23 June 2010

Unsere Frau für Straßburg

Deutschland hat eine neue Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Angelika Nußberger, Verfassungs- und Sozialrechtlerin an der Universität Köln und Leiterin des dortigen Instituts für Ostrecht.

“Institut für Ostrecht” – bin das ich oder klingt das tatsächlich ein bisschen, wie soll ich sagen? Aber egal, da kann Frau Nußberger nichts dafür, und es ist ohne Zweifel wertvoll, dass sie eine Menge von osteuropäischem Recht und insbesondere von Russland versteht. Mit den Russen hat der EGMR ja immer gut zu tun.

Die unterlegenen Bewerber sind Günter Schirmer, Sekretär des Menschenrechtsausschusses des Europarats, und der BGH-Richter Bertram Schmitt. Hübsch zu sehen ist, dass Schirmer in seiner Bewerbung versucht hat, mit seiner Abi-Note (1,2), seiner bayerischen Examensnote (“gut”) und seiner Platzziffer im Zweiten Staatsexamen (19 von 493) zu prunken. An Schmitt gefällt mir der Titel seiner ersten Buchveröffentlichung: Körperverletzung bei Fußballspielen. (Wieso fällt mir das gerade heute auf?)

Frau Nußbergers Vorgängerin Renate Jaeger, uns als streitbare Liberalisiererin des anwaltlichen Standesrechts im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in lebhafter Erinnerung, hat auch schon einen neuen Job: Sie wird künftig für die Bundesrechtsanwaltskammer in Streitigkeiten zwischen Mandanten und Anwälten um Honorarforderungen schlichten.

Gleichzeitig hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats auch den Posten des Richters aus Malta neu besetzt. Das ist deshalb bemerkenswert, weil der bisherige Amtsinhaber Giovanni Bonello, ein rüstiger Herr von 74 Jahren, schon seit 2004 auf seine Ablösung wartet – es wollte sich kein Ersatz für ihn finden. Der vergessene Richter, der Tag für Tag unverdrossen seine Urteile schreibt, das klingt wie eine Tschechow-Geschichte. Aber natürlich ist der EGMR keine russische Provinzgarnison, und Bonello ist ein Mann von untadeligem Ruf. Die jetzt doch noch eingetroffene Ablösung ist immerhin kein Geringerer als Anthony De Gaetano, bisher Präsident des maltesischen Verfassungsgerichtshofs und Oberster Richter des Landes.


Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
EGMR, Justiz, Malta, Richterwahlen