „lieber rot als tot“. Ginge es um Leben oder Tod, müssten zunächst alle Kraftfahrzeuge verboten werden. Nein, es geht um Gesundheit. Diese ist freilich grundsätzlich von vielen Parametern abhängig. Einige kann der Einzelne beeinflussen (Ernährung), die meisten jedoch kaum (Umweltbelastung, gefährdendes Verhalten Dritter, Chancengleichheit bei der Infrastruktur, allgemeines Lebensrisiko von Krankheit und Alter). Zweck der Grundrechtseingriffe kann daher nicht pauschal „Gesundheit“ sein, sondern nur ein gesundheitsrelevanter Aspekt, nämlich die Vermeidung der Überforderung des Gesundheitssystems.

Dafür ist die Prognose ausschlaggebend, wie viele Intensivpatienten wir wie lange versorgen können. Es geht also um die optimale Steuerung des Pandemieverlaufs am Maßstab der medizinischen Kapazität. Das Vermeiden von Ansteckungen ist nicht das Ziel der Eingriffe, sondern Mittel zur Steuerung. Lebensschutz ist der mittelbare Effekt des Steuerungszwecks, nicht aber das Ziel selbst – weil sonst jedwedes staatliches Handeln immer auch dem Lebensschutz diente, dann aber kein grundrechtlich (und auch kein politisch) handhabbares Ziel mehr wäre. Die momentane Diskussion hält aber politisch wie publizistisch immer noch in erster Linie am Schutzgut Leben fest, statt das Ziel konkret zu benennen: kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs. Es ist klar, dass sich mit einem solchen Ziel die Rechtfertigungslasten signifikant verschieben würden – sowohl im Hinblick auf die beizubringenden Tatsachen, die Grundrechtseingriffen zugrunde gelegt werden, als auch im Hinblick auf die normative Bewertung anderer grundrechtlicher Belange.

Der mit dem Grundrechtseingriff verfolgte Zweck ist also ein dynamischer Zweck, die dauerhafte, langfristige Kapazitätssicherung. Über sie können wir aber nur Hypothesen anstellen. Die getroffenen Maßnahmen müssen folglich geeignet und erforderlich sein zur kapazitätsadäquaten Verlangsamung der Infektionsrate der Bevölkerung, nicht zur Verhinderung der Infektion von Einzelnen. Der beunruhigende Effekt, der sich für die Verhältnismäßigkeitskontrolle hier abzeichnet, lautet: Was traditionell eine tatsachenbasierte Prüfung war (Geeignetheit, Erforderlichkeit), entwickelt sich bei einem Regelungsziel, dessen Erreichung nicht hinreichend tatsachengestützt prognostizierbar ist (denn wer kennt in den nächsten Monaten an jedem Tag sowohl die verfügbare Kapazität als auch die Zahl der Intensivpatienten?), zu einer Wette. Momentan verwetten wir unsere Grundrechte für einen Erfolg, den wir erhoffen, der aber nicht prognostizierbar ist. Unter diesen Bedingungen ist es zentral wichtig, Grundrechtseingriffe strikt zu begrenzen in der Hoffnung, dass wir mit der Zeit über Erfahrung und Tatsachen verfügen, die dann halbwegs überprüfbare Prognosen ermöglichen. 

Das allgemeine Polizeirecht erlaubt bei prognostischer Unsicherheit typischerweise nur den Gefahrerforschungseingriff. Prognosen sind für Grundrechtseingriffe immer bedenklich, weil sie die Tatsachenkontrolle erschweren. Dem Problem kann durch eine (1) strenge Limitierung der Mittel mit (2) einer Pflicht zu ihrer Überprüfung anhand der sich durch Zeitablauf verbessernden Tatsachenkenntnis und (3) der ständigen Suche nach milderen Mitteln begegnet werden. 

Für die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen heißt dies im Augenblick: Weil eine Tatsachenkontrolle des Zweck-Mittel-Verhältnisses noch nicht möglich ist, sollte die Wette, die dem Grundrechtseingriff zugrunde liegt, verschiedene Strategien verfolgen. Wer setzt nur auf eine Karte? Es ist wichtig, Erfahrungswissen im Umgang mit der Zeitdimension zu gewinnen. Dazu sind unterschiedliche Mittel auch in ihrer Alternativität zu erproben. Das aber heißt: Eine Strategie maximaler Invasivität ist ungeeignet, das zeitlich nicht konkretisierbare Regelungsziel zu erreichen. Im Hinblick auf das Regelungsziel muss der Ausbau und die Aufrechterhaltung der Kapazität (Personal, Intensivbetten) berücksichtigt werden wie breite Tests, die es ermöglichen, Infektionsverläufe vorherzusehen. Im Hinblick auf die Regelungsmittel ist zu differenzieren, sei es zwischen Personengruppen, sei es zwischen Verhaltensformen, sei es zwischen gefährlichen Orten oder besonders betroffenen Regionen. 

Das heißt aber auch, dass Maßnahmen, die alle betreffen, selbst wenn es keinen Anhaltspunkt gibt, dass gerade sie das Gesundheitssystem entlasten könnten, unzulässig sind. Sonst werden wir alle wie Nichtstörer behandelt und das ist grundrechtlich unzulässig, weil es die Freiheit dementiert. Aus grundrechtlicher Perspektive ist es unverzichtbar, zielgenauere Adressatengruppen auszudifferenzieren (wer?, wie?, wo?). Das wird den Entscheidenden schwer fallen, weil sie sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen werden, ungleich zu handeln, weil sie Prioritäten begründen müssen und in der ex-post Perspektive entweder für zu weitgehende oder zu geringe Eingriffe Kritik erfahren werden. Und leider ergibt sich daraus eine schädliche Logik, denn es ist politisch vermeintlich rational, mehr anzuordnen als nötig. Wir kennen diesen Gang der Dinge von den Anti-Terrorgesetzen, bei denen sich die Politik stets am Machbaren orientierte und im Drang, zum Schutz aller auch die Rechte aller einzuschränken, erst vom Bundesverfassungsgericht, weniger von der Öffentlichkeit, gebremst wurde. An die Öffentlichkeit kann daher nur appelliert werden, nicht ein Ziel über alle anderen Rechtsgüter stellen und Entscheidungen nur daran messen zu wollen. Insofern wäre es für eine grundrechtliche Debatte schon sehr hilfreich, wenn das Ziel genauer genannt würde, nicht diffus „Kampf gegen das Virus“, sondern „kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs“. Schon diese terminologische Konkretisierung eröffnet nämlich politische Entscheidungs- und Differenzierungsspielräume.

Nach milderen Mitteln Suchen verboten?

Unverständlich ist des Weiteren, warum die Suche nach milderen Mitteln von den Exekutiven momentan sträflich vernachlässigt wird. Die Kanzlerin hat die Suche explizit verboten, wenn sie erklärt, bis zum 19. April bleibe erst einmal alles wie es ist. Im Sinne des institutionalisierten milderen Mittels ist es jedoch wichtig, differenzierte Lösungen zu fördern, also nicht rigide und einheitlich zu handeln, sondern flexibel und alternativ. Das wird schon erleichtert, wenn unterschiedliche Instanzen entscheiden, wie es im deutschen Föderalismus der Fall ist. Insofern kann die föderative Zuständigkeitsverteilung den organisatorischen Nebeneffekt haben, die Suche nach milderen Mitteln zu begünstigen – wenn man das will. Denn der Föderalismus sorgt durch die Vervielfachung der Zuständigkeit schon allein dadurch für Grundrechtsschutz, dass er Alternativen nahelegt und auf diese Weise Erfahrungswissen mit milderen Mitteln ermöglicht. Momentan ist die Öffentlichkeitswahrnehmung für den Grundrechtsschutz aber kontraproduktiv, wenn gebetsmühlenhaft ein föderaler „Flickenteppich“ beanstandet wird, so auch von der Bundeskanzlerin. Wer bundeseinheitliche Lösungen fordert, dementiert das grundrechtlich gebotene mildere Mittel. 

Die Perspektive ist umso relevanter in der Prognosedimension: Die Geeignetheit von Grundrechtseingriffen lässt sich in dynamischen Verlaufsszenarien gerade nicht einheitlich wissenschaftlich oder statistisch berechnen. Das zeigen auch die täglichen Statements der Virologen. Sie ist jetzt nämlich eine Bewertungsfrage und keine reine Tatsachenfrage wie bei einer ex-post Kontrolle. Als Wertungsfrage ist sie dann aber von Institutionen zu beantworten, die für Wertungen zuständig sind: Institutionen, die politisch verantwortlich sind und werten können, weil sie pluralistisch organisiert sind. Nicht jedoch Wissenschaftler, deren Terrain Fakten sind. Das hat nichts mit Ausnahmezustand zu tun, sondern ist die erkenntnis- und organisationstheoretische Folge einer zeitlich relativen Ungewissheit.

Es geht also um die Rechtfertigung von lediglich vorläufigen Maßnahmen, die überdies differenziert verhängt werden können. Dies zu betonen aktuell besonders wichtig: Der Grundrechtseingriff bleibt beweispflichtig. Die Maßnahmen sind immer von ihrer Beendigung aus zu betrachten und sie lassen sich für das momentane dynamische Ziel (kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs) verfassungsrechtlich nur rechtfertigen, wenn sie auf das Vorläufige und Vorübergehende abstellen. Das zwingt zugleich zu einem ritualisierten Einfordern des milderen Mittels. Alles andere würde schon kategorial zu unverhältnismäßigen und folglich verfassungswidrigen Grundrechtseingriffen führen. Dies wiederum setzt eine politische Kultur voraus, in der über die sinnvolle Differenzierung diskutiert wird und nicht ein Überbietungswettbewerb mit flächendeckenden Regelungen in eine Hygienediktatur führt. Wir alle müssen zum Schutz unserer Grundrechte, aber auch um Erfahrungswissen für die erfolgreichere Zweckverfolgung zu gewinnen, die Entscheidungsträger konsequent dazu auffordern, mildere Mittel auszuprobieren. Wer das nicht tut, gibt seine/ihre Grundrechte schon deswegen preis, weil die politische Erfolgsrendite im Maximalen liegt.

Insofern haben wir es, wenn uns der Grundrechtsschutz leitet, momentan gerade nicht mit einer Stunde der Exekutive zu tun. Die Exekutive entscheidet momentan in Sonderstäben und Taskforces, d.h. an der Entscheidungsfindung nehmen keine pluralistisch zusammengesetzte Gremien teil, sondern speziell und sehr einseitig zusammengesetzte Expertenrunden. In vielen Ländern entscheiden nicht einmal die Regierungen über die Verordnungen, sondern der Minister. Wenn schon auf dem Verordnungswege entschieden wird, dann wäre es angesichts der grundrechtlichen Relevanz zwingend erforderlich, dass die Regierungen entscheiden, weil im Kabinett wenigstens auch Minister vertreten sind, zu deren Aufgaben die Pflege der anderen Grundrechte gehört. Auch organisationsrechtlich ist momentan nichts falscher als Gesundheitsminister mit einem Sonderverordnungsrecht auszustatten, wie es der Deutsche Bundestag bei der ad hoc-Novelle des Infektionsschutzgesetzes getan hat. 

Wenn es um mildere Mittel, zeitliche Bewertungsfragen und Rechtsgüterabwägungen geht, benötigen wir das Erfahrungswissen aller Verfassungsorgane und der gesamten Zivilgesellschaft. So wie föderative Zuständigkeiten zur Differenzierung der Mittel und ganz natürlich zum Denken in milderen Mitteln führen, so dürfen sich auch die anderen Verfassungsorgane nicht die Kompetenzen von der Exekutive klauen lassen. Das betrifft besonders die Landesparlamente und den Bundestag. Viel zu leichtsinnig werden Kompetenzverschiebungen erwogen. Das betrifft aber auch die Institutionen, die von Verfassungs wegen als Gegenöffentlichkeiten zur demokratischen Willensbildung ausgestaltet und geschützt sind: die Wissenschaft, die Medien, die Kirchen. Ihr verfassungsrechtlicher Schutz (Art. 4, 5 I, 5 III GG) rechtfertigt sich gerade auch aus dem Privileg, der Gesellschaft und dem demokratischen Prozess einen Spiegel vorhalten zu können. Diesen Auftrag müssen sie jetzt auch erfüllen, indem sie die Diskussion um mildere Mittel anfeuern, der Politik damit Entscheidungsspielräume öffnen und den Rückbau der Maximalmaßnahmen erleichtern. 

Blumenläden und Parkbänke

Am leichtesten geht dies, indem wir eine Diskussion über Ausnahmen beginnen und dabei auch einmal Kausalitätsannahmen hinterfragen. Denn die Standards juristischer Zurechnungslehren werden in der momentanen Situation erstaunlich gedankenlos ignoriert. Betriebsuntersagungen, Versammlungsverbote und Ausgehverbote setzen lediglich bei der Äquivalenzkausalität an. Warum werden Buchhandlungen und Blumenläden fast überall (aber nicht in allen Ländern!) geschlossen? Nur aufgrund der Logik des shutdown: Ohne kommerzielles Leben keine Kontakte. Ohne Kontakte keine Infektion. Ohne Infektion keine Überforderung des Gesundheitssystems. Das ist die Primitivkausalität der conditio sine qua non. Noch nie hat in juristischen Zusammenhängen eine solche Kausalitätsannahme ausgereicht. Stets bedarf es der Adäquanz, einer normativen Zurechnung, zu der dann spezifische Kriterien herangezogen werden (Schutzzweck der Norm, Risikoerhöhung, Pflichtverletzung), erst recht in der Unterlassensdimension (Garantenstellung).

Niemand kann erklären, warum Buchläden und Blumenläden geschlossen werden müssen, um das Infektionsrisiko kapazitätsgerecht (nicht prinzipiell!) zu reduzieren oder warum es in Bayern untersagt ist, sich auf Parkbänke zu setzen. Es ist eine Beleidigung des Verstandes, wenn sich eine Gesellschaft mit der Begründung zufrieden gibt, das Sitzen Einzelner auf Parkbänken im Münchener Olympiapark sei verboten, weil es der Gruppenbildung Vorschub leiste. Das Sitzen ist schon keine conditio sine qua non für die Infektion, weil die Erfolgszurechnung an doppelter Prognoseunsicherheit leidet (wo einer sitzt, werden automatisch viele sitzen; dann werden sich so viele anstecken, dass die Intensivbetten nicht ausreichen werden). Abgesehen davon, dass es an der Adäquanz immer noch fehlt: Die menschliche Äquivalenzprognose im Rahmen einer weiteren, medizinischen Äquivalenzprognose haben wir rechtsstaatlich noch nie akzeptiert Wer so argumentiert, wie die Bayerische Staatsregierung (in Gestalt der Münchener Polizei), hat den juristischen Verstand verloren.

Vielmehr ist zu fragen: Kann das Schließen von Buchläden einen sinnvollen Beitrag leisten zur kapazitätsgerechten Steuerung des Pandemieverlaufs? Wie wahrscheinlich ist es, dass Buchhandlungen, bekanntlich hotspots des Körperkontakts, Erregerzentren sind? Ist in Bau- und Gartenmärkten (in Bayern geschlossen) nicht genug Platz, so dass sich die Menschen nicht zu nahe kommen brauchen (was schon die voluminösen Einkaufswagen verhindern)? Gilt dasselbe nicht auch für Museen, die mit der Steuerung von Besucherströmen erfahren sind und in denen überdies Aufsichten Ansammlungen von Unvernünftigen entgegenwirken können? Lassen sich nicht Bibliotheken räumlich optimal organisieren?

In diese Richtung ist weiterzudiskutieren: Welches sind Räume, deren Nutzung so organisiert werden kann, dass eine Ansteckungsgefahr gering ist? Auf diese Weise gewinnen wir unsere Freiheiten wieder – wenn wir sie über mildere Mittel einfordern. Und warum sollte sich nicht ein Gottesdienst auch so organisieren lassen: jede zweite Reihe frei und mit Sitzabstand. Die Kirchen sollten jetzt vor allem eins tun: Eine Ausnahme fordern für Gottesdienste an den höchsten christlichen Feiertagen. Wenn sie ihre Grundrechte nicht einfordern, verlieren sie als Institution auch die religiöse Autorität. Die Religionsfreiheit ist dann jedenfalls beliebig abwägbar. Das droht allen Freiheitsrechten, wenn wir als Träger dieser Freiheit nichts dagegen tun, sondern uns mit einem diffusen Regelungsziel „Kampf gegen das Virus“ zufrieden geben und Rechtsgüter nach einer „Systemrelevanz“ differenzieren. 

Systemrelevanz aber ist grundrechtlich kein Belang. Alle Grundrechte stehen normativ auf derselben Stufe und lassen sich nicht in eine Hierarchie bringen. Auch Leben ist nur im Eingriffsfall prinzipiell vorrangig, nämlich beim Tod, und zwar nur deshalb, weil dieser Grundrechtseingriff endgültig ist. Der Tod eines Menschen ist dem Staat nicht auf der Basis von Hypothesen, die mit Äquivalenzkausalität operieren, zurechenbar. Nur unter dieser Bedingung freilich ist nachvollziehbar, warum alle anderen Grundrechte momentan zurückzutreten haben, bis zur Derogation. Die Versammlungsfreiheit ist ganz aufgehoben. Was bleibt von Religions- oder Vereinigungsfreiheit noch übrig? Berufsausübung und Eigentumsnutzung stehen unter dem Vorbehalt der Systemrelevanz. Die Gleichheit wird verletzt, weil manche im home office weitermachen, während andere, staatlich ausgelöst, die Existenz verlieren. Kultur und Bildung waren als erstes verzichtbar. Der shutdown wurde auf eine Weise organisiert, die keinen Respekt für die individuellen Freiheiten erkennen ließ. Relevante Belange waren Gesundheit und Systemrelevanz. China als Vorbild. In der „Stunde der Exekutive“ wurde der Mensch auf seine nackte physische Existenz reduziert. Genau das aber lässt das Grundgesetz nicht zu: Dies wäre entweder eine Verletzung der Menschenwürde oder doch einmal ein erster Fall für Art. 19 II GG: In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Vor allem: Wir wissen zwar nicht, wie sich das dynamische Schutzgut Gesundheitssystem entwickelt, wir wissen eines aber mit Sicherheit: Die Freiheiten werden jetzt verletzt: Jetzt werden die Existenzen vernichtet. Jetzt wird Bildungsungleichheit erzeugt. Jetzt wird auch die Gesundheit vernachlässigt, wenn OPs nicht mehr durchgeführt werden und Zahnärzte Kurzarbeit anmelden. Jetzt werden die Staatsfinanzen ruiniert. Jetzt werden die Mittel für Ausgleichsmaßnahmen disponiert, die wir für Infrastruktur, Klimaschutz und Bildung vorgesehen hatten. Diese Schutzgüter werden jetzt geschädigt. Aber welchen Gesundheitsschutz versprechen wir uns, für den wir Freiheitseingriffe und Finanzrisiken in Kauf nehmen? Will der Staat jedem Patienten eine 14tägige intensivmedizinische Behandlung garantieren? Sollte er das – und damit Erwartungen wecken, die er ersichtlich nicht erfüllen kann? Was wäre bei einem verheerenden Terroranschlag: Ist dann auch jedem Opfer eine intensivmedizinische Betreuung garantiert? Es ist auch hier die Zeitdimension, die wir nicht in den Griff kriegen. Wie erstaunlich, dass der sichere Freiheitseingriff in der Gegenwart eingetauscht wird gegen einen unsicheren Gesundheitsschutz in der Zukunft. Abwägung kann man das jedenfalls nicht nennen.

