21 January 2010

Bundesverfassungsgericht: Voßkuhle wird Chef – warum wohl?

Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des 2. Senats, wird also doch Präsident werden, wenn Hans-Jürgen Papier in ein paar Wochen ausscheidet. “Voßkuhle kommt”, zitiert die SZ (offline) den CDU-Rechtspolitiker Günter Krings, der für die Schwarzen die Karlsruher Personalpolitik koordiniert.

Das war zwar bisher auch schon immer so, dass beim Ausscheiden des Präsidenten dessen Amt auf den Vorsitzenden des jeweils anderen Senats übergeht. Papier (Erster Senat) war Präsident geworden, als Jutta Limbach (Zweiter Senat) ausschied, und diese hatte den Job bekommen, als Roman Herzogs (Erster Senat) Amtszeit um war.

Aber diesmal hielten sich hartnäckig Gerüchte, dass die Union Voßkuhle blockieren könnte. Das hatte durchaus auch damit zu tun, dass Voßkuhles Zweiter Senat mit seinem selbstherrlichen Lissabon-Urteil in der Politik für ungeheuren Zorn gesorgt hatte. (SZ-Autor Wolfgang Janisch bezeichnet Voßkuhles Wirken im Lissabon-Verfahren als “kleines Wunder”, weil er für Einstimmigkeit gesorgt hat – das mag Voßkuhle vielleicht so sehen, war auch bestimmt nicht einfach, aber in Berlin macht ihn diese Art von Wunder nicht kanonisierungsfähig…).

Aber das scheint, wenn man der SZ glaubt, alles Schnee von gestern. Ob das mit der aktuellen NVwZ zu tun hat?

Dort (leider ebenfalls offline) ist ein Aufsatz von Voßkuhle mit dem Titel “Der europäische Verfassungsgerichtsverbund” zu finden. Darin beteuert der Vorsitzende des Zweiten Senates beispielsweise, das BVerfG sei im europäischen Einigungsprozess “entgegen mancher Behauptungen … kein retardierenes Moment”, streicht tüchtig den im Lissabon-Urteil errichteten Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit hervor, betont die Befugnis des EuGH zur Rechtsfortbildung und bemüht sich überhaupt nach Kräften, jeden Verdacht zu zerstreuen, es gehe zwischen Karlsruhe und Luxemburg (und Straßburg, nicht zu vergessen) in irgendeiner Weise um so etwas wie Über- oder Unterordnung.

Honeywell und Vorratsdatenspeicherung nennt er beim Namen, aber schiebt gleich folgenden Satz hinterher:

“Unabhängig von der aktuellen Diskussion bleibt festzuhalten, dass sich die beiden Senate in den 16 Jahren seit Erlass des Maastricht-Urteils noch nie veranlasst sahen, die Feststellung eines ausbrechenden Rechtsakts zu treffen. Zu dieser Harmonie haben alle betroffenen Akteure ihren Beitrag geleistet.”

(okay, Kücükdeveci war da noch nicht raus…)

Und weiter:

“Notbremse-Verfahren behalten gerade dann ihre Berechtigung, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden müssen. Nicht obwohl, sondern weil es ,noch nie zum Schwur kam’, konnte das BVerfG im Lissabon-Urteil die Ultra-Vires-Kontrolle um den Gesichtspunkt der Identitätskontrolle ergänzen, ohne befürchten zu müssen, häufiger in prekäre Konfliktsituationen zu geraten.”

Wow. Das hieße dann ja wohl: Honeywell wird zahm. Wird sich zu Lissabon so verhalten, wie das Bananenmarkt-Urteil zu Maastricht.

Wenn das mal so kommt…

Update: graah, jetzt habe ich mich schon wieder beim Senat vertippt (schon korrigiert). Und NJW statt NVwZ geschrieben (s. Kommentar). Bitte meine Saumseligkeit zu entschuldigen…

Update: Voßkuhles Beitrag ist online hier zu finden (Dank an Franz Mayer).


3 Comments

  1. Sebastian Wenzel Thu 21 Jan 2010 at 18:01 - Reply

    Der Aufsatz von Voßkuhle ist in NVwZ erschienen.

  2. […] Senatsvorsitzende Voßkuhle hat jedenfalls sein Versprechen, die Lissabon-Bombe unter Kontrolle zu bringen, eingelöst und sich […]

  3. […] abzustützen, hat man schon bei der Ernennung von Andreas Voßkuhle zum Präsidenten des BVerfG beobachten […]

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