16 April 2013

Wenn nicht mit euch, dann halt ohne euch

27 Mitgliesstaaten hat die EU (ab Juli 28), und überall gilt in majestätischer Gleichheit das selbe Europarecht. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Es gibt den Euroraum, es gibt den Schengenraum, es gibt den ESM-Vertrag, alle mit unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, es gibt obendrein Opt-Out-Klauseln zur Sozialcharta und zu diesem und zu jenem, ein wahrer Blätterteig unterschiedlichster Rechtsverbindlichkeiten. Europa der multiplen Geschwindigkeiten, der variablen Geometrien? Haben wir eigentlich schon längst.

Seit dem Vertrag von Amsterdam gibt es im EU-Vertrag ganz offiziell die Möglichkeit, die Integration auf bestimmten Politikfeldern in kleinerem Kreis als allen 27 voranzutreiben: Wenn einzelne partout nicht mitmachen wollen, können die anderen eine “verstärkte Zusammenarbeit” vereinbaren und alleine voranschreiten.

Davon wurde bislang zweimal Gebrauch gemacht: Seit 2010 gibt es die verstärkte Zusammenarbeit von ursprünglich 14 Mitgliedsstaaten bei der Harmonisierung des Scheidungsrechts. Und 2011 beschlossen 25 Mitgliedsstaaten, diesen Weg zu beschreiten, eins der verfahrensten Verfahren in der europäische Gesetzgebungsgeschichte wenn schon nicht zu einem guten, so doch wenigstens zu überhaupt irgendeinem Abschluss zu bringen: das Verfahren um die Einführung eines europäischen Gemeinschaftspatents.

Ich bin weit entfernt davon, dieses überaus verworrene Kapitel, an dem ich mir schon vor zwölf Jahren als frisch gebackenen Handelsblatt-Redakteur die Zähne ausgebissen habe, zu überschauen. Mich interessiert hier nur die verstärkte Zusammenarbeit als solche, denn zu der hat heute hat der EuGH seine Entscheidung in punkto EU-Patent verkündet.

Geklagt hatten Italien und Spanien: Diese beiden Länder hatten seit Beginn der Verhandlungen vor mittlerweile fast 13 Jahren darauf bestanden, dass das europäische Gemeinschaftspatent nicht nur ins Englische, Französische und Deutsche, sondern auch ins Spanische bzw. Italienische übersetzt werden müsse. Das fanden alle anderen natürlich viel weniger wichtig. Weil aber Spanier und Italiener sich dieser Mehrheitsperspektive nicht anschließen wollten, sagten alle Beteiligten schließlich: Na, wenn nicht mit euch, dann halt ohne euch.

Das fanden die beiden Südländer überhaupt nicht komisch: Nicht nur bekamen sie, was sie nicht wollten, nämlich dass EU-Patent nur auf Englisch, Französisch und Deutsch eingereicht werden muss. Sie bekamen auch nicht, was sie wollten, nämlich an den unbestrittenen Vorteilen dieses gemeinschaftlichen Patentrechts zu partizipieren.

Sie fanden aber kein rechtliches Argument gegen diese Vorgehensweise, das dem EuGH eingeleuchtet hätte. So stellten sich Spanien und Italien etwa auf den Standpunkt, der Rat habe sein Ermessen missbraucht: Verstärkte Zusammenarbeit sei dazu da, die Integration voranzubringen, nicht aber, sie zu sabotieren, indem in der sensiblen und ansonsten strikt dem Einstimmigkeitsprinzip unterworfenen Sprachenfrage einfach einzelnen Staaten der Stuhl vor die Tür gestellt wird. Och, sagte da der EuGH, was heißt hier Ermessensmissbrauch. Die verstärkte Zusammenarbeit sei ja gerade dazu da, der Mehrheit zu ermöglichen, voranzuschreiten, wenn einzelne blockieren.

Ich kann, wie gesagt, nicht überblicken, was alles versucht worden ist, um Italien und Spanien mit an Bord zu holen. Deshalb will mich mit konkreter Kritik zurückhalten, zumal ich ohne weiteres einsehe, dass nach 13 Jahren die Geduld an ihre Grenzen stößt.

Dennoch muss ich zugeben, dass mir nicht wohl ist bei diesem Präzedenzfall einer EU der 25 statt 27, und noch weniger wohl wäre mir, wenn diese verstärkte Zusammenarbeit womöglich Schule macht und immer dann aus dem Hut gezogen würde, wenn eine Minderheit Schwierigkeiten macht. Zwar ist die Zusammenarbeit als ultima ratio ausgestaltet, und der EuGH betont auch, dass ein bloßes Scheitern der Verhandlungen noch nicht ausreicht, um diesen Weg zu beschreiten – es muss wirklich keine Möglichkeit des Kompromisses geben. Aber ob das so ist, das fällt ins Ermessen des Rates und wird vom EuGH nur auf Ermessensfehler hin überprüft (RNr. 53f.).