Für einen Verfassungsjuristen ist es zutiefst deprimierend mitzuerleben, wie die Essentialia grundrechtlichen Denkens in kurzer Zeit zur Disposition stehen: sorgfältige Bestimmung von Schutzgütern? Zweckorientierte Mittelauswahl? Suche nach milderen Mitteln? Kausalität und Zurechnung? Abwägung? Vollzugsföderalismus? Organisationspluralismus? Normenhierarchie (vgl. zu der gesetzesvertretenden Verordnungsermächtigung den Beitrag von Christoph Möllers im Verfassungsblog)? Wir stehen vor Hygienemaßnahmen ganz anderer Art: Der Rechtsstaat ist schwer beschmutzt. Die rechtsstaatliche Hygiene muss dringend wieder hergestellt werden, sonst droht hier das größte Infektionsrisiko. 


65 Comments

  1. Tobias Kunterding Mon 6 Apr 2020 at 13:33 - Reply

    Vielen Dank für diesen wichtigen Beitrag, dem ich nur beipflichten kann. Ich bin zwar kein Jurist sondern “nur” Politikwissenschaftler, aber dennoch bereiten mir die aktuellen Maßnahmen der Regierung und die “blinde” Akzeptanz der Bevölkerung ebenfalls enorme Sorge.

    Zweifelsohne befinden wir uns durch die Pandemie in einer Ausnahmesituation und man kann den Virus nicht einfach so laufen lassen. Dennoch habe ich bei manchen Maßnahmen (wie z.B das Parkbankverbot) das Gefühl, dass durchaus eine gewisse Willkür vorherrscht. Ich verstehe offengesagt nicht, inwiefern ein Infektionsrisiko besteht, wenn man sich alleine auf eine Parkbank setzt. Nicht jeder hat ein Eigenheim mit Garten oder eine Wohnung mit Balkon.

    Gesellschaftlich habe ich zugleich das Gefühl, dass eine Diskussion über eine notwendige Exit-Strategie sehr schnell mundtot gemacht wird. Sobald man auf verfassungsrechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Problematiken eingeht, wird einem sehr schnell unterstellt, dass man Bilder wie in New York oder in Norditalien haben möchte, was einen demokratischen Diskurs unmöglich macht.

    Klar ist, dass man diese Maßnahmen nicht unbegrenzt führen kann und diese Einschränkungen am 19.04 oder allerspätestens Anfang Mai beenden/reduzieren muss. Man kann sich weder einen wirtschaftlichen Kollaps erlauben noch eine massive Aushöhlung des Grundgesetzes durch einfache Rechtsverordnungen zulassen. Wie schon gesagt, ich bin kein Jurist, aber ich glaube durchaus, dass ein Großteil der aktuellen Maßnahmen vor dem BVerfG keine Chance hätte.

    • fhVaziri Sat 16 May 2020 at 20:57 - Reply

      Sehr geehrter Herr Friehe,
      ich teile Ihre Bedenken vollumfänglich und bin Herrn Professor Lepsius dankbar für seine klar und unmissverständlich geäußerten Bedenken.
      Ich halte es ohne Wenn und Aber für dringend geboten, dass ALLE Grundrechtseinschränkungen – Maskenpflicht inklusive – unverzüglich zurückzunehmen sind und eine intensive Debatte einsetzen muss, die auch rückblickend sehr genau prüft, inwiefern hier von den politisch Verantwortlichen nicht zuletzt rechtlich korrekt agiert wurde. Vor allem halte ich einen breiten Diskurs und eine gründliche Prüfung für notwendig, was die vermeintliche Gefahr des Corona-Virus und die daraus abgeleiteten Maßnahmen angeht. Hier müssen unbedingt und besonders auch kritische Stimmen von Fachleuten gehört werden. Ich erlebe genau wie Sie, dass im öffentlich-rechtlich medialen Raum eine solche Debatte geradezu verhindert wird. Das geht in einem Land, das sich als Rechtsstaat bezeichnet, überhaupt nicht und ist zutiefst bedenklich.

    • Fritz Hubertus Vaziri Mon 18 May 2020 at 14:33 - Reply

      Meine unten stehender Beitrag bezog sich selbstverständlich auf Herrn Kunterding und nicht auf Herrn Friehe.
      Schöne Grüße,
      fhVaziri

  2. Matthias Friehe Mon 6 Apr 2020 at 14:07 - Reply

    Wir verwetten nicht unsere Grundrechte, sondern diese Wutrede verwettet sich gegen eine Exponentialfunktion. Eine solche Wette kann man gar nicht gewinnen. Es wäre ja schön, wenn das Virus so freundlich wäre, sich in der Gemächlichkeit zu verbreiten, in der juristische Oberseminare stattfinden. Dann könnten wir nach jedem Infektionszyklus ganz tief durchatmen und erst einmal ein paar Seminararbeit über mildere Mittel gegenüber Baumarktschließungen und Sitzverbote auf Parkbänken auswerten. Das entspricht nur leider nicht der Realität einer Dynamik, in der sich anfangs im Zwei-Tages-Rhythmus die Infektionszahlen verdoppelt haben.

    Dem Vorschlag, als Ziel der aktuellen Maßnahmen nur noch von einer “kapazitätsgerchten Steuerung des Pandemieverlaufs” zu sprechen, kann ich nichts abgewinnen. Er verdunkelt, worum es geht: Menschenleben zu retten. Die Debatte über die Triage zeigt nachdrücklich, in welche ethischen und juristischen Ausnahmefragestellungen uns die Pandemie treibt. Man kann nicht auf der einen Seite voller Eifer geschlossene Baumärkte und Parkbänke beklagen und auf der anderen Seite darum herummurksen, dass die geforderten milderen (und übrigens nicht gleich effektiven) Mittel jederzeit eine Triage-Situation provozieren oder verschlimmern können. Der Begriff “Steuerung” suggiert im Übrigen etwas, was dem Virus fremd ist: Steuern kann man eine Maschine, deren Wirkmechanismus man beherrscht. Das Virus macht, was es will und von Steuerung kann gar keine Rede sein. Mit viel Glück bekommen wir das ganze so eingedämmt, dass nicht unser Gesundheitssystem zusammenbricht. Wenn man das Virus und die Pandemie “steuern” könnte, würden wir sofort den Stecker ziehen und das ganze abstellen.

    Selbstverständlich sind auch in der Pandemiebekämpfung sämtliche Maßnahmen dem Recht und der Verhältnismäßigkeit unterwofen. Aber auch dabei gilt es eben Maß zu halten. Nicht nachvollziehen kann ich deswegen den Vorwurf, die Kanzlerin habe eine Suche nach milderen Mitteln “explizit verboten”. Nach milderen Mitteln darf jeder suchen, so viel er will, und das tut der Beitrag (wenn er auch im juristischen Sinne nicht fündig wird, da die genannten Mindermaßnahmen allesamt nicht gleich effektiv sind). Nach allem was man hört, ist auch die Exekutive dabei, intensiv nach Exit-Strategien zu suchen. Nur geht es dabei eben um verantwortbare Exit-Strategien, bei denen sich nicht im Sommer die Särge in den Krankenhäusern stapeln.

    Ich habe Respekt vor denjenigen, die jetzt unter schwierigsten Bedingungen versuchen müssen, eine menschliche wie wirtschaftliche Katastrophe irgendwie abzuwenden, soweit es eben im Katastrophenfall geht. Als Wissenschaftler haben wir das Privileg, nicht unmittelbar für die Folgen dessen verantwortlich zu sein, was wir aus der Nussschale der Universität so an Vorschlägen machen. Mit diesem Privileg sollten wir verantwortlich umgehen. Wegen einer Baumarktschließung unseren demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern den Vorwurf einer “Hygienedikatur” entgegenzuschleudern, ist keine sinnvolle Nutzung dieses Privilegs.

    • Jens Tue 7 Apr 2020 at 10:05 - Reply

      Vielen Dank für diesen zielgenauen Kommentar, der der Sachlage – im Gegensatz zum Artikel – gerecht wird. Mich hat der Umgang mit Empirizität, Wissen und Prognosefähigkeit in diesem Artikel auch sehr irritiert. Fraglich war (nur), ob wir fünf- oder sechsstellige Opferzahlen einige Tage früher oder später haben würden. Dass daran nichts abwegig ist, sieht man bei einem Blick über europ. Grenzen und man sah das auch schon in China. Letztendlich ist dieser Artikel ein ausgefeiltes “Weil nicht sein kann, was nicht sein darf”. Mir scheint, dass hier nicht ein Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien vorliegt, sondern ein Fehlen grundrechtlicher Denkkategorien für ein Ereignis, das es in dieser Form während der Geltungszeit der dt. Nachkriegsverfassungsordnung noch nicht gegeben hat.

      Falls sich in Zukunft jemand hierher verirrt und nach einer zeitlich/historischen Einordnung des Erkenntnis- und Bewertungsstandes sucht, möchte ich hier nochmal Michael Ryan von der WHO (Mitte März 2020) zitieren:

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      Be fast, have no regrets. You must be the first mover. The virus will always get you if you don’t move quickly

      If you need to be right before you move you will never win. Perfection is the enemy of the good when it comes to emergency management

      Speed trumps perfection and the problem in society we have at the moment is everyone is afraid of making a mistake, everyone is afraid of the consequence of error, but the greatest error is not to move. The greatest error is to be paralysed by the fear of failure

      “””

    • Oesterle Mon 13 Apr 2020 at 11:18 - Reply

      DANKE! Dieser Kommentar ist sehr gut!
      Die Freiheit seine eigene Meinung zu äußern, beinhaltet auch die Freiheit ‘einfach mal die Klappe zu halten’.
      Es gilt wie immer: Alles hat seine Zeit!
      Alle juristischen Ansätze in der Art des Artikels in Ehren und kritisches Hinschauen ist immer wichtig! Aber jetzt ist nicht der Zeitpunkt, um der Bevölkerung, die meistens dem nach rennt, dass sich schlau anhört, auch noch zur ‘Unzeit’ Feuer unterm Hintern zu machen. Wenige sind (schon mangels juristischer Ausbildung) nicht in der Lage so hochtrabende Diskussionen zu durchsteigen. Die hören/lesen nur eins: Es ist nicht rechtens uns derzeit auf die Couch zu zwingen.
      (Was im Übrigen keiner tut.)
      Und das streut allen, die mit ihren existenziellen Ängsten und nörgelnden Kindern überfordert sind, dermaßen Salz in die Wunde! Ja muss das sein?!
      Lasst uns doch auf eine Aufarbeitung im Nachhinein bauen. Im ‘normalen’ Leben gibt es genügend Entscheidungen der Politiker, die der Mehrheit erstmal total egal sind oder maximal am Stammtisch wütend kommentiert werden, und sonst geht jeder seinem Alltag nach. Die größeren Aufschreie werden mit Untersuchungsausschüssen abgearbeitet.
      Jede/r, der/die zurzeit Kritik an all den Maßnahmen übt, soll sich selbst doch einmal kritisch hinterfragen und prüfen, ob er/sie die gleichen Worte an die Öffentlichkeit richten würde, wenn man die Entscheidung mit allen Konsequenzen tatsächlich selbst zu treffen hätte.

      Wenn jede/r seine/ihre eigene Parkbank im Park hätte, wer es einfacher. Aber so müsste man bei der Erlaubnis: ein Mensch pro Parkbank, evtl. ‘Angst’ bekommen, dass die Menschen anfangen, vor Sonnenaufgang mit Handtüchern ihren Platz zu reservieren…

      • Gietl Sat 8 May 2021 at 07:00 - Reply

        „Einfach mal die Klappe halten“ ist für die Gesellschaft wohl das gefährlichste was passieren kann. Sind Meinungsfreiheit, Freiheit und andere Grundrechte denn weniger wichtig? Ist der Aufruf zu antidemokratischen Verhalten denn weniger gefährlich? Warum bringt eigentlich niemand die Opfer der Corona Toten ins Verhältnis der Toten die wir haben könnten, in dem wir die Grundrechte falsch einschränken? z.b. die vielen Opfer aus nicht erkannten weil nicht vorbeugend untersuchten Krebskranken. Wissen wir ob es nicht weniger Belastung der Kranken- und Intensivbetten gäbe, wenn wir die Corona Kapazitäten schnell auf reine Coronakrankenhäuser verteilt hätten? Müsste nicht der Aufbau von Kapazitäten in der Intensivpflege gleichermaßen verstärkt werden? Wären die Investitionen von Milliarden für wirtschaftliche Ausfälle gleichermaßen in den Aufbau des medizinischen Systems geflossen, hätte das nicht mehr Wirkung gezeigt? Zeigt nicht die hohe Prozentzahl der Symptomlosen und Genesenen, das wir von einer großen Minderheit an Schwerkranken und Toten sprechen? Ist die Anzahl der Toten prozentual höher als die anderer politischen Entscheidungen, die den Tot einiger zu verantworten haben? Es ist sicherer nachgewiesen dass bei einer Mindestgeschwindigkeit von unter 130 weniger m Menschen auf Autobahnen sterben, als darüber. Auch hier sterben nicht nur die Raser sondern ebenfalls andere. Weshalb also gibt es dort kein konsequentes Einschreiten, stattdessen wird mit Freiheitsrechten argumentiert? Und welches Argument rechtfertigt, dass Freiheitsrechte zum Wohle der Gesundheit eingeschränkt werden, Datenschutz aber scheinbar uneingeschränkt als Feigenblatt gegen den Einsatz technischer Systeme, die mehr Freiheit zulassen würden eben nicht. Man stelle sich vor, jeder der ein Handy hat muesse die Corona Warnapp herunterladen und aktivieren, sonst drohen ihm Einschränkung der Freiheitsrechte. Würde das die Nachverfolgung so absichern, dass wir weniger Infizierte hätten als heute, weil sie bei einer Inzidenz von bis zu 500 nur wenige Momente dauert statt wie im Moment bei einer Inzidenz von 100 einige Tage, was eine Verbreitung des Virus erst ermöglicht? Wo sind die breiten Diskussionen der Alternativen. Sind die aktuellen Maßnahmen alternativlos? Ich glaube nicht. Kann man Grundrechte priorisieren? Ich bin kein Jurist, aber Bürger. Die Grundrechte sind für mich gemacht. Nicht für Politiker oder Juristen. Und ich erwarte dass sie eingehalten werden. Wenn nicht wähle ich die Verantwortlichen nicht mehr und klage meine Rechte ein, halte mich an das Gebot der Vernunft im Umgang mit Kontakten und höre nicht nur auf Virologen, sondern auf renommierte Aerosolforscher, Psychologen, Politikwissenschaftler, etc. Jeder der die Einschränkung der freien Meinungsäußerung fordert sollte sich hinterfragen, wenn er es kann.

    • Michael Riepen Mon 27 Apr 2020 at 18:51 - Reply

      In welcher geistigen Verfassung muss man sein, den Beitrag von Herrn Lepsius als “Wutrede” zu bezeichnen? Folgerichtig wäre es nur noch, ihren Kommentar als Hasskommentar zu bezeichnen, wäre solche Terminologie und die zugrundeliegende antidemokratische Grundhaltung, auf der sie gedeiht, mir nicht so zuwider. Ihre Einordnung insinuiert, Herr Lepsius hätte blanko weniger Maßnahmen gefordert. Er fordert eine sorgfältigere Diskussionskultur rund um die Maßnahmen.

  3. Maximilian Steinbeis Mon 6 Apr 2020 at 15:19 - Reply

    Ich stimme zu, dass nicht allein oder in erster Linie Lebens- und Gesundheitsschutz, sondern vor allem das Vermeiden eines Bergamo-Szenarios der Zweck sein muss, zu dem die Eingriffe ins Verhältnis gesetzt werden müssen. Aber was dieses Bergamo-Szenario bedeutet, kommt mir ein bisschen zu kurz in dem Text: Triage, Leute sterben nicht am Virus, sondern am Mangel an Beatmungsgeräten und Intensivstationsbetten, und dies – anders als bei einem Terrorangriff, bei einem Zugunglück oder bei einem Erdbeben – vorhersehbarerweise. Wir wissen, dass das im Fall eines exponentiellen Wachstums der Infektionszahlen passieren wird, wenn wir alles einfach weiterlaufen lassen, und gleichzeitig wissen wir fast nichts über die Geeignetheit der Reaktionsoptionen. Wir müssen dieses Wissen erst im Umgang mit der Krise erwerben, und wir können dabei nicht inkrementell vorgehen und schauen, ob es vielleicht ausreicht, nur Großveranstaltungen oder Kontakte in geschlossenen Räumen zu verbieten, weil das Resultat dieses Experiments im Negativ-Fall genau das Szenario wäre, zu dessen Abwendung wir das Experiment überhaupt anstellen. In dieser spezifischen Situation, für die mir kein anderes Beispiel einfällt, das öffentliche Leben mitsamt allen damit verbundenen Freiheitsrechten solange herunterzufahren, bis das exponentielle Wachstum durchbrochen ist und Tracking- und Isolierungsmöglichkeiten greifen und die Freiheitsrechte entsprechend peu à peu wieder aufgetaut werden können – das per se als unverhältnismäßig zu brandmarken (von erkennbaren Gelegenheits-Übergriffen aus schierer Lust am Verbieten natürlich abgesehen), tu ich mir deutlich schwerer als Du.

  4. Th. Koch Mon 6 Apr 2020 at 15:21 - Reply

    Die Kritik an einem „Sonderverordnungsrecht“ der Gesundheitsministerien wird schlaglichtartig bestätigt durch die Vorgänge um die niedersächsische Corona-Eindämmungsverordnung von vergangener Woche: Die Verkündung (GVBl. S. 55) erfolgte am vergangenen Donnerstag 2. April), die Ankündigung einer alsbaldigen Korrektur am darauf folgenden Samstag (4. April). In der Verordnung sind durch die Sozialministerin aufgrund einer doppelt delegierten Verordnungsermächtigung verschiedene Regelungen von erheblicher Grundrechtsrelevanz erlassen worden, die kein schlüssiges Konzept zu erkennen geben und mit Blick auf das Erfordernis willkürfreier Differenzierungen (Art. 3 Abs. 1 GG) wohl kaum haltbar sind; H. M. Heinig (Univ. Göttingen) hat die Verordnung heute als „Murks“ kritisiert. Das Beispiel macht ebenso wie verunglückte Regelungen etwa im Berliner Verordnungsrecht (hier kürzlich kritisiert von Aden u.a.) deutlich, dass grundrechtssensible Regelungen einer Abwägung und Erörterung bedürfen, was ausschließt, dass diese von einzelnen Beamt*innen in der Abgeschiedenheit ihrer Dienstzimmer formuliert werden. Hierin findet auch die „Wesentlichkeitstheorie“ des Bundesverfassungsgerichts zusätzliche Rechtfertigung; deren Bedeutung für das Corona-Verordnungswesen bedarf ebenfalls noch der Aufhellung.

  5. Jens Mon 6 Apr 2020 at 15:48 - Reply

    Aussagen über die Zukunft sind immer “Wetten”, weil sie immer Aussagen über Wahrscheinlichkeiten sind. Zu SARS2/Covid-19 bringt jeder Tag mehr Wissen. Aber auch auf Basis des Kenntnisstandes von vor wenigen Wochen schien es weltfremd sich auf “Gefahrerforschung” zu beschränken. Es war hinreichend klar, dass es eine massive Gefahr gibt, die sich zeitnah realisieren wird.

    Gerade in den Memes der Internetöffentlichkeit (“Flatten the curve”, “The Hammer and the dance”) war es immer zentral und offensichtlich, dass es primär und vorallem um eine “kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs” geht, diese Memes drehen sich inhärent um die statistischen Aspekte der Steuerung und nicht die individuelle Frage nach Leben oder Tod. Natürlich ist es jetzt essentiell über mildere und effizientere Mittel (“dance”) zu reden, nachdem unhinterfragte Effektivität (“hammer”) die Zeit dafür verschafft hat.

