25 June 2021

Keine Kompromisse

Was Viktor Orbán tut und will, geht nicht zusammen mit dem, was die EU ist und sein will und zu sein verpflichtet ist durch Art. 2 EUV. Seit Jahr und Tag haben wir hier auf dem Verfassungsblog diese Botschaft von früh bis spät und meistenteils in den Wind gerufen bisher, doch siehe: Es hat offenbar des jüngst in Budapest verabschiedeten LGBTQ-Gesetzes bedurft, um der Kommissionspräsidentin und den Mitgliedstaaten die Augen über den Charakter der Regierung in Ungarn zu öffnen. In nie gekannter Leidenschaft und Intensität sind auf dem EU-Gipfel die Regierungschefs aus ganz West-, Süd-, Nord- und einem nicht geringen Teil von Osteuropa über den frisch aus der EVP ausgetretenen Fidesz-Chef Orbán hergefallen. Von roten Linien war die Rede. Von Austritt sogar. “Eine Schande” nennt Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen das Gesetz und verpflichtet sich auf deutsch, französisch, englisch und sicherheitshalber auch auf ungarisch, ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, um das Gesetz zu stoppen: Ebben nincs kompromisszum. Keine Kompromisse.

Dass man nicht LGBTQ-Menschen per Gesetz als Gefahr für Kinder brandmarken und gleichzeitig den EU-Grundwerten “Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören” verpflichtet sein kann – das erscheint mir so trivial, dass ich mich kaum traue, das hinzuschreiben. Was soll man dazu noch sagen? Wie kann das kontrovers sein? Wie muss man drauf sein, um diesen Widerspruch zu leugnen? Wie kann das ernsthaft und aufrichtigen Herzens irgendjemand bestreiten?

Wie kann das kontrovers sein? Mir scheint, vor dieser Frage stehen wir immer öfter. In den USA glaubt immer noch die deutliche Mehrheit der Anhänger_innen der Republikaner, dass Donald Trump durch Manipulation um seinen Wahlsieg gebracht worden sei, ohne sich im Geringsten dadurch beirren zu lassen, dass sie dafür keinerlei überzeugende Gründe vorbringen konnten und können. Ihre eigenen Richter haben ihre Klagen abgewiesen, ihre eigenen Aufsichtsbehörden konnten keinerlei Evidenz dafür finden – es gibt keine. Unterdessen arbeiten die Republikaner, sieben Monate nach der Wahl und fünf nach dem Sturm aufs Kapitol, auf Bundesstaatsebene mit Hochdruck daran, ihrerseits eine Manipulation der Wahl von kaum zu begreifendem Ausmaß vorzubereiten, und zwar vollkommen unverhohlen. Der Versuch der hauchdünnen demokratischen Mehrheit im Kongress, dieser Manipulation bundesgesetzliche Grenzen zu ziehen, ist in dieser Woche an einem sog. Filibuster der republikanischen Minderheit im Senat gescheitert.

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Online-Veranstaltung – XXVI. Verfassungsrichtertreffen Lateinamerikas

Zurzeit findet noch bis zum 26. Juni das XXVI. Verfassungsrichtertreffen Lateinamerikas statt, organisiert vom Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Verfassungsgerichtshof Ecuador.

Neben den Verfassungsgerichten der Region nimmt auch der Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht teil, dieses Jahr u.a. mit einem Beitrag des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth. Die Aufzeichnungen bzw. Zugang zu den noch anstehenden Panels finden Sie hier.

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Eine Wahl ist ein Verfahren. Ein Verfahren mit fixen Regeln und offenem Ausgang, um die Stimmen der freien und gleichen Bürger_innen zu zählen und zu ermitteln, wer die Mehrheit hat und damit die Legitimation, Macht auch über diejenigen auszuüben, die ihr nicht zugestimmt haben. Das ist es, was Wahlen sind. Was denn sonst? Und das ist es auch, woran man erkennt, dass sie funktionieren: dass das Regelwerk grosso modo eingehalten, jede abgegebene Stimmen gezählt, niemand an der Stimmabgabe gehindert und der Ausgang offen gehalten wurde. Das ist es, was eine Wahl leisten muss im Namen der Demokratie. Was denn sonst?

Ein identitäres Spiegelbild

Ich habe mich diese Woche mit Mattias Kumm getroffen, nach langer Pandemiepause endlich mal wieder, und mich mit ihm u.a. über die USA unterhalten, wo er das halbe Jahr an der NYU lehrt und lebt. In dem Gespräch kamen wir schließlich bei einer Hypothese heraus, die mir ziemlich einleuchtend erscheint: Was, wenn die Republikaner mit einem solchen prozeduralen Begriff von Demokratie von vornherein gar nichts anfangen können? Was, wenn ihre Vorstellung von korrekten Wahlen gar nicht so sehr die saubere Einhaltung der Verfahrensregeln ist? Was, wenn sie kollektive Selbstbestimmung durch eine demokratische Wahl vielmehr als eine Art Spiegel betrachten, in dem sich das “Volk” wiedererkennt und seiner Identität versichert? Was, wenn das der Maßstab ist – und dann der “ganz normale, gesetzestreue, gottesfürchtige amerikanische Patriot” in diesem Spiegel nicht seinesgleichen zu sehen kriegt, sondern stattdessen lauter Minderheiten, Sozialisten, Eliten und Ausländer?