Es verändert die Art des Verhandelns, wenn die Minderheit weiß, dass die Mehrheit am Ende immer noch diesen Pfeil im Köcher hat, zu sagen: Gut, dann verlasst mal bitte den Raum, wir machen ohne euch weiter. Was heißt denn schon Scheitern der Verhandlungen? Der Zwang zur Einigung regt die Fantasie an, und wenn innerhalb eines Politikfeldes alle Einigungsoptionen ausgeschöpft sind, muss man sich eben außerhalb nach Dingen umsehen, die man dem anderen anbieten kann. Und wenn man nach 13 Jahren feststellt, dass den Spaniern und Italienern tatsächlich ihre Sprachen dermaßen teuer sind, dass sie sie um keinen vertretbaren Preis der Welt hergeben wollen? Spricht dann nicht viel dafür, dass dann halt kein Handel zustandekommt?


6 Comments

  1. Stefan Wed 17 Apr 2013 at 09:09 - Reply

    Beim Aufruf Ihrer Webseite stürzt bei mir in stetiger Regelmäßigkeit leider der Firefox (nahezu) ab, weil offenbar folgendes Skript hohl dreht:

    Skript: http://fast.fonts.com/jsapi/524cc9fb-dab2-4d18-a57a-289573f21756.js:20

  2. Manuel Müller Wed 17 Apr 2013 at 09:28 - Reply

    >>Und wenn man nach 13 Jahren feststellt, dass den Spaniern und Italienern tatsächlich ihre Sprachen dermaßen teuer sind, dass sie sie um keinen vertretbaren Preis der Welt hergeben wollen? Spricht dann nicht viel dafür, dass dann halt kein Handel zustandekommt?

    Ich würde eher sagen, dass viel dafür spricht, solche Dinge nicht der Einstimmigkeit zu unterwerfen… (Und ohnehin muss doch niemand seine Sprache “hergeben”, nur weil die Regierungen einer Gruppe anderer Länder beschließen, ein einheitliches Patent einzuführen!)

  3. AX Wed 17 Apr 2013 at 10:49 - Reply

    Zunächst einmal regelt das Primärrecht eine Vielzahl von inhaltlichen und prozeduralen Absicherungen, damit die verstärkte Zusammenarbeit nicht den Unionsinteressen widerspricht und möglichst viele Mitgliedstaaten beteiligt werden. Dazu gehört auch, dass die teilnehmenden Staaten nicht sagen können, “dann verlasst mal bitte den Raum”, sondern gemäß Art. 20 Abs. 3 EUV, Art. 330 AEUV alle Mitgliedstaaten an den Beratungen teilnehmen. Weiterhin können die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten jederzeit der verstärkten Zusammenarbeit beitreten und können damit sehr wohl “an den unbestrittenen Vorteilen dieses gemeinschaftlichen Patentrechts (…) partizipieren” (nur eben nicht zu selbst gewählten Bedingungen).

    Obwohl Sprachenfragen sehr heikel sind, fehlt es im konkreten Fall schließlich auch nicht an der gebotenen Rücksichtnahme: Eben die Reduzierung der Sprachen führt zu einer Reduzierung der Übersetzungskosten und damit zu einer Reduzierung der Patentierungskosten. Letztere wiederum ist zentral für das Anliegen, Unternehmen dazu zu bewegen, häufiger Patente anzumelden und dies gerade in Europa.

    Die Bedenken sind daher eher anderer Natur, siehe exemplarisch http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/MPI-IP_Twelve-Reasons_2012-10-17.pdf

  4. Uwe Kranenpohl Wed 17 Apr 2013 at 18:19 - Reply

    Als Politikwissenschaftler würde ich sagen: So praktiziert man “Verhandlung im Schatten des Mehrheitsprinzips” selbst wenn eigentlich Einstimmigkeit vorgesehen ist.
    Bei allen Problemen, die ich mit dem Abgehen vom Konsensprinzip habe, eine Gemeinschaft von 28 kann man eben nicht per Einstimmigkeit gestalten. Und die hohen Mehrheitserfordernisse sind von einem “einfachen” Mehrheitsprinzip doch noch immer sehr weit entfernt – und werden es bleiben.

  5. vera Thu 18 Apr 2013 at 14:00 - Reply

    Zu 1, Stefan: Jou. Problem besteht weiter.

  6. Noah Sun 21 Apr 2013 at 19:00 - Reply

    “Und wenn man nach 13 Jahren feststellt, dass den Spaniern und Italienern tatsächlich ihre Sprachen dermaßen teuer sind, dass sie sie um keinen vertretbaren Preis der Welt hergeben wollen? Spricht dann nicht viel dafür, dass dann halt kein Handel zustandekommt?”

    Na ja, manchen Ländern ist es ja auch recht teuer entsprechende Organisationen in ihr Land zu lotsen (gerade auch im Zusammenhang mit den Patentgerichten), nicht wahr? Wenn Spanien und Italien nicht auf ihre Sprachen, sondern auf jeweils eigene Patentgerichte bestanden hätten, spräche das dann auch gegen das Verfahren? Ich halte ziemlich viel vom Institut der verstärkten Zusammenarbeit. Die Einstimmigkeit selbst ist doch ein Witz. In welchem anderen demokratischen Gebilde gilt denn sonst noch Einstimmigkeit? Die gilt nicht mal im US-Senat und der ist das Muster des politischen Stillstandes…

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Other posts about this region:
Europa, Italien, Spanien