    Im vorletzten Absatz finde ich praktisch jeden Satz falsch. Das fängt bei Totschlagargumenten in Frageform an (“Was wäre bei einem verheerenden Terroranschlag: Ist dann auch jedem Opfer eine intensivmedizinische Betreuung garantiert?” – Der literarisch inspirierte Superterrorist wird immer Wege finden jede Art der Prävention lächerlich erscheinen zu lassen) und endet bei Fehlinterpretationen (“Es ist auch hier die Zeitdimension, die wir nicht in den Griff kriegen.” – Es deutet aktuell nichts darauf hin, dass wir die Zeitdimension nicht in den Griff kriegen könnten. Wenn uns Astronomen eröffnen würden, dass in 2 Wochen ein sehr, sehr großer – bisher unerkannter Asteroid – einschlagen wird, dann wäre das der Fall. Die Corona-Krise ist gerade in und über die Zeitdimension gut steuerbar. Allerdings muss man dazu schnell und entschlossen handeln. Die Überforderung unserer Ressourcen liegt gerade nur in einer temporären Konzentration. Es ist sogar ein stark nichtlineares Ende in Form medizinischen Fortschritts absolut erwartbar).

    Rein oder primär normativ auf die Zukunft gerichtete Politik hätte uns in eine humanitäre Katastrophe geführt – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (no more, no less). Die Gesellschaft sollte jetzt das Möglichkeitsfenster – das die Ausnahmen eröffnet haben – nutzen, um über effiziente Maßnahmen und Exit-Strategien zu diskutieren.

  6. Uwe Volkmann Mon 6 Apr 2020 at 16:01 - Reply

    Lieber Max: Naja. Wir sollten uns vielleicht doch darauf verständigen können, dass bei dem massivsten kollektiven Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik (Christoph Möllers hier im Blog) die Erinnerung an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vielleicht nicht die schlechteste Option ist. Der Beitrag leistet dazu etwas ganz Wichtiges und Zentrales, nämlich die klare Herausarbeitung des Ziels, um das es in der derzeitigen Situation sinnvoller- und realistischerweise nur gehen kann: die „kapazitätsgerechte Steuerung der Pandemie“. Anders die derzeit verbreitete und durch die Rhetorik der politischen Entscheidungsträger verstärkte Einstellung in der Bevölkerung, die sich in dem Satz spiegelt, mit dem Markus Söder seinerzeit die deutschlandweit rigidesten Freiheitsbeschränkungen rechtfertigte: „Jede Infektion, jeder Tote ist zu viel“. Man erinnert sich nicht, das von ihm in der Debatte um ein Tempolimit je gehört zu haben, aber darauf kommt es hier nicht an; entscheidend ist, dass es von einem solchen Satz aus an jeder Grundlage fehlt, auf der der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz überhaupt sinnvoll zur Anwendung gebracht werden kann. Gerade das mahnt der Beitrag an. Sodann weist er selbst auf die Wissensdefizite und die Unsicherheit aller Prognosen hin und stellt nur die Frage, zu wessen Lasten diese Unsicherheit am Ende gehen muss. Dazu haben wir letztlich zwei konkurrierende Grundsätze, einmal dass in komplexen und ihren Kausalitäten schwer vorherzusehenden Gefahrensituationen eine prinzipielle Einschätzungsprärogative der je zum Handeln berufenen Organe besteht, zum anderen dass mit zunehmender Eingriffsintensität auch die Anforderungen an die Sicherheit und Belastbarkeit der Prognose steigen; gerade dies hat die Rechtsprechung des BVerfG im Sicherheitsrecht ja zuletzt ganz stark betont. Von hier aus stellt der Beitrag nicht pauschal die Verhältnismäßigkeit jeder einzelnen Maßnahme in Frage, sondern rügt nur, dass die daraus abzuleitenden Maßstäbe bislang nicht wirklich zur Anwendung gebracht wurden, und legt nahe, damit vielleicht langsam mal anzufangen. Das wird dann an ganz konkreten Beispielen wie dem Buchladen oder dem Verweilen auf Parkbänken aufgezeigt. Ist das nicht das, was wir immer machen?

    • Maximilian Steinbeis Mon 6 Apr 2020 at 16:40 - Reply

      Was Söder und “jeder Tote ist zuviel” betrifft, haben wir gar keinen Dissens. Das ist leeres Gewäsch, das den Mangel an Verhältnismäßigkeitsprüfung durch ein Übermaß an Bibber in der Stimme zu überkleistern versucht. Genauso wenig Dissens haben wir bei den Parkbänken und allen anderen Maßnahmen, die unter keinem erkennbaren Gesichtspunkt für irgendwas geeignet sein können außer zur Befriedigung einer allgemeinen Notstands- und Verbotslust. (Schon bei den Gottesdiensten würde ich aber zweifeln: In geschlossenen Räumen, wo die gleiche Raumluft geatmet wird, zu vermuten, dass eine Infektion auch über mehr als 3m Abstand passiert? …)

      Aber “Tote zu vermeiden” ist ja gar nicht der Zweck der Maßnahme, sondern die Vermeidung der Triage-Situation, also nicht “jeder Tote ist zuviel”, sondern “jeder Tote, der nur deswegen tot ist, weil wir ihm das Beatmungsgerät vorenthalten mussten in einer Abwägungsentscheidung, die wir keinem Intensivmediziner aufbürden dürfen um der Menschenwürde willen, ist zuviel.”

      In einer Situation, wo a) das Eintreten eines solchen Triage-Notstands angesichts exponentiell steigender Infektionszahlen so gut wie sicher ist, und b) die Geeignetheit aller Handlungsoptionen zu ihrer Abwendung mit Ausnahme der totalen Isolation radikale Ungewissheit herrscht: Kann man es wirklich damit getan sein lassen, diese Ungewissheit das Problem dessen sein zu lassen, der über die Maßnahmen entscheidet, nach dem Motto: komm wieder, wenn du da besser Bescheid weißt, was geeignet und erforderlich ist und was nicht? Ich meine das gar nicht polemisch, ich weiß es echt nicht.

    • Matthias Friehe Mon 6 Apr 2020 at 17:27 - Reply

      Der Vergleich mit Verkehrstoten ist in keiner Weise zielführend. Verkehrstote sind keine Naturkatastrophe, sie steigen nicht exponentiell an, sie überfordern nicht unser Gesundheitssystem. Verkehrstote sind ein bekanntes und beherrschbares Risiko, das mit den Mitteln des Rechts, von Führerscheinprüfung bis Verkehrsampel, minimiert wird. Die Corona-Pandemie ist ein Risiko, mit dem wir gerade erst erste Erfahrungen sammeln. Im Unterschied zu den Verkehrstoten ist die Corona-Pandemie (hoffentlich und nach derzeitigem Stand) überdies eine zeitlich begrenzte Ausnahmesituation, die (hoffentlich und nach derzeitigem Stand) spätestens in einem Jahr durch einen Impfstoff beendet werden kann. Demnach sind auch die drastischen Freiheitseingriffe nur eine begrenzte Zeit und hoffentlich kürzer als ein Jahr erforderlich, während Maßnahmen gegen Verkehrstote typischerweise dauernde Freiheitsbeschränkungen sind. Also: Was genau bringt dieser Vergleich, wo doch zwei Dinge miteinander verglichen werden, die deutlich weniger gemeinsam haben als Äpfel und Birnen?

      Wenn Herr Lepsius sich ein bischen weniger über eine angebliche Hygienediktatur und Denkverbote der Kanzlerin (O-Ton gerade eben auf ihrer Pressekonferenz: Wir wären eine schlechte Bundesregierung, wenn wir nicht über eine Exit-Strategie nachdenken würden!) in Rage geredet und dafür die von ihm beklagten Freiheitseingriffe näher untersucht hätte, wäre ihm aufgefallen, dass diese keine “Beleidigung des Verstandes”, sondern alles in allem sinnvolle Maßnahmen sind.

      Das gilt selbst für das von Lepsius so heftig kritisierte Verbot, auf Parkbänken zu sitzen. Nicht nur in Großstädten gibt es nun einmal gerade das Problem, dass die sommerlichen Temperaturen eben doch dazu verführen, die Zeit draußen zu verbringen und dabei irgendwie doch gesellig zusammenzusitzen. Dabei reicht es schon, wenn zwei Nachbarn zusammensitzen: Der eine steckt den anderen an, der seine ganze Familie. Und schon hat ein Infizierter auf einer Parkbank 3 weitere oder mehr infiziert! So kann man keine Reproduktionszahl von nahe 1 erreichen, die aber gerade erforderlich ist, um die exponentielle Steigerung zu durchbrechen und wieder in die Phase des Containment (Nachverfolgbarkeit aller Kontakte) zurückkehren zu können. Genau das wäre aber erforderlich, um zügig zu einem einigermaßen normalen Leben zurückzukehren.

      Insofern gilt: Bevor wir Juristen uns darüber beklagen, dass hier auf wackeliger Faktenbasis schwerwiegendste Grundrechtseingriffe angeordnet würden (Gehört ein Monat ohne Parkbänke wirklich dazu?), sollten wir erst einmal die Fakten zur Kenntnis nehmen, die es gibt. Ich hatte beim Beitrag von Herrn Lepsius nicht den Eindruck, dass er die Strategie des Lockdowns schon völlig verstanden hat: Ein zeitlich begrenzter und in der Tat ziemlich rigoroser Lockdown soll (das ist vielleicht manchmal falsch rübergekommen) die Kurve nicht nur abflachen, sondern durchbrechen. Ziel ist es, dass möglichst bald in einen relativen Normalzustand zurückgekehrt werden kann (nein Fußball-Bundesligaspiele sind damit nicht gemeint, wohl aber die Parkbank), weil die Infektionsketten wieder nachvollziehbar sind und keine unmittelbare exponentielle “Explosion” mehr droht. Das geht aber nicht bei mehreren tausend Neuinfektionen pro Tag, da müssen wir raus aus der Situation!

      • Britta Tue 7 Apr 2020 at 15:04 - Reply

        Zitat: „Ich hatte beim Beitrag von Herrn Lepsius nicht den Eindruck, dass er die Strategie des Lockdowns schon völlig verstanden hat: Ein zeitlich begrenzter und in der Tat ziemlich rigoroser Lockdown soll … die Kurve nicht nur abflachen, sondern durchbrechen. Ziel ist es, dass möglichst bald in einen relativen Normalzustand zurückgekehrt werden kann …“

        Woher wissen Sie, welches Ziel die Exekutive verfolgt? Es wird doch nichts mitgeteilt und ein Diskurs darüber soll gar nicht erst stattfinden. Das Strategiepapier aus dem BMI, das voll und ganz auf Schockwirkung und Verunsicherung von ausgemachten Risikogruppen setzt, spricht Bände und ist an Perfidität nicht zu überbieten. Der Einzelne darf nicht mehr für sich entscheiden, ob er sich dem Risiko aussetzen will oder nicht. Das ist nach der Entscheidung des BVerfGs vom Februar zum selbstbestimmten Sterben – und der Herausstellung des eigenen Verständnis von Lebensqualität – schon bemerkenswert…

        Aber bleiben wir bei den Optionen:
        Wie realistisch und sinnvoll ist das Durchbrechen, also dann wohl ‘stop the curve’, von dem Sie reden? Muss sich dann nicht auch die ganze Welt einheitlich abriegeln damit das funktioniert? An der Stelle eine anschauliche Darstellung zu den Optionen bei Quarks:
        https://www.quarks.de/gesellschaft/wissenschaft/darum-ist-die-corona-pandemie-nicht-in-wenigen-wochen-vorbei/ (Video: ab 5:55 zum Thema ‘stop the curve’). Wenn Sie da eine gute Option erkennen… Ich nicht. Und wo sehen Sie da die baldige Rückkehr zur Normalität? Die Wahl ist so oder so die zwischen Pest und Cholera, oder übersetzt: Will ich an Corona oder den Maßnahmen zur Bekämpfung (Vereinsamung, verschleppte Krankheiten, Verarmung…) erkranken und ggfs. sterben? Damit sind wir dann beim Dilemma. Das Gegenüberstehen von Handlung und Unterlassung wurde bislang juristisch zugunsten des Unterlassens gelöst. Oder um es mit den Worten von Herrn Lepsius zu sagen: ‘Der Grundrechtseingriff bleibt beweispflichtig’. Dem übergesetzlichen Notstand hat das BVerfG (Flugzeugabschuss) als staatliche Handlungsoption mW eine Absage erteilt. Ob ein Impfstoff überhaupt gefunden wird, ist mehr als fraglich. Es ist bisher in anderen Fällen gleichfalls nicht gelungen. Hier besteht dann nicht nur das Risiko eines halbfertigen oder -tauglichen Produkts, sondern es stellt sich in logischer Konsequenz die Frage, ob oder unter welchen Voraussetzungen man eine Impfpflicht einführt. Muss sich jeder impfen lassen, auch wenn er daran erkrankt und ggfs. verstirbt? Wie viel Opfer muss jeder Einzelne der Gemeinschaft gegenüber erbringen und wer entscheidet hierüber? Die Exekutive?

        Können wir Juristen uns nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass es Dinge gibt, die man einfach nicht regeln kann – und dann auch nicht darf?

        Gute Ausarbeitung, Herr Lepsius. Danke!

  7. Maximilian Steinbeis Mon 6 Apr 2020 at 16:46 - Reply

    “Wir sollten uns vielleicht doch darauf verständigen können, dass bei dem massivsten kollektiven Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik (Christoph Möllers hier im Blog) die Erinnerung an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vielleicht nicht die schlechteste Option ist.”

    Klar, das hab ich nie bestritten.

  8. Heinz Müller-Heuwinkel Mon 6 Apr 2020 at 17:09 - Reply

    Es ist unzureichend, als Ziel der aktuellen Einschränkungen nur auf die Vermeidung der Überforderung des Gesundheitssystems abzustellen. Die Maßnahmen zielen auch auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit zahlreicher gesellschaftlicher Bereiche, etwa des Wirtschaftslebens, der Sozialsysteme oder der Versorgungssicherheit. All diese Bereiche dienen in der ein oder anderen Form der Freiheitssicherung oder sind Ausdruck von Freiheitsausübung. Und all diese Bereiche wären bei einem unkontrollierten Anstieg von Erkrankungen strukturell gefährdet, und zwar auch dann, wenn es “nur” zu millionenfachen leichteren, aber zeitgleich auftretenden Krankheitsverläufen kommt. Vor diesem Hintergrund erscheint dann auch die im Text so bezeichnete “Wette” womöglich etwas weniger arbiträr.

    Auch der Behauptung, es würde nicht zwischen Adressatengruppen differenziert und gleichsam jede_r als Nichtstörer_in in Anspruch genommen, vermag ich so nicht zu folgen. Ob man Nichtstörer ist, wenn man (aus objektiver ex ante-Sicht) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Verbreitung des Virus beitragen kann, sei mal dahingestellt. Die einschlägigen Regelungen differenzieren jedenfalls sehr wohl nach Personengruppen und nach Arten von sozialen Beziehungen zwischen Betroffenen. Das mag nicht in allen Fällen überzeugen und muss ggf. natürlich auch nachgebessert werden, allerdings wird es das z.T. auch schon. In jedem Fall ist die (mit einem China-Vergleich kombinierte) Bewertung, die Beschränkungen seien auf eine Weise geschehen, “die keinen Respekt für die individuellen Freiheiten erkennen ließ”, reichlich undifferenziert.

    Was die Suche nach milderen Mitteln angeht: Ja, die ist selbstverständlich notwendig, aber sie wird doch auch betrieben. Konkrete mildere Mittel (wohlgemerkt: gleicher Wirkung!) sind aber eben nicht immer und sofort identifizierbar. Das ist bisweilen unbefriedigend und frustrierend. Dennoch sind dramatisierende Begriffe wie “Hygienediktatur” oder befremdliche Behauptungen wie diejenige, die Kanzlerin habe die Suche nach Alternativen “verboten”, in der Debatte wenig konstruktiv. Ich würde mir – hier wie auch allgemein in der Diskussion – eine unaufgeregte(re) und differenzierende(re) Argumentationsweise wünschen, nicht zuletzt auch angesichts der vielerorts im Beitrag durchklingenden berechtigten Anliegen.

    • Heinz Müller-Heuwinkel Tue 7 Apr 2020 at 09:54 - Reply

      “Die Funktionsfähigkeit der Wirtschaft wird doch gerade durch die Corona-Maßnahmen unmittelbar und mittelbar-faktisch (…) massivst beschnitten”

      Das stimmt, es handelt sich um eine lose-lose-Situation. Schränkt man die Wirtschaft massiv ein, gibt es Schäden, tut man es aber nicht, gibt es ebenfalls Schäden. Es geht also einzig darum, sich für den auf lange Sicht voraussichtlich weniger schädigenderen Weg zu entscheiden, was weitaus einfacher gesagt als getan ist. Ob der aktuelle Weg der Richtige ist, weiß man immer erst nachher. Er scheint mir aber zumindest derjenige zu sein, bei dem versucht wird, eine Steuerungsmöglichkeit zu erhalten bzw. herzustellen. Eine solche Steuerungsmöglichkeit würde bei einer rapideren Ausbreitung der Infektionen wohl nicht mehr in gleicher Weise bestehen, zumal es nicht nur auf die eigentlichen Krankenstände ankäme, sondern auch um die gesellschaftlichen Folgeentwicklungen ankäme. Wer würde denn z.B. gerne noch in ‘verseuchten’ Betrieben arbeiten? Wer pflegte die Millionen Kranken? Wie solidarisch würde unsere Gesellschaft wirklich sein, wenn das Infektionsrisiko für jeden Einzelnen massiv potenziert wäre? Und was täte eigentlich ‘die Wirtschaft’, wenn daheim massiv Arbeitskräfte ausfielen und die Pandemie zudem globale Wertschöpfungsketten lahmlegt, weil sich das Virus natürlich auch entlang solcher Lieferketten verbreitet?

  9. Albrecht Marignoni Mon 6 Apr 2020 at 19:40 - Reply

    Wie der erste Beitragende Tobias, bin auch ich gelernter Politikwissenschaftler. Mit großem Interesse und inhaltlicher Sympathie habe ich Ihren Aufsatz gelesen. Verfassungsrecht stiften Versammlungen und der Gesetzgeber. Organisationen, die hoffentlich von Politikern und Politikerinnen besetzt sind. Da die Ereignisse noch si frisch sind und uns alle hier vermutlich bewegen, möchte ich das Erschrecken über mich selbst zum Ausdruck bringen, nicht sofort nach Erlass der Verordnungen, die die Grundrechte betreffend nachdenklich geworden zu sein. Ich könte mir vorwerfen, keine Diskussion auf meiner Facebook-Wall begonnen zu haben. Ich kritisiere, dass die Verordnungen ohne ausreichende parlamentarische und öffentliche Diskussion erlassen wurden. Desweiteren stellt sich mir die Frage, welche sozialpsychologischen Folgen diese Verordnungen miutel – und langfristig auf unsere Gesellschaft haben werden. Nach 75 Jahren wurden Grundrechte kassiert, wann treten weitere Ereignisse ein, die der Bundesregierung einen Grund geben, erneut diese Rechte einzuschränken? Ich habe den Eindruck, dass hier eine Grenze überschritten wurde, die vielleicht nicht hätte überschritten werden müssen. Der Verfasser kommt am Ende zu einer von mir geteilten Auffassung: “Wir stehen vor Hygienemaßnahmen ganz anderer Art: Der Rechtsstaat ist schwer beschmutzt. Die rechtsstaatliche Hygiene muss dringend wieder hergestellt werden, sonst droht hier das größte Infektionsrisiko”. Wie sollten diese Maßnahmen aussehen? Wie könnten sie aussehen, wenn wir den demokratischen Konsens in unserer Gesellschaft nicht gefährden wollen? In den 50er Jahren stimmten weniger als 40 % der der damals noch westdeutschen Bevölkerung der These zu, die Demokratie sein eine gute Staatsform.