Wenn das so ist, dann hat es in der Tat wenig Sinn, den Republikanern vorzurechnen, wie wenig Evidenz es gibt für eine Manipulation des Verfahrens bei der vergangenen Wahl durch die Demokraten und wie viel für eine Manipulation des Verfahrens bei künftigen Wahlen durch sie selbst. Dann ist das für sie ohnehin alles nur juristischer Technikkram und nicht das, worauf es ankommt bei einer korrekten, demokratischen Wahl: nämlich das richtige Spiegelbild zurückzuwerfen. An dem korrekten Spiegelbild, oder dem, was sie dafür halten, lesen sie ab, ob die Wahl funktioniert hat, und wenn sie nicht funktioniert hat, dann ist der offizielle Wahlsieger ganz unabhängig von Verfahrenskram einfach eine Fälschung. Dann ist Trump der wahre Präsident. Dann ist der Sturm aufs Kapitol eigentlich nicht mehr als folgerichtig.

Vielleicht war es ja sogar schon immer so, dass ein großer Teil der Bevölkerung auf Verfahren viel weniger Wert gelegt hat als wir Jurist_innen gerne glauben würden. Nur wirkte sich das nicht groß aus, weil es im Ergebnis fast immer sowieso aufs Gleiche hinauslief: Die “normalen, gesetzestreuen, gottesfürchtigen Patrioten” waren ja zumeist sowieso zuverlässig in der Mehrheit. Eine verfahrensmäßig korrekte Wahl, darauf war in aller Regel Verlass, würde ihnen schon das richtige Spiegelbild zurückwerfen. Sie waren ja die Normalen, und die Ab-Normalen waren Minderheiten, denen sie allenfalls Toleranz schuldeten, die aber jedenfalls sich ihrer Macht zu beugen hatten. Ihresgleichen war im Besitz der Macht, ob Demokrat oder Republikaner. Gerade deshalb konnten sie sich ein gewisses Maß an Fairness und Ausgangsoffenheit leisten.

Das ist nicht mehr so. Die einstigen Minderheiten sind keine mehr, wenn sie, siehe die Frauen, überhaupt je welche waren, und die einstigen Normalen bekommen ihre Normalität und ihre Normativität mit wachsendem Nachdruck und Erfolg streitig gemacht. Dass Mehrheit und Spiegelbild auseinander fallen, erscheint möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich. Was ist den Leuten dann im Zweifel wichtiger? Ist das wirklich offensichtlich?

Wenn das so ist, wenn der Streit darum geht, ob demokratische Legitimation durch korrektes Verfahren oder durch identitäres Spiegelbild entsteht – können wir dann darauf vertrauen, dass sich dieser Streit als ganz normale Auseinandersetzung zwischen politischen Gegnern im Rahmen regelgebundener demokratischer Verfahren austragen lässt? Dann war es womöglich ein großer Fehler der Demokraten im Senat, den Filibuster nicht kurzerhand abzuschaffen, was sie hätten tun können – als ob die Republikaner nur eine Sekunde zögern würden, in der entsprechenden Situation das gleiche zu tun. Dann wird das ein langer, harter Kampf. Ist es ja eigentlich schon. Nicht nur in den USA. Ebben nincs kompromisszum. Keine Kompromisse.

Die Woche auf dem Verfassungsblog

Das oben erwähnte ungarische LGBTQ-Gesetz erschüttert die Europäische Union, ist aber in erster Linie ein Fall für die Europäische Menschenrechtskonvention. 2017 hat der EGMR Russland wegen eines ganz ähnlichen Gesetzes verurteilt.  SÉBASTIEN VAN DROOGHENBROECK, CECILIA RIZCALLAH, EMMANUELLE BRIBOSIA, OLIVIER DE SCHUTTER, ISABELLE RORIVE, JOGCHUM VRIELINK und viele weitere belgische Verfassungs-, Europa- und Völkerrechtsprofessor_innen rufen die belgische Regierung in einem offenen Brief dazu auf, Ungarn in Straßburg zu verklagen.

Auch in der aktuellen Fußball-Europameisterschaft wird nicht nur um unpolitische Tore, sondern auch um die ungarische LGBTQ-Gesetzgebung gekämpft, sehr zum Unwillen der UEFA. Ist die Meinungsfreiheit von Sportlern wie Manuel Neuer mit seiner Kapitänsbinde in Regenbogenfarben gegen die Verbände hinreichend geschützt? Dies und die Möglichkeiten, den Schutz zu verbessern, untersucht WOJCIECH LEWANDOWSKI.

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Oreste Pollicino – Judicial Protection of Fundamental Rights on the Internet

This book explores how the Internet impacts on the protection of fundamental rights, particularly with regard to freedom of speech and privacy. In doing so, it seeks to bridge the gap between Internet Law and European and Constitutional Law.

