08 April 2010

Rechtsbehelf gegen überlange Verfahren: Überlang, und sehr verfahren

Bundesjustizministerin Sabine LeutHSchnarrB hat, publizistisch unterstützt vom im Gegenzug sehr enthusiastischen Heribert Prantl und seiner SZ, einen wuchtigen Vorstoß für die Rechte prozessbeteiligter Bürger angekündigt: Wenn das Gericht nicht zu Potte kommt, soll man künftig auf Entschädigung klagen können.

Das ist zweifellos eine schöne Idee.

Die Situation von Menschen, die Recht haben, es aber nicht bekommen können, weil die Justiz sie am ausgestreckten Arm verhungern lässt, ist verzweifelt. Ihnen geschieht massives Unrecht, und schon deshalb ist es mehr als fair, sie wenigstens zu entschädigen. Wenn der Anspruch dazu beiträgt, das Unrecht gar nicht erst entstehen zu lassen, um so besser.

Da wir gerade von überlanger Verfahrensdauer sprechen…

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat 2006 im Fall Sürmeli festgestellt, dass es in Deutschland keine vernünftige Möglichkeit gibt, sich zu wehren, wenn man Recht hat, Recht sucht, aber Jahr um Jahr kein Recht bekommt. Insbesondere die Verfassungsbeschwerde sei dafür kein ausreichendes Instrument, weil das BVerfG gegen die Zustände in der Justiz im Grunde machtlos sei.

Auch schon wieder vier Jahre her.

2005 hatte Amtsvorgängerin Brigitte Zypries mit ähnlichem Aplomb versucht, dem Problem mit einer Untätigkeitsbeschwerde Herr zu werden. Ist nichts draus geworden.

Dass Zypries tätig wurde, hing wiederum mit einem EGMR-Urteil zusammen, dem (polnischen) Fall Kudla nämlich, in dem der EGMR feststellte, dass die Europäische Menschenrechtskonvention gegen überlange Verfahrensdauer einen wirksamen Rechtsbehelf fordert. Zypries kam zu dem Schluss, dass das auch Deutschland betrifft. Fand die Justiz zwar überhaupt nicht. Aber im Fall Sürmeli stellte sich heraus, dass Zypries Recht hatte.

Und wann war Kudla? Das war im Oktober 2000. Also bald zehn Jahre her.

Hinter der Justiz stecken die Länder

Die Justiz ist aber nicht nur die Justiz, sondern eine Institution des Staates, genauer: der Länder. Die müssten im Erfolgsfall die Rechnung zahlen, wenn eine solche Entschädigungsklage durchgeht.

Die Länder sind gewiss sehr dafür, dass den armen Justizgeschädigten Gerechtigkeit widerfährt. Andererseits ist ihnen aber auch daran gelegen, den Justizhaushalt schmäler zu kriegen. Weshalb sie beispielsweise gar nichts dabei finden, die Prozesskostenhilfe zu kürzen oder dergleichen.

Meine Vermutung: Die Länder werden ihrem Enthusiasmus über LeutHSchnarrB’s Idee nur sehr gedämpften Ausdruck verleihen.

Dem Deutschen Richterbund wird schon ein Argument einfallen, warum das leider alles überhaupt nichts bringt und warum das leider alles überhaupt nicht geht. Dieses Argument wird der Bundesrat dann mit großem Nachdruck vertreten. Und dann wird das monate- und jahrelang hin und hergehen, bis die Legislaturperiode rum ist.

Und dann wird irgendwann wieder der EGMR kommen und urteilen, dass das in Deutschland so überhaupt nicht weitergeht. Und dann werden wieder alle sehr erschrocken sein. Und so um das Jahr 2014, 2015 herum wird die dann amtierende Bundesjustizministerin wieder einen ganz wuchtigen Referentenentwurf vorlegen.

Und so weiter.


8 Comments

  1. Mausi Thu 8 Apr 2010 at 16:04 - Reply

    das Argument des RIchterbunds kann ich mir denken:
    Wenn man mehr Geld in die Justiz stecken würde, dann würden die Richter es auch eher schaffen, Fälle zeitnah zu bearbeiten.

  2. Christian Thu 8 Apr 2010 at 16:38 - Reply

    Für dieses Problem gibt es eine ganz einfache Lösung, die die Haushalte der Länder nicht belasten würde: die persönliche Haftung der verantwortlichen Richter.

    Für Anwälte ist das nichts Neues, denn sie haften für Beratungsverschulden (und weit darüber hinaus, z.B. auch für Änderungen der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, wenn diese “vorhersehbar” sind, etc.) schon heute bis auf den letzten Cent ihres Privatvermögens. Warum sollte es für Richter, die ihre Akten nicht im Griff haben, anders sein?

  3. hm Thu 8 Apr 2010 at 18:33 - Reply

    Warum das für Richter anders sein sollte? Ganz einfach: Der Anwalt hat die Möglichkeit, nur so viele Mandate anzunehmen, wie er auch bearbeiten kann. Der Richter kann Verfahren nicht ablehnen, wenn er überlastet ist. Das Problem, dass es in Deutschland für die vorhandenen Verfahren rund 4.000 Richter und Staatsanwälte (20.000 statt 24.000) zu wenig gibt, kann man nicht durch eine persönliche Haftung der Richter für unbearbeitete Verfahren lösen.

  4. Mausi Thu 8 Apr 2010 at 19:05 - Reply

    und der Anwalt hat auch Möglichkeiten, Fälle abzulehnen, von deren Rechtsgebiet er keine Ahnung hat. ein Richter hat das zu machen was ihm die Geschäftsverteilung auf den Tisch knallt.
    außerdem sind für überlange Verfahren nicht allein die Richter schuld, wenn die StA trödelt hat das auch Auswirkungen, und es gibt auch Verteidiger die durch ihr Verhalten das Verfahren in die Länge ziehen.

    ich glaube außerdem eine persönliche haftung der richter würde auch eine erhöhte zahl von “Deals” zur Folge haben, wenn der Richter sich der Gefahr ausgesetzt sieht, persönlich bei Überlänge zu haften, kürzt er das Verfahren doch eher durch das Aushandeln eines Deal ab, was mir unter Gerechtigkeitsaspekten doch sehr fragwürdig erscheint.

  5. Christian Fri 9 Apr 2010 at 15:28 - Reply

    @ Mausi

    Richter, die die Fälle, über die sie urteilen, rechtlich nicht beherrschen? Aber soetwas gibt es doch in Deutschland überhaupt nicht! Das sind doch alles Spitzenjuristen, die die Bestenauslese der Justiz glänzend bestanden haben. ;-)

    @ hm

    Zu wenig Richter und Staatsanwälte? Kann ja laut PEBB§Y gar nicht sein. Fragen Sie doch mal eine Landesregierung Ihres Vertrauens… *duckundweg*

  6. hm Fri 9 Apr 2010 at 20:45 - Reply

    @Christian:
    Die von mir genannten fehlenden 4.000 Richter und Staatsanwälte sollen tatsächlich auf den PEBB§Y-Zahlen beruhen.

  7. […] Kabinett hat heute dem Plan von Bundesjustizministerin LHSB zugestimmt, Opfern überlanger Gerichtsverfahren einen […]

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