  10. Markus Rau Mon 6 Apr 2020 at 21:12 - Reply

    Ich freue mich zunächst über die nachdenkliche, abwägende Position von Herrn Steinbeis und kann auch den Äußerungen von Herrn Friehe viel abgewinnen. Der Beitrag von Herrn Lepsius hingegen ist aus meiner Sicht – bei aller (aufrichtigen) Wertschätzung – geradezu ein Musterbeispiel dafür, wie sich das Fach derzeit teilweise selbst diskreditiert.

    Das betrifft zunächst die Form und noch gar nicht so sehr den Inhalt: Kann man ernstlich darauf hoffen, sich Gehör zu verschaffen, wenn man gleich in der Überschrift einen “Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien” beklagt – und sodann im zweiten Satz des eigentlichen Textes einen “flächendeckenden Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards”? Stellt das nicht letztlich alle anderen – und v.a. die politischen “Entscheider” – gewissermaßen als “Idioten” dar? Psychologisch scheint mir das jedenfalls wenig geschickt. Und: Warum immer dieser Hang zur “steilen These”, der Überspitzung – gerade in einer für alle Beteiligten so schwierigen Situation wie der gegenwärtigen? Angesichts der Neuartigkeit und Größe der Herausforderung kann ich beim besten Willen auch nicht erkennen, dass der Rechtsstaat “schwer beschmutzt” sein soll. (Welche Kategorien und Attribute bleiben da noch für – durchaus mögliche – größere Krisen des Rechtsstaates?)

    Dabei hatte sich hier anhand des Beitrags von Julian Krüper gerade erst eine spannende Diskussion darüber angebahnt, was die “Wissenschaft vom öffentlichen Recht” in einer Krise wie der vorliegenden leisten kann und soll – und was nicht. Heiko Sauer hatte hierzu in seinem Kommentar m.E. in sehr differenzierter und selbstkritischer Weise auf die begleitende Rolle der Rechtswissenschaft hingewiesen und zu gelegentlicher Distanz und Zurückhaltung geraten. Und der Beitrag von Armin Steinbach hat gezeigt, dass (i) auch auf der Ebene der politischen Institutionen durchaus ein ausgeprägtes Problembewusstsein herrscht, dass (ii) die internen Diskurse und Abstimmungsprozesse oft komplexer sind, als dies nach außen scheinen mag, und dass (iii) hier sehr wohl auch kluge und verantwortungsbewusste Köpfe am Werk sind.

    In der Sache selbst kann, ja muss man natürlich darüber nachdenken, ob es intelligentere, mildere Mittel gibt, wo man also ggf. zu Differenzierungsmöglichkeiten kommen kann (ebenso wie über künftige “Exit”-Strategien). Dabei muss man allerdings wohl auch zur Kenntnis nehmen, dass viele Länder um uns herum ähnliche oder sogar strengere Maßnahmen vorsehen (was vielleicht schon eine gewisse “Richtigkeitsplausibilität” in sich tragen kann). Nicht zu folgen vermag ich aber schon der Schutzgutbestimmung von Herrn Lepsius. Die immer wieder vorgebrachten Vergleiche mit dem Kfz-Verkehr machen die Argumentation m.E. nicht plausibler. Es geht eben auch um die Konkretheit der Lebensbedrohung. Anders gewendet: Man muss die Situation auch von der anderen Seite betrachten – der der grundrechtlichen Schutzpflichten (aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) und des Untermaßverbotes. Ganz praktisch genügt im Übrigen ein Blick nach NYC, Spanien, Italien, um zumindest eine Ahnung davon zu entwickeln, was auf dem Spiel stehen könnte. Bei der eigentlichen Abwägung (= Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) wird es ohnehin “fuzzy”. Und da wäre wirklich auch eine interessante empirische Frage, inwieweit jeweils auch das eigene (politische) Vorverständnis prägend wirkt. (These: Wer die “Mietendeckelung” politisch ablehnt, wird sie mit Blick auf Art. 14 GG auch für unverhältnismäßig halten – und umgekehrt.)

    Schließlich nochmals zurück zur Form: Maximilian Steinbeis hatte auf diesem Blog auf die Einlassungen von Herrn Murswiek zum Thema hingewiesen. Ich sehe genau darin ein Kernproblem der Diskussion: Letztlich untergräbt die Art und Weise, wie über die aktuellen Maßnahmen mitunter debattiert wird, wieder völlig unnötig das Vertrauen in den Rechtsstaat – ebenso wie (z.T. von anderer Seite) die Einlassungen von Teilen der Rechtswissenschaft in der “Flüchtlingskrise” 2015/16 und im “Flüchtlingsstreit” 2018. Kritische Begleitung und Distanz ist notwendig: Wo kann die juristische Fachwelt einen Beitrag dazu leisten, dass die ergriffenen Maßnahmen verbessert werden und nicht über das Ziel hinausschießen (das betrifft z.B. auch Fragen der Bestimmtheit und der “Gesetzestechnik”)? Wo gibt es ernsthafte (verfassungs-) rechtliche Probleme? Wie kann diesen ggf. begegnet werden? Man muss den (deutschen) Staat und die staatlichen Entscheidungsträger aber auch nicht immer schlechter reden als sie sind. Das spielt am Ende nur den Falschen in die Hände.

  11. Dr. Stephan Beichel-Benedetti Mon 6 Apr 2020 at 21:44 - Reply

    Sehr geehrter Herr Lepsius,

    über Ihren Beitrag ärgere ich mich als Praktiker ein wenig. Ich hatte Max Steinbeis schon vor einiger Zeit ein Format eines Stretgespräches zwischen Rechtswissenschaftlern und Praktikern vorgeschlagen, weil ich in einigen Berufsjahren den Eindruck gewonnen habe, dass die Rechtswissenschaft für die forensische Praxis kaum noch von Bedeutung ist. Meine Vermutung: Die Wissenschaft ist sich zu fein für die Niederungen der Rechtspraxis, sie ist statt dessen verliebt in abstrakte Denkwelten, sie schottet sich von den Entscheidungsrealitäten ab.

    So empfinde ich auch Ihren Beitrag. “Hygienediktatur”, mein Gott, noch weiter ins Extreme kann man in dieser Situation nicht greifen. Als ob die Kanzlerin, die ohnehin stets an allem schuld ist, alleine entschieden hätte. Als ob es den Verantwortlichen darum ginge, die Demokratie abzuschaffen. Das ist doch Nonsens, mit Verlaub.

    Kein Zweifel, es wurde weitgehend entschieden, aber eben auch in Eile und, wie ich finde, zum Glück noch so schnell. Da mag Einiges im Nachhinein zu kritisieren sein. Das wird auch passieren und ggf. die Gerichte Grenzen aufzeigen.

    Aber: Wer in dieser Situation glaubt, er wisse es wirklich besser, der möge seine konkreten, ausgearbeiteten und zu Ende gedachten konstruktiven (!) Vorschläge in geeigneter Form einbringen.

    Dass wir Juristen, ich schließe mich dabei durchaus ein, zuweilen nur glauben, wir wüssten es besser, weil wir das Argumentieren gut gelernt haben, heißt nicht, dass es auch immer stimmt.

    Es wurde hier im Blog schon angemahnt: Wir Juristen sollten uns ein wenig bescheiden. In der Schärfe unserer Kritik an denen, die handeln müssen und in der Überzeugung, was wir können.

    Alles Weitere gerne zur rechten Zeit!

    • Jan-Erik Schirmer Tue 7 Apr 2020 at 09:43 - Reply

      Ich verstehe ja diesen Praxisimpuls, aber hier liegt mE ein fundamentales Missverständnis, das auch viele Meinungspole hier im Blog erklärt: Es ist schlicht nicht die einzige Aufgabe der Rechtswissenschaft, “konkrete, ausgearbeitete und zu Ende gedachte konstruktive (!) Vorschläge” zu machen. So wichtig (und berechtigt) dogmatische Zuarbeit für die Praxis ist, so wichtig – und mE noch wichtiger! – ist die übergeordnete Reflexionsebene. Das kritische Hinterfragen, Einfordern, Kontextualisieren. Und das gerade jetzt, genau hier liegt aktuell die Relevanz der Rechtswissenschaft (Betonung auf Wissenschaft!), die gerade nicht alle “Entscheidungsrealitäten” zur Verfügung hat und gar nicht in die “Niederungen der Rechtspraxis” herabsteigen kann. Auch wenn ich nicht mit allen Thesen von Oliver Lepsius oder anderen Autor*innen hier und anderswo übereinstimme, ist es doch von fundamentaler Bedeutung, dass wir auch und gerade diese Makrodebatten führen. Es ist eben noch nicht alles gesagt, und auch noch nicht von jeder und jedem. Natürlich wird von pluralistischen Diskurs niemand gesund, und natürlich ist es gerade die Stunde von Praxis und Politik. Aber viel mehr als das können wir als Rechtswissenschaft gerade nicht tun – und das ist schon eine ganze Menge, für das wir uns echt nicht rechtfertigen oder gar schämen müssen.

  12. Edmund Mon 6 Apr 2020 at 21:50 - Reply

    „Zweck der Grundrechtseingriffe kann daher nicht pauschal ‚Gesundheit sein, sondern nur ein gesundheitsrelevanter Aspekt, nämlich die Vermeidung der Überforderung des Gesundheitssystems.“

    Nein, Zweck kann auch sein, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen. So etwa auch das erklärte Ziel im Strategiepapier des Bundesinnenministeriums. Allerdings sind wir weit weg davon, dass Bundes- und Landesregierungen und Parlamente überhaupt ein Ziel kommunizieren, geschweige denn durchgehend, geschweige denn den Gesetzgebungs- und Verordnungsprozess daran ausrichten, geschweige denn ein solches Ziel konsequent und grundrechtskonform verfolgen.

    Wie kommt der Artikel darauf, dass es nur das eine oben benannte Ziel geben könnte? Das bleibt der Artikel vollständig schuldig.

    Dass teils (Parkbänke, (Kleinst)versammlungen mit großem Mindestabstand) ein absurder Kausalitätsbegriff von der Exekutive angewendet wird (Menschen wird Verantwortung für die bloß potenzielle Dummheit/Pflichtverletzung anderer zugeschrieben) und nicht nur abstrakt, sondern auch in Hinblick darauf, wie verschiedene Maße an Infektionsgefährdung in verschiedenen (nicht unbedingt grundversorgungsrelevanten) Bereichen toleriert werden, Gleichheit massiv verletzt wird (was aber oft eher eine politische als juristische Frage ist) ist richtig. Die Einschätzung im Einzelnen ändert sich aber massiv, wenn man den möglichen Zweck nicht von vorneherein so beschränkt wie hier im Artikel.

  13. Philipp Renninger Mon 6 Apr 2020 at 21:52 - Reply

    Danke für den Beitrag, lieber Professor Lepsius. Weil Sie befürchten, China werde “als Vorbild”, wollte ich noch hinzufügen, dass die Volksrepublik rechtlich in zwei Belangen weitergeht:
    – Erstens ist das erklärte Ziel der aktuellen Maßnahmen im “Volkskrieg gegen COVID-19” nicht das Abflachen der Kurve, sondern die “Elminierung des Virus” (beides Zitate). Ob das wissenschaftlich zu erreichen ist, erscheint bereits fraglich. Jedenfalls führt es dazu, dass sich der Maßstab der Verhältnismäßigkeit noch weiter verschiebt und dass hierfür eben nur großflächige Abriegelungen sowie komplette Ausgangssperren als das mildeste Mittel und somit erforderlich erscheinen. Freilich scheiterten sie dann immer noch an der Angemessenheit.
    – Dies wird die verantwortlichen chinesischen Organe (in der Regel “Krisenstäbe”, die aus Staatsvertretern und Parteikadern gemischt sind) jedoch kaum bekümmern. Zweitens ist nämlich im chinesischen Recht und Rechtsprechung kein Verhältnismäßigkeitsgrundsatz etabliert, auch wenn manche chinesische Wissenschaftler dies fordern. Normen müssen dort gem. § 6 Gesetzgebungsgesetz nur “rational” und “wissenschaftlich” sein.
    Hoffen wir also, dass man sich die Maßnahmen nicht wirklich als Vorbild zu nehmen anschickt … Kann Ihnen bei Interesse gerne ein Paper zu den Maßnahmen in China zusenden.

  14. Moritz Ahlers Mon 6 Apr 2020 at 22:01 - Reply

    Zweck von Infektionsschutzmaßnahmen auf Grundlage des IfSG ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern (§ 1 Abs. 1
    IfSG). Dieser Gesetzeszweck muss Ausgangspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung sein. Danach beurteilt sich auch, ob die aufgeworfenen Fragen solche der Geeignetheit, Erforderlichkeit oder Angemessenheit sind.

  15. Fabian Fürsten Mon 6 Apr 2020 at 22:14 - Reply

    Der Kernsatz dieses hervorragenden Beitrages lautet: “Der shutdown wurde auf eine Weise organisiert, die keinen Respekt für die individuellen Freiheiten erkennen ließ.” Und man hätte 71 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik das nicht wirklich für möglich gehalten. Ein Dammbruch sondergleichen, der, das macht es so gravierend, auf Basis unsicherer Modellszenarien ruht.

    • Heinz Müller-Heuwinkel Tue 7 Apr 2020 at 10:06 - Reply

      Dieser Satz ist in Anbetracht der tatsächlich getroffenen, sehr wohl auf Freiheiten Rücksicht nehmenden Regelungen nicht nur inhaltlich in hohem Maße zweifelhaft. Er verkörpert aufgrund seiner offenbar absichtlichen Pauschalisierung auch keinen besonders verantwortungsvollen Umgang mit der (unbestrittenen) eigenen wissenschaftlichen Autorität.

      • Fabian Fürsten Tue 7 Apr 2020 at 12:02 - Reply

        Die mannigfaltigen Rechtsverordnungen und zuweilen sogar Allgemeinverfügungen(!) lassen sehr wohl den fehlenden Respekt vor vielen Grundrechten erkennen. Mit heißer Nadel gestrickt bedient sich die Politik der “Hammer-Methode” – ohne viel Aufhebens Grundrechte suspendieren, rechtsstaatliche Prinzipien über Bord werfen. Das “Parkbank-Beispiel” verdeutlicht das ja: es wird gar nicht mehr genau hingeschaut. Was erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne ist, wird nicht erörtert. Hier beginnt der Rechtsstaat zu erodieren. Und wie lange, und dieser Frage weichen die Politiker aus, soll das gehen? Welche Parameter sind Grundlage der Entscheidungen?

  16. Jörn Müller Tue 7 Apr 2020 at 00:27 - Reply

    Der entscheidende Webfehler im der Argumentation des Artikels – und darauf haben u.a. Steinbeis und Friehe schon in etwas anderer Form hingewiesen – ist doch, dass es eben nicht nur um Gesundheit geht, sondern sehr konkret um den Schutz von Leben. Wenn es wirklich nur um Gesundheitsschutz ginge, dann wäre Lepsius in seiner Argumentation ja womöglich beizupflichten. Aber so liegt die Sache eben nicht: Bei einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus werden – nach derzeitigem Stand der Wissenschaft – sicher tausende Menschen sterben.

    Damit liegt schon beim Schutzgut der Fall anders, als von Lepsius dargestellt. Es geht durchaus ganz konkret darum, dass hier eine große Vielzahl von Menschen einer externen Gefahr ausgesetzt werden, die eben nicht nur in der Überforderung des Gesundheitssystems wurzelt, sondern im potentiell tödlichen Virus selbst.

    Indem Lepsius das verkennt, gerät er argumentativ gleich zu Beginn auf die schiefe Bahn, mit der Folge, dass die daraus folgenden Ableitungen zu den von Steinbeis beschriebenen juristischen Bauchschmerzen führen – die nach der Lektüre des Artikels von Lepsius auf jeden Fall bleiben.

    • Philipp Mützel Tue 7 Apr 2020 at 19:51 - Reply

      Ich habe Herrn Lepsius indes vor allem so verstanden, dass er den Gesetz- und Verordnungsgeber sowie den “Allgemeinverfüger” auffordert, seine Entscheidungen überhaupt transparent zu begründen und eine Abwägung vorzunehmen. Ich finde, dass das angesichts des Ausmaßes der Grundrechtseingriffe und der seit Inkrafttreten der Verbote verstrichenen Zeit nicht zuviel verlangt (man kann Begründungen und Abwägungen auch nachholen) und eine berechtigte Forderung ist.

  17. frencon Tue 7 Apr 2020 at 01:09 - Reply

    Ich finde, Lepsius führt von ihm nicht begründete Grundannahmen ein, die nicht überzeugend sind. Er behauptet, dass alleiniges Primärziel der Schutz des Gesundheitssystems sei (und nur insoweit Schutz von Leben und Gesundheit). Das sagt er, vermutlich, weil immer wieder gesagt wird, dass 60 bis 70 Prozent der y Bevölkerung ohnehin erkranken würden und man auch entsprechend viele Immunisierte für die Herden-Immunität brauche. Nur: die Immunisierung kann durch überlebte Erkrankung erfolgen oder durch Impfung. Wenn wir es schaffen würden, dass sich durch Verzögerung der Immunisierung nur 65 % durch Erkrankung und die letzten notwendigen 5 % schon durch Impfung immunisieren (letztere mit weniger Nebenwirkungen als der Krankheitsverlauf), dann rettet das “Flatten” der Kurve unmittelbar Leben, nicht nur als Reflex des medizinischen Kapazitätsschutzes. Dass die Erreichung dieses Ziels (wegen der unklaren Dauer der Impfstoffentwicklung) ungewisser und ferner ist und nicht so in den Vordergrund gestellt wird, ändert nichts daran, dass es als zweites Ziel neben dem dringlichen Ziel Kapazitätsschutz stehen dürfte.

    Zudem erscheint mir schon die Aufspaltung in Kapazitätsschutz einerseits und Gesundheit/Leben anderseits gekünstelt, denn die Kapazität soll ja nicht geschützt werden, um einen Preis für das potenteste Gesundheitssystem zu gewinnen, sondern weil das Übrschreiten der Kapazitätsgrenze (IT, FRA) nachweislich viele weitere Leben kostet. Dies wird nirgends so deutlich wie bei den teilweise schon eingetretenen Fällen von Triage um Beatmungsgeräte, beschränkt sich aber wohl nicht allein darauf.

    Ein weiterer, von Lepsius unterschlagener Teilaspekt erscheint mir zu sein, dass es nicht nur wegen der medizinischen Kapazität auf den Ansteckungszeitpunkt ankommt. Wie die Studien und Versuche mit diversen schon existierenden Medikamenten (zB gegen Malaria) zeigen, geht es auch darum, die klinischen Therapiemöglichkeiten binnen Wochen zu verbessern und damit wiederum die Heilungs- und Überlebenschancen zu erhöhen, also Leben auch unabhängig von der Kapazitätsproblematik durch Zeitgewinn bis zur Ansteckung zu retten.