The book aims to emancipate the debate on internet law and jurisprudence from the dominant position, with specific reference to European legal regimes. This approach aims to inject a European and constitutional “soul” into the topic, with specific regard to the emerging season of digital constitutionalism.

Moreover, the book addresses the relationship between new technologies and the protection of fundamental rights within the theoretical debate surrounding the process of European integration, with particular emphasis on judicial dialogue.

This innovative book provides a thorough analysis of the forms, models and styles of judicial protection of fundamental rights in the digital era and compares the European vision to that of the United States. The book offers the first comparative analysis in which the notion of (judicial) frame, borrowed from linguistic and cognitive studies, is systematically applied to the theories of interpretation and argumentation.

For further information click here.

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Ist der EuGH, der gerade in Sachen Unabhängigkeit der Justiz harte Kämpfe zu bestehen hat, womöglich selber unkorrekt besetzt wegen der Art, mit der nach dem Brexit die Mitgliedstaaten die britische Generalanwältin Eleanor Sharpston aus ihrem Amt entfernt haben? Der EuGH selbst ist entschieden nicht dieser Ansicht. DIMITRY KOCHENOV und GRAHAM BUTLER verfechten mindestens ebenso entschieden die Gegenmeinung. Auch SOPHIE BOHNERT kritisiert, dass das Gericht nicht offen legt, wie es zu dem Schluss kommt, dass das Mandat von Sharpston mit dem Brexit endete. LORENZO GRADONI hingegen hält das Urteil für klug und die Entscheidung der Mitgliedstaaten auf Basis einer alten Tradition für legitim.

Apropos Brexit: In Großbritannien sucht die Regierung nach Auswegen aus den selbst eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen zu Nordirland, und manche bringen die Möglichkeit „staatlichen zivilen Ungehorsams“ gegen die angeblich ungerechten Abkommen mit der EU ins Spiel. OLIVER GARNER hält das für eine äußerst schlechte Idee.

Erinnert sich noch jemand an Schengen? Dass Grenzkontrollen eigentlich abgeschafft sind im so genannten Schengen-Raum? Zu den Bedingungen, unter denen diese Verpflichtung ausgesetzt werden und bleiben darf, hat kürzlich der EuGH mündlich verhandelt. Die Rechtslage erläutern POLA CEBULAK und MARTA MORVILLO.

Chile hat eine verfassunggebende Versammlung gewählt, um das Land konstitutionell von der Pinochet-Vergangenheit zu lösen und auf neue, der Diversität Chiles gerechter werdende Füße zu stellen. JORGE CONTESSE beschreibt die Chancen und die Herausforderungen. RODRIGO KAUFMANN widmet sich der Frage, ob und inwieweit der verfassungsgebende Prozess sich selbst an bestehende Regeln halten muss.

In Brasilien stellt sich der Generalanwalt auf den Standpunkt, dass auch Zivilisten (Journalisten) vor die Militärjustiz gestellt werden können, wenn sie das Militär kritisieren. ULISSES REIS und RAFAEL CABRAL kommentieren diesen neuesten Schritt der Bolsonaro-Regierung in Richtung Autoritarismus.

Nach dem Digital Services Act der EU sollen die Mitgliedstaaten künftig Schiedsgerichte zertifizieren können, um Streitigkeiten um Entscheidungen von Online-Plattformen zu entscheiden. Laut DANIEL HOLZNAGEL verstößt dieser Vorschlag gegen bestehendes EU-Recht, zumal es bessere Alternativen gebe, um Nutzerrechte gegen Plattformen durchzusetzen.

Während im Rechtsausschuss des deutschen Bundestags der Begriff „rassistisch“ im Grundgesetz abgelehnt wurde, weil er zu unbestimmt und eine ausufernde Rechtsprechung zu befürchten sei, einigte man sich fast zeitgleich im Innenausschuss darauf, eben diesen Begriff im Staatsangehörigkeitsgesetz als Ausschlussgrund für Einbürgerungen zu verwenden. Für TARIK TABARRA zeigt diese Episode der Rechtspolitik, dass Deutschland beim Umgang mit „Rasse“ und Rassismus im Recht immer noch erheblichen Entwicklungsbedarf hat.

Neue Transparenzregeln im Bundestag sollen Interessenverknüpfungen transparent(er) machen, die für die parlamentarische Arbeit bedeutsam sein können.  KRISTINA PETERS begrüßt die Stoßrichtung, allerdings fehlt ihr weiterhin eine unabhängige Kontrollinstanz.

Die Innenministerkonferenz empfiehlt, die Reichskriegsflagge mit den Mitteln des Ordnungsrechts zu bekämpfen. SAMIRA AKBARIAN sieht darin ein Abwägungskonflikt zwischen der öffentlichen Ordnung als symbolischer Ordnung und einer formal verstandenen Meinungsfreiheit.

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So viel für diese Woche.

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Ihnen alles Gute, vielen Dank und bis bald,

Ihr

Max Steinbeis


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