Morgen, Kinder, wird’s was geben
Drei Dinge, um genau zu sein:
1. Vorratsdatenspeicherung: Papier darf nach Hartz IV noch mal, obwohl seine Amtszeit seit gestern offiziell um ist. Er wird das Urteil des Ersten Senats verkünden, das mit Sicherheit zu den verfassungsgerichtlichen Höhepunkten dieses Jahres zählen wird.
2. McDonald vs. Chicago: Der US Supreme Court verhandelt über die Frage, wie weit das 2008 in Heller festgestellte Grundrecht auf Waffenbesitz reicht, ob es auch die Regulierungsversuche der Bundesstaaten und lokalen Behörden erfasst – verfassungspolitisch ein ganz heißes Eisen. Mehr dazu im SCOTUS-Blog, wo morgen bestimmt auch alles Wissenswerte dazu gepostet werden wird.
3. Al-Saadoon and Mufdhi vs. United Kingdom: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt, ob die Briten zwei Gefangene im Irak an die irakischen Behörden ausliefern durften, wo ihnen Folter und Todesstrafe drohen. Da geht es nicht nur um die Frage, wie weit die Europäische Menschenrechtskonvention insoweit auch im Irak gilt, sondern auch um einen Normenkonflikt, der sich gewaschen hat: Was immer die EMRK sagt, völkerrechtlich sind die Briten verpflichtet, Iraker im Irak an die irakische Justiz zu überstellen, was sie auch zu dem Tabubruch bewogen hat, eine einstweilige Anordnung des EGMR offen zu missachten. Mehr dazu hier mit Links.