    Davon unabhängig ist natürlich eine Lebensverlängerung um ein paar Monate durch eine spätere Ansteckung (bei dann gleich tödlichem Verlauf) auch noch ein naheliegendes Ziel, welches vllt übersieht, wer das derzeitige, grundrechtsbeschränkte Leben als nicht lebenswert empfindet und denkt, ”wann” das Virus im Altenheim einschlägt, ist ja egal, denn sterben müssen „die“ eh bald.

    Dass alles bedeutet nicht, dass man die derzeitigen Maßnahmen im Einzelnen oder in ihrer Gesamtheit rechtmäßig finden muss, aber Lepsius verengt hier en passant mit dem Anspruch dogmatischer Klarheit (und nicht überzeugend) die rein tatbestandlichen Frage der exekutiven Zielrichtung. Da diese Ziele naheliegend sind, betreibt Lepsius wohl professorate Sachverhaltsquetsche.

    Richtig unterkomplex ist auch der Verweis darauf, dass Gefahrenverdachte typischerweise nur Gefahrenerforschungseingriffe rechtfertigen würden. Dieser Lehrbuchsatz dürfte im Kern das Ergebnis einer ohnehin gebotenen strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung sein. Da wo Erforschungseingriffe ausreichen (und da wo die Gefahr noch nicht konkret ist oder da, wo ein Schadenseintritt nicht sonderlich problematisch wäre), wird alles andere als ein bloßer Erforschungseingriff unverhältnismäßig sein. All das ist hier aber nicht der Fall. Angesichts zehntausender (nicht identifizierter) weiterhin ansteckender, mit einem tödlichen Virus Infizierter liegt bereits eine Störung vor (den Gefahrenverdacht bekommt Lepsius nur mit der falschen Verengung auf das Kapzitätsproblem hin). Und selbst der Gefahrenverdacht rechtfertigt ja bei erheblichen Gefahren für gewichtige Rechtsgüter auch weitergehende Maßnahmen. Wer würde es der Feuerwehr verbieten, beim Brandverdacht im AKW auf die Anordnung zum Runterfahren des Meilers zu bestehen und erst mal nur zu gucken, ob bei dem Rauch wirklich ein Feuer ist? Die Verdachtskonstruktion überzeugt gedanklich allein im Hinblick auf die Störereigenschaft eines jeden einzelnen, und auch dort nur zu Hälfte, weil die Maßnahmen einen ja nicht nur als potentiell bereits Infizierten treffen (Störerverdacht), sondern auch als potentielles Opfer einer Ansteckung, was eher der Figur des Zweckveranlassers ähnelt.

    Und so scheint mir das Problem hier nicht das entgrenzte Gericht zu sein, sondern eher ein den Sachverhalt entstellender, dadurch begrenzter Dogmatiker.

    • Jens Tue 7 Apr 2020 at 11:29 - Reply

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      … Störereigenschaft …
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      Ich würde da als blutiger Laie sogar noch ein Stückchen weitergehen und die Unterscheidung zwischen Störer, Nichtstörer und Störerverdacht als unterkomplex bezeichnen. Es ist gerade mal halbwegs klar, dass ein ehemals Infizierter mit Antikörpern im Blut die Krankheit nicht übertragen und nicht empfangen kann (und selbst darüber gibt es keine absolute Sicherheit). Aber selbst die Eigenschaft “infiziert” zu sein ist mit Diagnostik und einem Zeitfenster verbunden. Auch nicht-diagnostizierte und nicht-asymptomatische können infektiös sein, Erkrankte sind wiederum nur in bestimmten Zeitfenstern des Krankheitsverlaufs infektiös. Teilweise wurden wahrscheinlich Menschen in Quarantäne gesteckt, die gar nicht mehr infektiös waren. Also solange es hier keine schnelle und klare Diagnostik und entsprechendes Wissen gibt, bricht die Unterscheidung eigentlich in sich zusammen, gerade wenn Eindämmungsgeschwingkeit geboten ist. Jeder kann infizieren und infiziert werden, ohne dass sich das “sicher” – also ohne ein Zeitfenster für die Gefahr der Weitergabe des Pathogens – beweisen bzw. widerlegen läßt. Es gibt mitunter keinen intelligiblen Weg die Unterscheidung in dem gebotenen Zeitfenster herzustellen. Sicherlich kann man mit (juristischen) Annahmen arbeiten. Aber das entspricht in keiner Weise dem tatsächlichen Sachverhalt. Der Naturwissenschaftler arbeitet dann einfach mit einer Wahrscheinlichkeit und würde sagen, dass in einem bestimmten Ausbreitungsgeschehen eben “jeder” mit x-prozentiger Wahrscheinlichkeit für einen bestimmten Zeitraum ein “Störer”(“Infizierter”) ist und daraus konstituiert sich dann auch die Reproduktionszahl des Virus. Das ist zwar nur ein vereinfachendes Modell, aber es beschreibt die Realität nicht unbedingt falsch.

    • Peter Camenzind Tue 7 Apr 2020 at 16:06 - Reply

      Problem scheint vielleicht, dass “Mediziner” normalerweise in der Regel am Patienten wirken und damit nur nicht unmittelbar an Gesellschaften besonders im Sinne von Gefahrenabwehr.
      Anders bei einer Pandemie.
      Hier zeigt sich, dass Mediziner, orientiert mehr an rein medizinisch epidemolgisch, groben “großmaschigen” empirischen Kriterien, verbreiteten, theoretisch feiner ausdifferenzierten, gesellschaftlichen rechtlichen Gesichtspunkten in normalen Zeiten, wie Gefahrenabwehr, nicht stets nur besonders große Bedeutung beizumessen scheinen.
      Dies scheint der Artikel eventuell u.a. nur zu beinhalten und muss nicht von vornherein nur völlig unverantwortlich gefährlich verkehrt wirken.
      Man sollte vielleicht etwa aus Gründen von Verhältnismäßigkeit doch grundsätzlich zumindest mal theoretisch mit entfernt andenken dürfen, wieso nicht etwa örtlich beschränkt mit Mundschutz auch mal drei fremde Personen statt nur zwei eigenverantwortlich zusammen spazierengehen dürfen, ohne dass dies sofort in jeder Hinsicht völlig verantwortungslos gefährlich unmittelbar genügend klar nachweisbar Menschenleben kosten und gefährden muss etc.

  18. Johanna Wolff Tue 7 Apr 2020 at 10:10 - Reply

    Nach meinem Verständnis ist das Ziel der aktuellen Maßnahmen mit einer „kapazitätsgerechten Steuerung des Pandemieverlaufs“ keineswegs besonders präzise beschrieben. Im Gegenteil.
    Die aktuelle, mindestens bis nach Ostern verfolgte, Strategie hat das Ziel, die Ansteckungen pro Erkranktem auf unter 1 zu senken und so letztlich die Zahl der Krankheitsfälle zu senken. Angestrebt ist also nicht nur ein #flattenthecurve und ein Surfen an der Kapazitätsgrenze.
    Die stattdessen nach meinem Verständnis angestrebte Senkung (!) der Zahl der gleichzeitig Infizierten dient dazu, in eine frühere Phase der Pandemiebekämpfung zurückkehren zu können, in der Infektionsketten wieder nachvollziehbar sind und gezielte Maßnahmen zur Isolierung von Infizierten und ihren Kontaktpersonen ergriffen werden können.
    Legt man diese Strategie zugrunde, ist höchstplausibel, dass die aktuellen Maßnahmen, um zur Zielerreichung geeignet zu sein, sehr rigoros sein müssen. Und es wird deutlich, dass die Rigorosität letztlich dazu dient, möglichst schnell möglichst viel Freiheit für möglichst viele Menschen wieder zurückzugewinnen (ohne dabei allerdings in Triage-Situationen oder auch nur in die Nähe der Kapazitätsgrenze zu geraten,
    deren Verlauf, wie im Text zurecht betont, ex ante ja auch gar nicht genau bestimmt werden kann).
    Denn ist das Ziel einer hinreichend geringen Fallzahl erreicht, können – auch dies gehört zur aktuellen Strategie – die rigorosen allgemeinen Beschränkungen wieder aufgehoben werden. Wobei imho die Schulöffnungen hoffentlich hohe Priorität bekommen. Dass flächendeckend die Schulen geschlossen sind, kommt mir gegenüber zB der Aufregung über in manchen Ländern geschlossene Buchläden viel zu kurz.

    • Peter Camenzind Tue 7 Apr 2020 at 15:37 - Reply

      Eine solche Strategie sollte vielleicht nur eher aufgehen können, soweit für die Bevölkerung (von ca. 80 Mio) weitgehend flächendeckend regelmäßige Schnelltests für eine “Corona-Infizierung” zur Verfügung stehen können.
      Im Moment scheint dies noch nicht besonders klar ersichtlich und sollte dies mit von Seiten medizinischer Praktiker zu beurteilen bleiben.

  19. Marie-Luisa Tue 7 Apr 2020 at 16:07 - Reply

    Sehr schwacher Ansatz, auch wenn ich die Sorgen nachvollziehen kann.
    Der Denkfehler liegt schon darin: “Alle Grundrechte stehen normativ auf derselben Stufe und lassen sich nicht in eine Hierarchie bringen.” Normativ positiv-rechtlich in Deutschland vielleicht. Normativ ethisch erlaube ich mir mit anderen, das eben anders zu sehen. Leben und körperliche Gesundheit stehen ganz oben in der Rechtsgüterhierarchie. Menschen die Priorisierung dieser Interessen als “Aufgabe ihrer Grundrechte” vorzuhalten, ist weltfremd bis absurd.
    Dieser Beitrag wird sich in einem Jahr leider als Beispiel dafür heranziehen lassen, wieso es heute nicht mehr reicht, ohne Berücksichtigung anderer Disziplinen vor sich hin zu sinnieren.

  20. M. Lange Tue 7 Apr 2020 at 18:34 - Reply

    Danke für diesen wunderbaren Kommentar!
    M.E. nach haben Sie die Problematik exakt auf den Punkt gebracht.
    Ich frage mich schon länger, worauf der Staat seine Prognosen und Maßnahmen stützt.
    Es liegen keine validen Daten zur Sterblichkeit, gar einer Übersterblichkeit vor.
    Grundlage aller Handlungen ist ja die Ausrufung der Pandemie durch die WHO.
    Die aber hat ja bekanntlich die Bedingungen zur Ausrufung einer solchen verändert.
    Und zwar dahingehend, dass es nunmehr ausreichend ist, wenn sich ein Virus weltweit mit großer Geschwindigkeit ausbreitet. Die signifikant erhöhte Mortalitätsrate in den einzelnen, betroffenen Ländern , wie sie einst gefordert war, gilt nicht mehr.
    Der damalige Leiter der WHO konnte diese Veränderung nicht schlüssig erklären.
    Zu beobachten war, dass die Ausrufung dazu führte, dass die Staaten nunmehr gefordert waren, Impfstoffe zu erwerben. Die Pandemie zu einem Zeitpunkt ausgerufen, zu dem die entsprechenden Industriezweige auch vorbereitet waren und die benötigten Mittel zur Verfügung stellen konnten.
    Spätestens jetzt waren die Staaten “vorgewarnt”.
    Allenthalben wurde auf Szenarien hingewiesen, die sich mit der Verbreitung von Pandemien beschäftigten.
    Zwischenzeitlich war Mexico von einer Epidemie betroffen, auch hier schloß man Läden, führte auf nahezu allen Gebieten einen Shutdown durch.
    Ebola war auch ein Thema, das die Virologen wiederholt beschäftigte.
    Nicht zuletzt tagte das World Economic Forum und beschäftigte sich mit genau dem Szenario, das wir gerade durchleben. Dort besprachen die führenden Wirtschaftsvertreter der führenden Industrienationen explizit, wie ein Handlungsszenario der einzelnen Staaten aussehen könnte.
    Sogar das Bundesland Hessen hat ein Pandemie-Handbuch herausgebracht, aus dem die Möglichkeit eines Shutdowns zumindest in Erwägung gezogen wird.
    Und spätestens genau an diesem Punkt wird klar, dass Verantwortliche nicht gehandelt haben. Schon hier hätte im Rahmen der “Gefahrenabwehr” u.a. daran gedacht werden können, dass der Staat in der Krise fähig sein muss, Intensivkapazitäten sofort hochzufahren, indem Produktionslinien für Beatmungsgeräte oder anderweitig benötigte medizinische Produkte, wie Schutzkleidung und Atemschutzmasken, mit der heimischen Industrie bereits als Backup geplant sind.
    Zudem müssen von vornherein Orte bekannt sein, an die Patienten verlegt werden können, wenn ein Krankenhaus einmal überlastet sein sollte.
    Es ließe sich ja fortsetzen.
    Nun möchte ich noch zu den Toten etwas sagen.
    In einigen Kommentaren wird einfach davon ausgegangen, dass die Totenzahlen, die wir genannt bekommen, eben schlichtweg die reellen Zahlen sind und davon ausgehend kann man, bei der Gefahr, die sich da für Jedermann abzeichnet, sofort alles einschränken und jeder muss doch, verdammt nochmal, genau das verstehen.
    Ich halte dem entgegen, dass eine Medaille immer zwei Seiten hat.
    So zum Beispiel muss man, wenn man sich dem Offiziellen anschließt, ja auch argumentieren, dass die genannten Menschen auch direkt an Corona gestorben sind.
    Ist es aber so?
    Nein.
    Diese Antwort ist nach wie vor offen.
    Wenn ich aber schon das nicht mit Gewissheit sagen kann, wie kann ich dann meine Meinung dazu verfestigen?
    Sie müsste sich doch eher wieder öffnen.
    Und ja, zu den Bildern in Italien gibt es auch Alternativaussagen und die beziehen sich zum Beispiel darauf, dass die Bestattungsunternehmen die Leichen ablehnten, weil sie infiziert gewesen sind oder hätten sein können. So musste man die Leichen ja zwischenlagern und auch in diese Zwischenlager transportieren. Wer schaut auch auf die Sterbestruktur? Wer schaut einmal darauf, dass die betroffene Region von sehr starker Luftverschmutzung betroffen ist und die Menschen schon sehr viele Vorerkrankungen hatten, aber auch hohen Alters waren?
    Wer redet darüber, dass Viele in den eigenen vier Wänden verstarben? Wer redet über die tägliche Normalsterblichkeitsrate in einem betroffenen Land?
    Wer redet über die gefährlichen bakteriellen Mischinfektionen, die in den Krankenhäusern Italiens im Besonderen auftreten können, weil sie einfach nicht über genügende Hygienestandards verfügen?
    Und jetzt schließt sich auch mein Kreis.
    Könnte meine Administration mir genau sagen, aufgrund welcher Fakten (und die müssen gesichert und nicht lapidar allgemein formuliert sein) welche Maßnahme getroffen wird, wäre es auch für mich verständlich.
    Wäre es zum Beispiel so, dass Menschen nach einer Virusinfektion einfach tot umfallen, dann ergäbe sich eine nachvollziehbare Maßnahmenkette.
    Hier aber war schon relativ früh bekannt, dass Risikogruppen, also Leute mit Vorerkrankungen und schwachem Immunsystem betroffen sein könnten. Zudem war die Mortalitätsrate in etwa überall gleich hoch/niedrig.
    Daraus kann ich doch schlussfolgern, dass ich ebendiese Gruppen schützen muss, dass ich geeignete Maßnahmen finde, diese Menschen in Obhut zu nehmen, zu betreuen, bauliche Maßnahmen vollziehen oder aber, wie oben erwähnt,auch medizinisches Gerät vorzuhalten, um Patienten behandeln zu können.
    Und m.E. nach hat der Verfasser des Artikels Recht, wenn er behauptet, dass der Zweck der Maßnahmen darin liegt, dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
    Läge er darin, sich nicht mehr zu infizieren, dann dürfte man zwangsläufig auch nicht über die schrittweise Immunisierung nachdenken.
    Und hier kann man es drehen und wenden, wie man es möchte, es geht letztendlich um den Zweck, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
    Und selbstverständlich sind wir alle aufgerufen, Wege zu finden, eine solche Krise zu lösen und zwar mit den mildesten Mitteln, die wir finden können.
    Jeder, der einmal in einer polizeilichen Maßnahme steckte und aus seiner Sicht ungerecht behandelt wurde, also vielleicht über ein angemessenes Maß hinaus zeitlich festgehalten wurde, eine überzogen hart durchgeführte Festnahme erlebte oder schlichtweg einmal nicht über die Dinge aufgeklärt wurde, die ihm vorgeworfen wurden, der weiß, wie sehr er entschlossen war, dagegen vorzugehen.
    Vielleicht wurde auch der eigene Nachwuchs oder jemand anderer, der nahesteht, ungerecht behandelt, so dass, um die Maßnahme zu beruhigen, schnell mal ein paar Grundrechte seitens der Beamten eingeschränkt wurden.
    Der Aufschrei wäre groß!
    Und Maßnahmen gem.des Infektionsschutzgesetzes müssen zwingend genau nach den Kriterien “abgearbeitet” werden, wie man es im Kleinen, zum Beispiel in einem polizeilichen Einsatz macht. Da spielt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine sehr große Rolle.
    Auch eine solche Krise berechtigt m.E. nicht dazu, jetzt panisch zu agieren und den Bürgern, quasi unbemerkt, die Rechte dermaßen zu beschneiden.
    Es stehen die Grundwerte auf dem Spiel, die ich bei einem “Befürworten”der jetzigen Maßnahmen aber auch genau im Blick haben sollte und meine Argumentation dann auch demgemäß -rechtlich/ schlüssig- und nicht nur als vages Bauchgefühl formulieren sollte.

  21. TorstenFroese Froese Tue 7 Apr 2020 at 21:17 - Reply

    Vielen Dank Oliver Lepsius.

  22. Hella Tue 7 Apr 2020 at 22:01 - Reply

    Um den zahlreichen verdienstvollen Widerreden noch ein kleines Detail anzufügen: Sie beklagen, die Kausalitätsannahmen, die den Maßnahmen zugrunde liegen, seien nicht methodengerecht mit dem Instrument der “Adäquanzkausalität” abgetastet worden. Das aber spielt in diesem Bereich gar keine Rolle. Die “Adäquanzkausalität” erlaubt es dem Rechtssystem, individuell zurechenbare Teile aus dem unübersehbaren Netzwerk von Kausalbeiträgen zu einem Weltzustand zu portionieren, und zwar in einem wertenden Verfahren. Dabei geht es um die nachträgliche Konstruktion und Beurteilung von Handlungen. Dieser Kausalitätfilter hat aber nichts mit den Anforderungen an den Gesetzgeber zu, seine Maßnahmen mit einem Mindestmaß an Wirkungsplausibilität auszustatten – und die schließt in einem kausalistisch geprägten Weltbild nunmal tragfähige Thesen über die Kausalitätsfähigkeit der Maßnahmen hinsichtlich des verfolgten Zweckes ein. Die Abforderung einer “Adäquanzkausalität” an dieser Stelle ist verfehlt – sie würde das normative Leitbild eines an rationaler Welterkenntnis orientierten Gesetzgebers sogar untergraben.

    Es verbleibt der Eindruck eines mit juristischen Begriffen abgeschmeckten Assoziativwerkes. Schade – auch um das Ansehen der Rechtswissenschaft.

  23. Regine, es gab nur 2 Tue 7 Apr 2020 at 23:25 - Reply

    Soviele hehre Worte, aber ich vermute, dass wenige einen Fall in der Familie oder im Freundeskreis, oder Kollegen haben, die in konkretem Kontakt mit Menschen sein müssen, haben. Mir missfällt die Diskussion an sich. Wie kann man sich Gedanken über das GG oder Vhm machen, darüber diskutieren, solange sich Menschen Gefahren für Leib und Leben aussetzen müssen. Bei uns gibt es keine Ausschaltung der Verfassungsorgane. Die Politik tut, was sie kann. Ich kann bei allem Verständnis für rechtsstaatliche Grundsätze in Deutschland nichts erkennen, was nicht im Rahmen unseres GG wäre. Die, welche auf Parkbänken lesen wollen können mich mal. Wir haben Polizisten, die selbst gefährdet sind. Von Ihnen Abwägungungen zu erwarten, wo es klare Regeln gibt, ist abstrus. Es ist wie Geschirr in der Teeküche, oder in anderen Kategorien, broken windows, lässt man den einen Quatsch zu, fangen andere an zu diskutieren. Und es sind die, die sich mit den wirklichen Problemen nicht auseinandersetzen müssen. Die nicht arbeiten können, was ich bedaure, oder im Home Office sitzen, und keiner wirklichen Gefahr ausgesetzt sind, Elfenbeintürmler. Lasst die grossen Worte. Respektiert, die, welche unser Leben am Laufen halten und fangt nicht an, herumzudiskutieren. Auch Du nicht, Oliver, bei allem Respekt, was Du erreicht hast. Habe mit Dir Abi gemacht, das Gleiche studiert, bin aber im wirklichen Leben geblieben. Wünsche Dir, dass es Dich oder Deine Lieben nicht erreicht. Kuss R

  24. Hans-Peter Tauche Wed 8 Apr 2020 at 00:07 - Reply

    Vielen Dank den Herren Lepsius und Spamann, für diesen hervorragenden Artikel. Als Fachanwalt für Medizinrecht kann die teils emotional gefärbte Kritik von Steinbeis und Friehe nicht teilen.

    Ich habe bereits in einem Aufsatz darauf hingewiesen, dass die Argumentation über die möglicherweise drohende Triage-Situation in die Irre führt, Und Emotion über Denken und Ratio stellen soll. In Deutschland sind wir sehr weit von einer derartigen Situation entfernt; so weit, dass wir es uns glücklicherweise leisten können, in europäischer Solidarität Patienten aus Italien und Frankreich aufzunehmen. Richtig ist, dass es in einzelnen Regionen von Italien und Frankreich zu Situationen gekommen ist, in welchen einzelne Krankenhäuser laut Medienberichten nicht eine ausreichende Zahl von intensiv-medizinischen Beatmungsplätzen für beatmungspflichtige Personen zur Verfügung stellen konnten.

    Diese Situation wird nun projiziert auf Deutschland, und dient dort zur Rechtfertigung von Grundrechtseinschränkungen, die dieses Land seit Verabschiedung des Grundgesetzes noch nicht gesehen hat, nicht einmal in Zeiten des RAF Terrorismus und der Notstandsgesetze.

    Die entscheidende Frage ist: kann man aufgrund von medialen Bildern aus Italien und Frankreich, ohne jede nähere Kenntnis des dortigen Gesundheitssystems, des Versorgungsgrades der Region, der Ausstattung der Krankenhäuser, ohne Kenntnis der Diagnosen, Beschwerden der eingelieferten Personen (Alter, sonstige Erkrankungen, von Behandlungsregime und ärztlichen Maßnahmen, Feststellung von Todesursachen und Ermittlung von Letalitätsraten), massivste Grundrechtseinschränkungen in Deutschland beschließen, weil man fürchtet, es könne hier auch so kommen?

    Und wenn der Staat das fürchtet, was muss dann im Mindestmaß feststehen, damit man auch Bürgern – und das ist die weit überwiegende Zahl – die nicht erkrankt sind, verbietet, die eigene Wohnung zu verlassen, es sei denn, man kann einen triftigen Grund vorweisen siehe die Bay. Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24. März 2020, BayMBl. 2020 Nr. 130.

    Politik muss, will sie glaubwürdig sein, ihre Entscheidungen auf Fakten stützen, die für jedermann zugänglich und nachvollziehbar sind. Das gilt in besonderem Maße, wenn es an den Wesenskern dessen geht, was unsere freiheitliche Grundordnung ausmacht, die Grundrechte, und unser Selbstverständnis als demokratischer Staat. All das kann nicht auf einem Silbertablett einem Virus angedient werden, der anscheinend nicht nur Infektionen in der Lunge, sondern auch in Köpfen und Herzen der Menschen auslöst, und die Angst regieren läßt. Allerdings: Angst essen Freiheit auf, heißt der geradezu prophetische Titel eines Buches einer früheren Bundesjustizministerin, das im letzten Jahr erscheinen ist.

    Dass es an diesen eindeutigen Tatsachen fehlt, wurde in diesem Blog bereits auch an anderer Stelle ausgeführt. Fehlende Fakten werden auch von Medizinern vielfach kritisiert, so zum Beispiel vom Netzwerk für evidenzbasierte Medizin, vom Medizinstatistiker Antes usw.: So wäre die Zahl der Infizierten für den Pandemieverlauf nur dann aussagekräftig, wenn Sie laufend in Relation gesetzt würde zu der Zahl der getesteten Personen. Nur daraus ließe sich feststellen, ob die Infektionsrate zum Stillstand gekommen ist, oder weiter anwächst, oder absinkt. Testet man mehr Personen (was in den letzten Wochen der Fall war), findet man auch mehr Infizierte, bei gleichem Infektionsgrad in der Bevölkerung. Insoweit ist es irreführend, wenn das Robert-Koch-Institut, ohne diese Relation herzustellen, von steigenden Infektionszahlen spricht. Des weiteren wäre zu beachten, wie viele Personen folgenlos oder nach Beschwerden geheilt sind. Auch dazu findet sich nur wenig. Die Kriterien der RKI dazu sind ohnehin nicht nachvollziehbar.

    Es gibt keine Zahlen aus Italien, wie vielen Personen in welchen Krankenhäusern keine Beatmung gewährt werden konnte. Soweit aus Frankreich Berichte kamen, man bringe hochbetagte Menschen aus Pflegeheimen nicht mehr in Kliniken, weil dort keine Beatmungsplätze frei seien, kann dies auch eine durchaus menschliche Entscheidung gewesen sein. Die hier beteiligten Diskutanten haben vermutlich keinerlei Vorstellung, was eine Intensivbeatmung für den Körper bedeutet: Komplett sediert, nicht bei Bewußtsein, intubiert, dh mit einem Schlauch über den Mund in der Luftröhre, aller Körperfunktionen und -kontrollen beraubt, komplett unter maschineller Kontrolle und Überwachung. Entschieden wird da von Ihnen nichts mehr, liebe Mitleser. In korrekter Anwendung medizinrechtlicher Grundsätze sind deshalb Ärzte in den Niederlanden dazu übergegangen, alte Menschen vor der Krankenhauseinweisung über die Schwere dieses Eingriffs aufzuklären, wozu gehört, dass sie nichts mehr entscheiden können, nicht mehr sprechen, nicht mehr sehen nicht mehr trinken, ihren Blasengang nicht kontrollieren, sie komplett ausgeliefert sind an Entscheidungen Dritter. Massive Folgeschäden aus der Beatmung sind hoch wahrscheinlich bei diesen alten Leuten. Viele Niederländer haben in Kenntnis dieser Folgen dankend abgelehnt und sind lieber zu Hause geblieben, was durchaus lebensrettend sein kann, hierzu unten. Dass ein alter Körper das oft nicht mitmacht, und kollabiert, sei nur am Rande erwähnt (Todesrate 70-80 % über 80 Jahre). Aus diesen Gründen hat die Gesellschaft der Lungenfachärzte dafür plädiert, mehr und früher mit Maskenbeatmung zu arbeiten, solange es geht, weil dann die Spontanatmung erhalten bleibt, und es wesentlich einfacher ist, entsprechende Behandlungskapazitäten vorzuhalten. Wenn Sie mich nun fragen: warum schreiben Sie das? Weil mit den Schreckensbildern von Bergamo und dem Wort Triage jede Grundrechtsdiskussion erstickt werden soll.

    Zu betrachten ist auch, wie die Letalitätszahlen in Zusammenhang mit Covid19-Diagnosen in Italien, Frankreich und Spanien zustande kommen: Rechtsmedizinische Obduktionen zur eindeutigen Feststellung der Todesursache finden nicht statt. Jeder Patient, der in der Klinik verstorben ist, und bei dem Covid 19 gefunden wurde, wird als an Covid 19 verstorben verzeichnet. Es braucht nicht näher ausgeführt werden, dass und warum das unrichtig ist (in der Regel haben die Patienten mehrere Keime, zum Beispiel auch Influenza, sind zum Teil schwer vorgeschädigt, sterben an einem anderen Leiden, usw.). Gerade deshalb wäre Differenzierung notwendig, findet aber nicht statt. Auch in D hat das zu Kontroversen geführt, zB zwischen den Landesgesundheitsamt Hamburg und dem Robert-Koch-Institut, mit massiv abweichenden Zahlen (lt LGA HH war nur bei 57% der mit Covid19 Verstorbenen Covid19 die rechtsmedizinisch festgestellte Todesursache).

    Tatsache ist, dass es in den genannten Ländern bei Menschen mit starken Atemwegsbeschwerden zu einem Run auf die Kliniken gekommen ist, weil sie genau wußten, dass das italienische Gesundheitssystem nicht gut ausgestattet ist, und nicht eine große Zahl von Patienten gleichzeitig gut behandeln kann. Da will man dann doch lieber bei den ersten sein, die ein Bett sicher haben. Die Angst aus den Bildern von Wuhan war ein immenser Verstärker. Leider war das aus vielerlei Gründen kontraproduktiv, denn zum einen sind Personen in Kliniken gegangen, die sonst ihre Atembeschwerden zu Hause auskuriert hätten (wofür der eher geringe Prozentsatz (ca 5-8 %) von Schwererkrankungen bei Covid 19 Anlaß gibt), zum anderen haben sich eine nicht geringe Zahl von Personen erst im Krankenhaus mit Covid 19 infiziert, da es sich um einen sogenannten nosokomialen Keim handelt (hierzu auch: Prof. Drosten).

    Jede Klinik, die von einer Armada von Patienten gleichzeitig aufgesucht wird, ob berechtigt oder nicht, kommt an einem gewissen Punkt zur Überforderung, und damit zur Unmöglichkeit patientengerechter Behandlung im Einzelfall: Sie verliert einfach den Überblick. Krankenhäuser können nicht einfach die Türe zu machen, sondern müssen zunächst einmal jeden hineinlassen, der kommt. Wenn dann die Menschen, wie in Italien und Frankreich geschehen, teilweise auf Fluren liegen, ist jede Krankenhaushygiene perdu: Dann werden Krankenhäuser geradezu Brutstätten für den Virus, der eigentlich Quarantäne erfordert, gleiches geschah übrigens in Pflegeheimen, auch in D. Das erklärt auch, warum eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Ärzten und Pflegekräften dort jeweils erkrankt sind.

    Sind die Verhältnisse aus den vorgenannten Ländern nun übertragbar auf Deutschland? Wohl kaum. Sowohl die Zahl der Intensivbetten, als auch das Behandlungsregime ist gänzlich anders. Dazu eine einfache Zahl von heute: 1.607 Verstorbene bis zum 6. April in D, und das bei keiner Behandlungsmöglichkeit mittels spezifischer Medikamente, und fehlendem Impfstoff. Influenza 2017/2018: trotz Impfungen und eingespielter medikamentöser Behandlungsmöglichkeiten: 25.000 Tote. Haben wir in 2017/2018 etwas von mangelnden Intensivbetten gehört? Oder durften diese Menschen damals einfach noch in Frieden (Unfrieden oder im Kampf) zu Hause sterben, ohne die ganze Apparatemedizin über sich ergehen lassen zu müssen?

    Die „Triage“-Situationen in China, Italien, Frankreich sind auch deshalb entstanden, weil man von der Annahme ausgegangen ist, erkrankte Personen bei Atemnot nur mittels Intubation helfen zu können, was naturgemäß auf eine extreme Limitierung von Beatmungsgeräten und Beatmungsplätzen hinausläuft, wogegen der weniger einschneidende Schritt, der auch ohne Krankenhaus möglich wäre, nämlich die Beatmung mittels Maske, vermutlich zu weniger Schäden und zu weniger Toten geführt hätte. Mit anderen Worten: Krankenhäuser sind nicht gerade der beste Ort, wenn man in solchen Situationen wegen Atembeschwerden und Fieber Behandlung sucht: Das Versterbensrisiko dürfte – jedenfalls dann, wenn die Infektionszahlen mit schwerem Verlauf so steigen, wie dies manche seit Wochen prognostizieren – aufgrund vielfacher Ursachen im Krankenhaus durchaus ansteigen: Sterben in D doch allein ca. 2.300 Menschen jährlich in stationärer Behandlung an multiresistenten Keimen, die sie erst im Krankenhaus erworben haben. Daneben gibt es natürlich auch dieses Jahr Influenza-Tote, die im Moment in den Covid19 Statistiken überwiegend aufgehen. Alle diese Mit- und Reserve-Ursachen spielen eine Rolle, wenn man Rückschlüsse ziehen will aus Bildern von überforderten Krankenhäusern anderer Länder.

    Nur: kann man daraus die Befugnis zu derart weitreichenden Grundrechtsbeschränkungen, die weder ein Ende noch eine Limitierung zu kennen scheinen, herleiten? Wenn wir schon bei einem relativ „ungefährlichen“ Corona-Virus mit derart einschneidenden Maßnahmen beginnen (allein Malaria verursacht in Afrika jährlich ca. 400.000 Tote), wo und wie wollen wir in wirklichen gesellschaftlichen Ausnahmesituationen noch nachlegen? Das ist es ja, was am meisten verstört: das „volle Repertoire“, bei einer Infektionsquelle, die vermutlich im nachhinein nicht einmal als gravierend festgestellt werden kann, weil sie keine sogenannte Übersterblichkeit für den maßgeblichen Zeitraum verursacht (hierzu euromomo.eu). Die Befürchtung, dass der Ausnahmezustand schnell zum Regelfall mutieren könnte, erscheint nicht abwegig.

    Wir sind gerade dabei, unsere Gesellschaft, den Umgang miteinander, soziale und gesellschaftliche Strukturen – und das betrifft keineswegs nur abgehobene Opernbesucher, Herr Steinbeis, zB auch die ganze freie Kunst- und Kulturszene, auf Dauer massiv zu verändern und zu schädigen. Wenn bei einer Pandemie wie Covid 19 bereits derart weitgehende Grundrechtseingriffe möglich sind, sind die Gefahrenszenarien, bei denen sich der Staat ermächtigt fühlt, analog vorzugehen, mannigfaltig. Und die Erfahrung lehrt, dass der Staat das, was er sich einmal genommen hat, nicht mehr freiwillig sein lässt.

    Dem Verfasser ist zuzustimmen, dass es in Wahrheit um den vermeintlichen Anspruch auf optimale medizinische Versorgung in jeder Lebens- und Risikolage geht. Selbst wenn man ein derartiges Grundrecht, dass der Staat das Leben des Einzelnen mit allen Mitteln zu schützen und zu gewährleisten hat, annähme, müssten die immanenten Schranken des Grundrechts im Blick behalten werden: Es gibt angesichts endlicher Ressourcen des Gesundheitssystems keine unbedingte Ausdehnung der ärztlichen und medizinischen Versorgung in bezug auf eine potentielle Erkrankung, ohne andere Bereiche des Gesundheitssystems gleichzeitig zu schmälern oder gar zu schädigen, und Patienten dort einer schlechteren Versorgung anheim zu stellen, die ebenso mit lebensbeendenden Folgen verbunden sein kann. Die Verabsolutierung der Covid19 Bekämpfung erscheint grenzenlos. Auffallend dabei ist, dass niemanden stutzig macht, wie China dieses Problem gelöst hat, dass im Hinblick auf Grundrechtseinschränkungen, restriktivste Quarantäne und Maskenpflicht neuerdings ja unser (unbenanntes) Vorbild zu sein scheint: die chinesische Führung hat beschlossen, dass es keine Covid19 Neuinfektionen mehr gibt. Und das ziemlich plötzlich und ziemlich radikal. Seitdem steht die John Hopkins-Zahl fest und eisern bei gut 82.500. Dass der Westen da sein Nachsehen haben muss, ist offensichtlich, hat aber weniger eine wissenschaftliche Grundlage.

    • Jens Wed 8 Apr 2020 at 14:01 - Reply

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      So wäre die Zahl der Infizierten für den Pandemieverlauf nur dann aussagekräftig, wenn Sie laufend in Relation gesetzt würde zu der Zahl der getesteten Personen. Nur daraus ließe sich feststellen, ob die Infektionsrate zum Stillstand gekommen ist, oder weiter anwächst, oder absinkt. Testet man mehr Personen (was in den letzten Wochen der Fall war), findet man auch mehr Infizierte, bei gleichem Infektionsgrad in der Bevölkerung. Insoweit ist es irreführend, wenn das Robert-Koch-Institut, ohne diese Relation herzustellen, von steigenden Infektionszahlen spricht. Des weiteren wäre zu beachten, wie viele Personen folgenlos oder nach Beschwerden geheilt sind. Auch dazu findet sich nur wenig. Die Kriterien der RKI dazu sind ohnehin nicht nachvollziehbar.
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      Angaben zu den Testzahlen finden sie z.B. hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/15_20.pdf?__blob=publicationFile. Exakte Aussagen über die Verbreitung in der Gesamtbevölkerung wird man erst über Serokonversion/Antikörper-Tests erhalten (C. Drosten, der mit der Entwicklung und Verifikation solcher Test beschäftigt ist, hat gestern in seinem Podcast mündlich geäußert, dass man sich davon kein komplett anderes Bild erhoffen sollte). Außerdem unterschlagen Sie das klinische Bild, das ebenfalls zur Diagnostik gehört und darüberhinaus dazu führt, dass aktuell keine randomisierten Tests durchgeführt werden, sondern Tests bei Verdacht. Und selbst bei diesen Fällen steigt die Positivquote bis einschließlich KW 13. Darüberhinaus ist die Anzahl der mit dem Erreger Verstorbenen ein geeigneter Proxy für den Verbreitungsgrad. Haben sie irgendeine Art von Beleg für die Vermutung, dass die Lageeinschätzung des RKI nicht sachgerecht ist ?

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      Tatsache ist, dass es in den genannten Ländern bei Menschen mit starken Atemwegsbeschwerden zu einem Run auf die Kliniken gekommen ist, weil sie genau wußten, dass das italienische Gesundheitssystem nicht gut ausgestattet ist, und nicht eine große Zahl von Patienten gleichzeitig gut behandeln kann. Da will man dann doch lieber bei den ersten sein, die ein Bett sicher haben.
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      Haben Sie für diese These irgendeine Art von Beleg ? Es ist viel wahrscheinlicher, dass die Menschen zu spät ins Krankenhaus gehen.

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      … denn zum einen sind Personen in Kliniken gegangen, die sonst ihre Atembeschwerden zu Hause auskuriert hätten …
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      Haben Sie für diese These irgendeine Art von Beleg ?

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      … zum anderen haben sich eine nicht geringe Zahl von Personen erst im Krankenhaus mit Covid 19 infiziert …
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      Haben Sie für diese These irgendeine Art von Beleg ?

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      … Dann werden Krankenhäuser geradezu Brutstätten für den Virus, der eigentlich Quarantäne erfordert, gleiches geschah übrigens in Pflegeheimen, auch in D. …
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      Haben Sie irgendeine Art von Beleg für die These, dass nosokomiale Übertragung die Gesamtsterblichkeit an dieser Krankheit erhöht im Vergleich zu einem Szenario ohne Krankenhausbehandlung ?

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      … Dazu eine einfache Zahl von heute: 1.607 Verstorbene bis zum 6. April in D …
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      Mit anderen Worten: es sterben aktuell ca. 10 bis 20 mal mehr Menschen pro Zeiteinheit mit diesem einen Erreger als es Todesfälle durch den kompletten Strassenverkehr gibt, und das obwohl wir einen extremen Lockdown durchführen, am Anfang des Ausbruchsgeschehens stehen und sehr viele junge wenig gefährdete Erkrankte hatten.

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      Die „Triage“-Situationen in China, Italien, Frankreich sind auch deshalb entstanden, weil man von der Annahme ausgegangen ist, erkrankte Personen bei Atemnot nur mittels Intubation helfen zu können, was naturgemäß auf eine extreme Limitierung von Beatmungsgeräten und Beatmungsplätzen hinausläuft
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      Haben Sie irgendeine Art von Beleg für die These, dass es in China, Italien, Frankreich zu medizinisch nicht indizierten Massen-Intubationen kam, die die Herbeiführung eine “Triage”-Situation verursacht haben ?

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      Das Versterbensrisiko dürfte – jedenfalls dann, wenn die Infektionszahlen mit schwerem Verlauf so steigen, wie dies manche seit Wochen prognostizieren – aufgrund vielfacher Ursachen im Krankenhaus durchaus ansteigen, wogegen der weniger einschneidende Schritt, der auch ohne Krankenhaus möglich wäre, nämlich die Beatmung mittels Maske, vermutlich zu weniger Schäden und zu weniger Toten geführt hätte.
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      Haben Sie irgendeine Art von Beleg für diese Vermutungen ?

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      Wenn wir schon bei einem relativ „ungefährlichen“ Corona-Virus mit derart einschneidenden Maßnahmen beginnen (allein Malaria verursacht in Afrika jährlich ca. 400.000 Tote)
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      Ein Jahr hat meistens 365 Tage. Bei 400.000 Malaria-Toten bedeutet das 1095 Tote pro Tag. Diese Zahl erreicht Covid-19 in Europa – trotz aller Maßnahmen, trotz des Beginns des Ausbruchsgeschehens und trotz unserer Gesundheitsysteme – aktuell mit Leichtigkeit. Europa hat aber nur etwas mehr als die Hälfte der Einwohner von Afrika.
      Haben Sie irgendeine Art von Beleg dafür, dass man Covid-19 in Relation zu Malaria als “relativ ungefährlich” bezeichne sollte ? Oder war die Anordnung dieser beiden Krankheiten ihrem Satzgefüge reiner Zufall ?

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      bei einer Infektionsquelle, die vermutlich im nachhinein nicht einmal als gravierend festgestellt werden kann, weil sie keine sogenannte Übersterblichkeit für den maßgeblichen Zeitraum verursacht (hierzu euromomo.eu).
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      Die von Ihnen genannte Quelle enthält keine Echtzeitdaten. Aber unabhängig davon zeigt sie *deutliche* Exzessmortalität für Italien und Spanien (KW 13 2020). Sieh dazu auch: https://www.heise.de/tp/features/In-der-Lombardei-gibt-es-viel-mehr-mit-Corona-verbundene-Tote-als-offiziell-gemeldet-4695910.html

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      Und die Erfahrung lehrt, dass der Staat das, was er sich einmal genommen hat, nicht mehr freiwillig sein lässt.
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      Aus der Richtung weht also der Wind.

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      Die Verabsolutierung der Covid19 Bekämpfung erscheint grenzenlos.
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      Diese Krankheit beeinträchtigt potentiell alle die mit dem Gesundheitssystem in Berührung kommen (müssen) oder von Erkrankten abhängig sind.

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      Auffallend dabei ist, dass niemanden stutzig macht, wie China dieses Problem gelöst hat, dass im Hinblick auf Grundrechtseinschränkungen, restriktivste Quarantäne und Maskenpflicht neuerdings ja unser (unbenanntes) Vorbild zu sein scheint: die chinesische Führung hat beschlossen, dass es keine Covid19 Neuinfektionen mehr gibt. Und das ziemlich plötzlich und ziemlich radikal. Seitdem steht die John Hopkins-Zahl fest und eisern bei gut 82.500. Dass der Westen da sein Nachsehen haben muss, ist offensichtlich, hat aber weniger eine wissenschaftliche Grundlage.
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      Ablenkungsmanöver. Taiwan oder Südkorea sind Demokratien, die effizient mit dem Ausbruchsgeschehen umgegangen sind. Dass China ein totalitäres Regime ist, ist keine Aussage über die Gebotenheit/Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns in Deutschland zu einem bestimmten Zeitpunkt.

  25. Renatus Wed 8 Apr 2020 at 05:43 - Reply

    Zur Evidenz „Tod durch ˋCorona´“ – die bisherigen pathologischen Untersuchungsergebnisse des Herrn Dr. Püschel für Hamburg:

    https://www.mopo.de/hamburg/rechtsmediziner–ohne-vorerkrankung-ist-in-hamburg-an-covid-19-noch-keiner-gestorben–36508928

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  26. Helmut Klawitter Wed 8 Apr 2020 at 10:57 - Reply

    Ich finde, die Diskussion über die Notwendigkeit und den Umfang von Eingriffen in unsere durch das Grundgesetz geschützten Rechte (und nicht zu vergessen auch die UN Menschenrechtskonvention und die Europäische Menschenrechtskarta) kann gar nicht heftig genug geführt werden. In diesem Sinne finde ich Ihren Beitrag, lieber Herr Lepsius, äußerst wichtig und unverzichtbar. Wir reden aktuell über zeitlich (noch) befristete Maßnahmen, die eine Vielzahl von Grundrechten teils erheblich beschneiden. In der Politik wird darüber darüber gesprochen, ob die diese Maßnahmen über die momentanen Befristungen hinaus verlängert werden müssen, ob manche Maßnahmen evtl. entfallen oder gelockert werden können oder ob sogar weitere Maßnahmen erforderlich werden könnten. All das geschieht mit Sicherheit mit den besten Absichten und trotzdem bleiben Fragen: Was sind ein Grundgesetz und die darin garantierten Grundrechte wert, wenn sie dauerhaft eingeschränkt bleiben? Wie lange kann können solche Einschränkungen überhaupt aufrechterhalten bleiben, ohne dass das Grundgesetz und seine Grundrechte ernsthaften Schaden erleiden? Was ist, wenn ein weiterer Virus hinzukommt und dann noch einer, etc.? Wird dann irgendwann der momentane Ausnahmezustand zum Regelfall? Gelten dann unsere Grundrechte irgendwann auf Dauer nicht mehr? Grundrechte, wie wir sie kennen sind keine Selbstverständlichkeit. Die Geschichte und insbesondere die Verfassungsgeschichte und das nicht nur in Deutschland zeigt, dass diese Grundrechte gegen heftige Widerstände und unter großen Opfern erkämpft werden mussten. Wenn wir hier keinen Weg finden, wie die Grundrechte wieder dauerhaft und unabhängig von Krisen garantiert werden können, dann wäre all das umsonst gewesen.

    • Albrecht Pohlmann Wed 8 Apr 2020 at 21:28 - Reply

      Für mich als Ostdeutschen bedeuten die tiefgreifenden Grundrechtseinschränkungen – und die drastischen Strafenkataloge, gerade hisnichtlich des Versammlungsechts – einen Schock. Wir mußten uns diese Rechte hier im Osten erkämpfen. In einer tatsächlich friedlichen Revolution. Jetzt werden – beim Fehlen wissenschaftlicher Evidenz (Vor-Kommenatre wiesen bereits daruaf hin) – große Teile dieser Grundrechte auf unbestimmte Zeit kassiert. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der mir den Atem stocken läßt. Zur rechtswissenschaftlichen Fachdiskussion kann ich nichts beitragen – bin aber auch entsetzt, wie viele Fachleute hier Herrn Lepsius derart vehement entgegentreten. Ich habe den Eindruck, daß es gerade jetzt um entscheidende Weichenstellungen für unsere unmittelbare Zukunft geht. Eine mögliche Erklärung wäre – die westdeutsch Sozialisierten mögen es mir verzeihen – daß man sich im westlichen Teil Deutschlands sehr sicher ist, die Grundrechte (oder Teile davon), nicht auf Dauer zu verlieren – während wir hier jahrzehntelang ohne diese Rechte auskommen und sie schließlich erkämpfen mußten.

  27. Markus Rau Wed 8 Apr 2020 at 14:41 - Reply

    @Hans-Peter Tauche: Es ist ja durchaus alles nachvollziehbar, was Sie schreiben, und könnte “am Ende” richtig sein. Aber mglw. auch nicht. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, wo Sie die Gewissheit dafür hernehmen, dass Ihre Sicht die der Vernunft ist – und die momentan (wohl) herrschende die der irrlichternden Gefühligkeit. Wenn ich es richtig wahrnehme, haben das RKI, die Charité, Alexander Kekulé und viele weitere Fachleute einen pessimistischeren Blick als Sie. Jedenfalls stützen sich die Bundesregierung und die Länder ausdrücklich auf externe fachliche Expertise. Man stelle sich vor, die Politik würde in dieser Situation gegen den Rat der Genannten handeln und es käme dann doch so schlimm wie in NYC, Spanien, Italien etc. Kann sich eine verantwortungsvolle Politik dieses Szenario ernstlich leisten?

    @Helmut Klawitter: Gegen die Diskussion hat niemand etwas, aber eben bitte mit Zurückhaltung, Respekt vor den Entscheidungsträgern, ohne den Hochmut des “Besserwissenden”, mit Empathie gegenüber den Schutzbedürftigen – und idealerweise konstruktiv. Und dass die Grundrechte “irgendwann auf Dauer nicht mehr gelten” könnten, erscheint mir für Deutschland aktuell sehr weit hergeholt. Wie ich in einem anderen Kommentar schon einmal geschrieben habe, empfinde ich auch die Verweise auf die Geschichte in der gegenwärtigen Situation als eher unangebracht.

  28. Uwe Baranowski Wed 8 Apr 2020 at 18:13 - Reply

    Herzlichen Dank Herrn Professor Lepsius für diesen höchst interessanten Beitrag. Es stimmt mehr als traurig, dass – und wie – grundrechtliche Freiheiten mit einem Handstreich hinweg gefegt worden sind. Wo ist die juristische Kompetenz der Legislative/Executive geblieben? Oder ist es gar so, dass diese juristische Kompetenz nur rudimentär oder gar nie vorhanden war und ist?

    Der anhaltende Zustand des (rechtswidrigen) Lockdown bedarf einer sofortigen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Es ist Zeit für die Judicative, dem Irrsinn Einhalt zu gebieten.

    Davon abgesehen wage ich diese Prognose:

    Hält der Lockdown an über die Monate Mai, Juni, Juli oder noch länger, wird nicht allein die deutsche Volkswirtschaft völlig zerstört sein. Psychosoziale Folgen werden zu unendlich mehr Todesfällen (durch Suizide, durch verkürzte Lebenserwartung) führen, als eine Infektion mit Sars-cov-2 herbeizuführen vermag.
    Der Kollateralschaden ist, zumindest ökonomisch betrachtet, schon jetzt gigantisch. Die psychosozialen negativen Folgen für ungezählt viele Individuen werden eine Situation der Unerträglichkeit manifestieren.

  29. Sabine Chrosciel Thu 9 Apr 2020 at 12:44 - Reply

    Werter Herr Prof. Lepsius,
    ich danke Ihnen herzlich für Ihre großartige Ausarbeitung, die mir aus der Seele spricht. Ich habe noch das Handwerkszeug als Juristin gelernt, mit dem man hier rechtlich “abprüft”, ob die Maßnahmen so standhalten. Schön, dies in einer Zeit der zunehmenden Juris-Leitsatzjudikatur lesen zu dürfen.
    In der nun tatsächlich ergangenen Entscheidung des höchsten deutschen Verfassungsgerichtes vermisse ich diese gewissenhafte Prüfung schmerzlich. Natürlich ging es dort “nur” um Eilanträge, was aber die Beschäftigung mit den Eingriffen in unsere Grundrechte qualitativ nicht mindern sollte. Wenn unser Bundesverfassungsgericht aber dann das Ziel der Maßnahmen entgegen allen fachlichen, insbesondere medizinischen, Feststellungen als eine Frage von Leben und Tod nennt, um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit als Gegenkeule nehmen zu können, sehe ich unser Grundgesetz schon in der Urne liegen.

    Letztlich am Schlimmsten ist die Schicksalsergebenheit, mit der offenbar sogar Juristen diese Eingriffe hinnehmen. Ach so, wir dürfen ja nicht wie unsere Eltern in den 60er Jahren demonstrieren….

  30. Torsten Harms Thu 9 Apr 2020 at 13:12 - Reply

    Vielen Dank für den Beitrag. Er hat mir aus der Seele gesprochen! Für einen eingefleischten “Rechtsstaatler” ist die Einseitigkeit der Debatte schwer zu ertragen (auch ein -hinnehmbarer – Kolleteralschaden).
    Wie wenige Meiden berichten über die so wichtigen Zahlen zu Intensivpatienten, trotz Quelle: IVI Reiter Länderberichte:
    https://www.intensivregister.de/#/intensivregister
    Leider wird dort der Verlauf und damit die Dynamik (exponentiell?) nicht dargestellt.

    Und noch etwas: Die übermäßige Schleifung der Grundrechte birgt auch die Dauergefahr ihrer Relativierung.

    Um Aufklärung bemühte Kritische als für die Gemeinschaft schädlich anzusehen (“dann hält sich keiner mehr an die Verbote”, “dann ist man mit den Risikogruppen nicht mehr solidarisch”) erinnert mich leider an autoritäte Zeiten (Volksschädling, Wehrkraftzersetzer, “Sie sind der Einzige, das Volk denkt anders”), auch wenn die Ziele der Maßnahmen und die Behandlung der Kritischen (Falschzitierung, Ignorieren, Shitstorm, unter Druck setzen) überhaupt nicht zu vergleichen sind. Auch wenn die AfD derzeit erfreulicherweise kurzfristig nicht provitiert, ist insbesondere das Verhalten der Massenmedien mittel- und langfristig Wasser auf deren Mühlen.

  31. wolfgang leyk Thu 9 Apr 2020 at 13:36 - Reply

    Nach der ersten Reaktion auf eine einmalige “Ausnahmesituation” sollte nun eine Feinjustierung erfolgen: Befristung von Befugnissen, Zielorientiertes Vorgehen entlang wissenschaftlicher Untersuchungen, Ausweis von Gruppen und Situationen. Was anfänglich durch die Sondersituation durchaus legitimiert war (auch von über 90% der Bevölkerung Zustimmung erntete) hat mit dem Fortschreiten und ständigen Veränderungen nur einen kurzen Zeitwert. Und natürlich haben wir keine demokratische Legitimation solcher Eingriffe in die Freiheit. Dass dies ein Mangel sein könnte, wird zumindest jenen bewusst, die sich in Fragen der Klimakrise mehr als die Lenkung des Landes durch Wirtschaftsinteressen erhofft haben.

  32. T. Fischer Thu 9 Apr 2020 at 23:07 - Reply

    Sehr wohl müssen wir uns verdeutlichen, was die zur Zeit geführte Diskussion bezüglich der Einschränkung von Grundrechten auch mit Blick auf die Zukunft bedeutet. Darüber, dass Situation ähnlicher Art uns in (naher) Zukunft noch öfters begegnen – dabei ist unerheblich welchen Namen das Kind dann trägt – dürfte mittlerweile Einigkeit bestehen. Was die Verfassungsorgane aktuelle weitgehend tun, sind Aktionen nach dem Motto “Not kennt kein Gebot”. Sehr wohl dürfte man hier Söders Aussage “Jeder Tote ist einer zu viel” zumindest als stellvertretend für die Denkweise der bayerischen Staatsregierung ansehen. Was oft vergessen wird, ist die Frage: Wo ziehen wir bei massiven Grundrechtseingriffen die Grenze? Sind Maßnahmen, wie wir sie aktuell haben für einen Monat verhältnismäßig, ein Jahr, zwei Jahre? Jedem, der hier für die (rechtliche) Angemessenheiten der Corona Eindämmungsmaßnahmen plädiert muss klar sein, dass er mit zunehmendem Zeitablauf in Erklärungsnot gerät. Dies sagen u. A. auch die Berater der Bundesregierung, die in ihrem Strategiepapier bei zunehmendem Anhalten der Grundrechtseinschränkungen vor einem Wandel des demokratischen Rechtsstaat bis hin zur Anarchie sprechen (“Es droht, dass dies die Gemeinschaft in einen völlig anderen Grundzustand bis hin zur Anarchie verändert”).

    Das sich in derartigen Zeiten die Notwendigkeit eines flexiblen Staates aufdrängt, der auch zur Bekämpfung moderner Gefahren in der Lage ist bleibt unumstritten. Was sich hier jedoch abspielt sucht in der Historie ihres Gleichen. Der Bundesregierung wird empfohlen, sich der Urangst des Menschen vor dem Erstickungstod zu benutzen um die Menschen zur Einhaltung von Verordnungen zu bewegen, Handyapps -deren Benutzung nun keineswegs mehr dispostiv sein soll – erstellen Bewegungsprofile mit der eine optimale Nachverfolgung von Kontaktpersonen möglich ist. Natürlich wäre dies durchaus effektiv, dennoch haben wir uns spätestens seit der Wiedervereinigung in der gesamten Bundesrepublik gegen derartige Maßnahmen entschieden. Im Unterscheid zu China heiligt bei uns der Zweck eben nicht jedes Mittel.

    Allen Befürwortern der jetzigen politischen Strategie kann nur empfohlen werden sich mit Überlegungen zu verdeutlichen, wohin uns der jetzige Weg führt. Denn klar ist: Corona wird nicht das letzte Virus sein, dass uns Heimsucht. Und das nächste Virus ist vielleicht noch infektiöser und noch tödlicher. Möchten wir in einer Welt leben, in der wir unter Umständen jahrelang das Haus nicht mehr verlassen dürfen? Was macht für uns das Leben lebenswert? Aktuell wird entschieden wie wir solche Herausforderungen in Zukunft meistern werden. Sind wir erfolgreich wird man sagen “Unsere Strategie war doch effektiv, warum dann etwas ändern”. Und was Bayern aktuell macht scheint mir unter dem Motto “Wir machen etwas, dann können wir am Ende wenigstens sagen wir haben es versucht”. Warum darf ich in Köln und Frankfurt auf einer Parkbank sitzen und in München nicht? Jeglicher sachlicher Hintergrund für eine solch differenzierte Betrachtungsweise erschließt sich mir nicht.

    Und wie die aktuellen Ausgangsbeschränkungen in Bayern zum Schutze der Risikogruppen mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, dass erst kürzlich vom BverfG bestätigt wurde, in Einklang zu bringen sind ist auch noch völlig unklar. Lassen sie uns eine Debatte über “den richtigen Weg” aus der Krise mit Argumenten in alle Richtungen führen, aber lassen sie uns dabei bitte auch Art. 19 Abs. 2 GG bedenken und akzeptieren, dass wir bestimmte Grundsätze auch in Notsituationen nicht einfach über den Haufen werfen können. Not kennt eben doch ein Gebot…

  33. Wolfgang Bosswick Fri 10 Apr 2020 at 03:03 - Reply

    @Albrecht Pohlmann
    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Diese Perspektive ist wichtig – die Zeit seit 1948/49 scheint im Rheinbunddeutschland schon zulange her zu sein, um sich daran zu erinnern, wie wichtig auf den Menschen bezogene Grundsätze als unabdingbare Regeln des menschlichen Zusammenseins sind. Stattdessen werden sie im Vorbeigehen zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems ignoriert – anders kann man diese Verordnungen nicht charakterisieren. Dabei ist diese Überlastung durch einen jahrzehntelangen Abbau der Gesundheitsversorgung entstanden, der mit gestiegenen Ausgaben an die Pharmaindustrie einher ging. 2017 betrug die Investitionslücke in deutschen Kliniken 3,7 Milliarden Euro jährlich, ein Drittel der Kliniken meldete in der Grippesaison ihre Intensivstationen als belegt ab, weil ihnen das Personal fehlte. Betriebswirte beherrschen die Kliniken, Gesundheit soll industriell produziert werden. Das jetzt im Vorbeigehen eine ganze Liste von Grundrechten ignoriert wurde, um Folgen dieser Politik zu vermeiden, zeigt, wie weit der ökonomische Totalitarismus bereits vorgedrungen ist. Jetzt stellt er die Systemfrage – Menschenwürde oder Zwangsimpfung?

  34. Klaus Oostenryck Fri 10 Apr 2020 at 22:19 - Reply

    Den Ausführungen ist juristisch und vom intellektuellen Gedankengang zuzustimmen. Allerdings bedenkt der Autor wesentliche Kategorien, die der aktuellen Pandemie eigen sind, nicht. Zuerst einmal unterstellt der Autor allen Akteuren rationales Denken und Handeln. Weder die politischen Entscheider, noch die Grundrechtssubjekte handeln und denken rational im Rahmen der notwendigen oder für notwendig gehaltenen Maßnahmen. Angst um Existenzen ist allgegenwärtiges Argumentationsmotiv: wirtschaftliche, politische, biologische sogar Angst um die verfassungsrechtliche Identität der Republik.
    Weiter ist das Grundgesetz nicht geeignet, um effektiv eine Pandemie zu bekämpfen. Die Freiheit des Nichtkranken sich frei zu bewegen und sich anstecken zu lassen, lässt sich kaum einschränken. Ebenso wird die Bevölkerung zu Nichtstörern erklärt, weil sich mangels Nachvollziehbarkeit der Infektionswege und der Länge der Inkubationszeit nicht zwischen Störer und Nichtstörern differenzieren lässt. Die an verfassungsrechtliche Ketzerei grenzender Frage ist: in wie weit ist es notwendig, das Grundgesetz zu missachten, um einen Zustand zu sichern, der nach der Pandemie ein Leben auf grundgesetzlicher Basis ermöglicht? Und: Wer und wie sollen die Entscheider in einem solchen Zustand sein? Platons Politeia konnte schon keine Antwort auf die letzte Frage geben.
    Mit Vernunft ist diese Situation im Rahmen des Grundgesetzes nur zu lösen, wenn alle Akteure vernünftig handeln. Da dem angesichts von Hamsterkäufen und Corona-Parties wohl nicht so ist, werden wir wohl nicht umhinkommen, Logiken jenseits des Grundgesetzes zu suchen. Da die Angst um die biologische Existenz größer ist als die Vernunft, wird die Bereitschaft Grundrechtseingriffe hinzunehmen wachsen.
    Zu bedenken bleibt, dass das Grundgesetz Reflexion der Katastrophe des Holocaustes ist. Denkbar ist, dass die gegenwärtige Katastrophe Spuren in der grundgesetzmäßigen Ordnung hinterlässt, die unsere Freiheiten in Zukunft anders definieren wird.

    • Albrecht Pohlmann Fri 10 Apr 2020 at 23:26 - Reply

      Sie schreiben dankenswerterweise abwägend – dennoch wird mir vor allem bei Ihrem Schlußsatz Angst und Bange. Auf der einen Seite haben wir einen geschichtlich nach wie vor beispiellosen rassistischen Massenmord, den Holocaust, welcher aus gutem Grund die Gestaltung des Grundgesetzes mitbestimmt hat. Auf der anderen Seite haben wir eine Epidemie aufgrund eines neuen Virus, für dessen tatsächliche Gefährlichkeit wissenschaftliche Evidenz fehlt. Diese Evidenz werden hoffentlich die jetzt mehrfache begonnenen Baseline-Studien, also repräsentative Stichproben der Bevölkerung, bringen. Aber alles, was nüchtern betrachtet über die Krankheit Covid-19 bekannt ist, rechtfertigt nicht, einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel zu prognostizieren, welcher das Totalitarismus- und Holocaust-Paradigma des Grundgesetzes ablösen könnte.

  35. Tina Wiegand Sat 11 Apr 2020 at 19:40 - Reply

    Vielen Dank für diesen Beitrag, den ich als Nicht-Juristin gut verstehen kann. Darf ich als Denkansatz anbieten, dass die Bevölkerung dem falschen Gesundheitsparadigma folgt? Wären die Menschen richtig informiert, dann wären wohl jetzt eher Gemüse und Obststände leer gekauft, als Toilettenpapierregale. Es müsste doch darüber informiert werden, wie man in infektiosen Zeiten seine Gesundheit erhalten kann. Es gibt, wie Sie richtig schreiben, eine Menge gute und wirksame Ansätze, seine Gesundheit zu erhalten und zu pflegen. Dazu ist kein Mundschutz nötig. Aber ich bemerke, dass das kaum jemand weiß. Die Leute nehmen aber jeden Tipp dankbar an.

    Corona zeigt, dass es versäumt wurde, im gleichen Masse über Gesundheitserhaltende Massnahmen zu informieren wie über zugegebenermassen umsatzträchtigere Paniknachrichten. Erkennt man an, dass Schocksituationen und Dysstress krank machen, dann grenzt der Umgang mit der aktuellen Situation aus psychotherapeutischer Sicht an kollektive Körperverletzung. Darf eine Regierung die Volksgesundheit dermassen gefährden? Das ist nicht in Ordnung gegenüber denen, die gerade jetzt eine sorgfältig Gesundheitspflege bräuchten. Ich erlaube mir einen Artikel zu posten, der einen Einblick gibt in das, was ich meine. https://www.soulfit.de/pathogenese-gegen-salutogenese-der-gesundheitskrieg/

  36. Ralf von Busch Mon 13 Apr 2020 at 10:13 - Reply

    Sehr geehrter Herr Prof. Lepsius,
    danke für die verfassungsrechtlich lichtvollen Ausführungen zu den derzeitigen Grundrechtseinschränkungen. Es erschließen sich mir die undifferenzierten Einschränkungen der Landesregierungen nicht. Allerdings auch nicht die ersten Entscheidungen der verwaltungsrechtlichen Obergerichte dazu.
    Warum kann ein Handelsgeschäft nicht geöffnet haben, wenn die Beschränkungen dergestalt ausgeführt sind, dass nur eine begrenzte, den räumlichen Verhältnissen angepasste Anzahl von Kunden den Laden betritt? Das Risiko dürfte dort in einem erheblichen Maße geringer sein, als in einem Lebensmittelgeschäft am Samstagmittag. Gleiches gilt bspw. für Friseure etc.. Ggfls. könnte eine Empfehlung zum Maskentragen ausgesprochen werden, denn jeder mit Maske ist eine potentiell geringere Gefahrenquelle.
    Bedauerlich dabei ist, und insoweit holt mich der Nachhall meiner eigenen Worte ein, dass wir andere Menschen als potentielle „Infektionsquellen“ betrachten. Angst frisst in der Tat unsere Freiheit.
    Bedauerlich empfinde ich, dass in der deutschen Medienlandschaft das viel zu späte Agieren der bundesdeutschen Exekutive keinerlei Behandlung findet. Mit zeitlich deutlich früheren Einreisebeschränkungen aus sogenannten „Gefahrengebieten“ (China, Norditalien etc.) und optionaler Quarantäne im Einzelfall wäre eine Einsickern des Corona-Viruses in die Bevölkerung deutlich stärker abbremsbar gewesen und hätte im Hinblick auf die jetzigen die Grundrechte beschränkendem Maßnahmen vieles obsolet gemacht, wie auch die Folgen dieser politischen Versäumnisse. Leider war die Exekutive in diesem Punkt höflich ausgedrückt nicht ausreichend orientiert und auch nicht schnell genug in der Informationsverarbeitung als Basis einer situationsangemessenen Entscheidung. Die Folgen davon trägt wie immer die breite Bevölkerung.

  37. Margarethe Colzow Thu 16 Apr 2020 at 11:42 - Reply

    Sehr geehrter Herr Professor Lepsius,
    ich danke Ihnen sehr für Ihre klaren und eindeutigen Worte und es ist ermutigend zu lesen, daß die gravierenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich eigentlich jedem denkendem und demokratisch gesonnenem Zeitgenossen angesichts der Art und Weise des “Schleifens” der grundgesetzlichen Garantien geradezu aufdrängen müßten, von Ihnen hier deutlich und unüberhörbar ausgesprochen werden.
    Ich bin wirklich überrascht darüber, wie wenig Widerspruch – auch gerade aus dem Kreise der Intelligenz heraus – diese angeordneten Maßnahmen angesichts ihrer Unverhältnismäßigkeit und Inkonsequenz hervorrufen und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als ob die “Diskussion” nur von einem “Meinungskartell” gewisser Institutionen und Virologen moderiert wird, der die Öffentlichkeit entgegenstarrt wie das Kaninchen der Schlange.
    Ich will hier nicht auf die Verletzung einzelner Grundrechte eingehen – im Grunde genommen werden durch die völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen ALLE Grundrechte massiv beschnitten – sondern ich möchte einige wenige Anmerkungen dazu machen, wie der Träger dieser Grundrechte – nämlich der Bürger selbst – auf diese beispiellosen Einschränkungen und Verletzungen reagiert und da muß man leider weit überwiegend konstatieren: obrigkeitshörig und demutsvoll ergeben. Ich habe mir weiß Gott nicht vorstellen können, daß sich eine Gesellschaft angeblich aufgeklärter und mündiger Bürger auf eine solche Art und Weise mit verfassungswidrigen Einschränkungen dirigieren läßt und es nicht wagt, auch nur leiseste Kritik an einer solchen Vorgehensweise zu üben. Ich stelle es selbst immer wieder bei ganz unterschiedlichen Anlässen fest, wie mir teilweise auf eine geradezu aggressiv – feindselige Art entgegnet wird, wenn ich meinen Unmut und meine Kritik über die Art und Weise dieser Maßnahmen der Gefahrenabwehr äußere und wie mir ständig undifferenziert entgegen gehalten wird, alle diese unverhältnismäßigen Maßnahmen seien doch zum Lebensschutz absolut notwendig. Mein Einwand, es gehe überhaupt nicht um die Anordnung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, die seien selbstverständlich notwendig und erforderlich, es gehe allein um die nicht vorhandene Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen, wird dabei stets überhaupt nicht in Erwägung gezogen – offenbar, weil ein Großteil der Menschen in einem Zustand der Hysterie lebt und rationalen Argumenten nicht mehr zugänglich ist.
    Es war schon beunruhigend festzustellen, wie sich in den letzten Jahrzehnten eine schleichende Erosion grundrechtlicher Garantien vollzogen hat; was wir indessen jetzt erleben, kann – wenn nicht vehement dagegen vorgegangen wird – nur zu einer völligen Bedeutungslosigkeit verfassungsrechtlicher Garantien führen, was den Weg zu einem reinen Maßnahme – und Vollzugsstaat bedeuten würde. Wenn ich das Verhalten breitester Kreise der Bevölkerung gerade in Bezug auf einschneidendste Einschränkungen verfassungsrechtlicher Garantien betrachte, dann habe ich die Vorstellung aufgegeben, bei diesen Leuten handele es sich um Menschen, die ihre Rechte aktiv einforderten; man muß denke ich vielmehr zu dem Schluß gelangen, daß diese Leute das sind was der Mensch letztlich wohl immer ist: ein furchtsames, fügsames und feig – bequemes Wesen.

    • Descartes Sat 25 Apr 2020 at 11:50 - Reply

      Ich stimme Ihnen weitgehend zu. Die Artikel hier sind eine Wohltat. Herr Lepsius hat in der FAZ mittlerweile eine umfangreichere Bestandsaufnahme vorgelegt, die ebenfalls unbedingt zu empfehlen ist.

      Allerdings ist es nicht richtig, dass die “Intelligenz” sich nicht kritisch äußern würde.

      Sie bzw. ihre offizielle Vertretung sitzt nur leider ganz hinten am Katzentisch. Die Kultur rangiert noch unter Möbelhäusern und Friseuren (womit beiden nicht ihr Wert und ihre wohlverstandenen Rechte abgesprochen werden sollen).

      Die Kulturschaffenden reden sich den Mund fusselig mit Forderungen, ihre Berufe wieder ausüben zu dürfen, sowie mit Vorschlägen und Ideen, wie man Kultur “Pandemie-kompatibel” realisieren könnte, aber sie werden überwiegend entweder nicht gehört oder abgewürgt.

  38. Dr. Ursula Marmé Thu 16 Apr 2020 at 18:48 - Reply

    Vielen Dank für Ihren Beitrag. So manche Kommentare hier kann ich nicht verstehen; es wird sich um Kopf und Kragen kommentiert, die Phrasen der Exekutive als Echo verstärkend. Der Lockdown schränkt Grundrechte ein, keine “persönlichen Freiheiten”. Grundrechte sind konkret im Grundgesetz aufgelistete RECHTE, keine dehnbaren, der Genehmigung oder kurzfristigen, vorgeblich vorübergehenden Aberkennbarkeit unterliegende “persönliche Freiheiten”. Dieser Sprachgebrauch ist Ausdruck des Zynismus, und Zynismus ist die Sprache des Totalitarismus. Das Lockdown-Modell wurde aus China importiert, ein Land, in dem es eben keine GRUNDRECHTE gibt, sondern lediglich von der Regierung gegebene “persönliche Freiheiten”, die auch wieder genommen werden können. Der Lockdown wurde basierend auf einer Schätzung des Imperial College vorgenommen, die ungeprüft übernommen wurde. Hier kann von einer Verhältnismäßigkeit keine Rede sein, denn die Verhältnismäßigkeit setzt Prüfung und Abwägung voraus. Gleichzeitig wurden keine repräsentativen Untersuchungen durchgeführt, wie sie beispielsweise in Island und Dänemark durchgeführt wurden, sodass dem Mangel an Prüfung und Abwägung vorsätzlich nicht abgeholfen wurde. “Vorsätzlich”, da Möglichkeiten und Mittel zur Verfügung stehen, wie die Untersuchung von Prof. Streek gezeigt hat. Interessanterweise wird diese Untersuchung zurzeit untergepflügt, während die Untersuchungen in Island und Dänemark (um nur Beispiele zu nennen) offiziell vertreten werden. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch eine in England und Wales getroffene Feststellung, dass die hohe Übersterblichkeit von glatt gesagt 6,000 Todesfällen bis zur vorletzten Märzwoche ZUR HÄLFTE aus nicht COVID-19-bezogenen Fällen besteht. Wie viele hiervon der COVID-19-Panik und ausgelassenen Krankenhausbesuchen zuzurechnen sind, ist dahingestellt. Hier wäre ein Untersuchungsfeld; festzuhalten ist, dass die Übersterblichkeit zur Hälfte auf andere Ursachen als COVID-19 zurückzuführen sind. Sind diese Gestorbenen weniger wert, wenn es um Prüfung, Abwägung und Verhältnismäßigkeit geht?

  39. Alpenbiene Thu 16 Apr 2020 at 23:51 - Reply

    Diese Diskussion ist offenbar brisant, was die eifrigen Kommentatoren beweisen. Sie müsste überhaupt nicht stattfinden wenn die politischen Entscheidungsträger und wissenschaftlichen Beiräte mit Zahlen und Fakten operieren würden, die nach den Regeln der wissenschaftlichen Datenerhebung und Verarbeitung erhoben und verarbeitet worden wären. Da das aber leider nicht der Fall ist erübrigt sich meines Erachtens jede weitere Diskussion darüber, ob Grundrechte verletzt wurden oder nicht. Weil diese Tatsache, auf einer vollkommen willkürlich erhobenen Datenbasis und einer lückenhaften Recherche über Ursachen und Wirkungen (Fall Bergamo und Italien gesamthaft) Grundrechte in dieser Form mit Füssen zu treten ist absolut inakzeptabel! Hoffentlich gibt es genug der kompetenten Juristen, die sich dieses Falles „Corona Pandemie“ annehmen werden, und ein Stückchen Rechtsstaatlichkeit wieder erobern!

  40. R. Frank Fri 24 Apr 2020 at 01:05 - Reply

    Herzlichen Dank für diese sachliche und zutreffende Analyse, die ich in der politischen Auseinandersetzung bislang vermisst habe.

    Ich bin überzeugt, wir werden in einigen Monaten eine Reihe von verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Entscheidungen lesen können, die Ihre Ausführungen vollumfänglich bestätigen werden. Aktuell ist zu bemerken, dass es keine plausiben Argumente gibt, dass einzelne Geschäftsbetriebe nur weil sie eine “magische Grenze” von 800 m² an Fläche übersteigen, weiter eingestellt bleiben sollen; das ist Willkür in Reinstform. Man kann nur hoffen, dass sich die Betreiber eine solche rechtswidrige Ungleichbehandlung nicht gefallen lassen.

    Was mich noch interessieren würde, ist Ihre Meinung zu dem in Kürze in fast allen Bundesländern geltenden Maskenzwang. Es läßt sich keine Rechtsgrundlage erkennen, die es der Exekutive erlauben würde, nicht nachweislich infizierten oder geheilten Menschen einheitlich eine bußgeldsanktionierte Verpflichtung (anstatt einer durchaus möglichen und sinnvollen Empfehlung) aufzuerlegen, an den jeweils von ihr bestimmten Orten eine Maske zu tragen. Auch die Eignung dieser Maßnahmen muss nicht ernsthaft diskutiert werden, wenn wie aus Presseberichten zu entnehmen ist, bereits eine “einfache Abdeckung von Mund und Nase mittels eines Tuchs oder Schals” für die Erfüllung dieser Verpflichtung ausreichend sein soll.
    Auch in dieser Hinsicht wünsche ich mir Politiker und Menschen, die sich weiter für eine Korrektur von offensichtlich verfassungswidrigen Maßnahmen einsetzen.

  41. Laubeiter Sun 26 Apr 2020 at 19:42 - Reply

    Der Kommentar ist vom 06.04., heute ist der 26.04. Der Kommentar scheint mir immer noch aktuell. Prof. Lepsius hat in der FAZ gestern einen Text geschrieben mit ähnlicher Argumentation. Im neuen Text wird mehr betont, dass Legislative, Verwaltungen und Regierung unterschiedliche Aufgaben zugewiesen werden im Rechtssystem und dies derzeit durcheinander geht. Diese Diskussion ist eine über die richtige Form. Eine andere Diskussion ist die über den Verlauf der drei Kurven der Ansteckungen, der Einweisungen auf Intensivstationen und der Aufnahmen von Beatmungen in den Intensivstationen. Ich fände es gut, wenn die beiden Diskussionen auseinander gehalten werden. Wenn das nicht geht, müsste man versuchen aufrechtzuerhalten, dass es zwei Fragen sind. In den Kommentaren hier wird viel über Kapazität des Gesundheitssystems spekuliert. Was ist mit Legislative, Verwaltungen und Regierung?

  42. […] zu vermeiden, also für die „kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs“ (Lepsius 6.4.2020). Und eine Überforderung ist nicht in Sicht – im Gegenteil, durch die […]

  43. […] Oliver Lepsius, niemiecki ekspert w dziedzinie prawa konstytucyjnego: „O upadku fundamentalnych praw w pandemii koronawirusa”. […]

  44. […] Nemecký odborník na ústavné právo, profesor Oliver Lepsius: „O úpadku základných práv v korónovej pandémii“. […]

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