13 February 2013

Adoptionsrecht: Karlsruhe-Straßburger Synchronschwimmen

Am Dienstag stellt sich heraus, ob homosexuelle Paare ein Recht darauf haben, dass der eine Partner das Kind des anderen adoptieren darf. Und zwar gleich doppelt. Erst in Karlsruhe, und dann in Straßburg.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts will am 19. Februar sein Urteil zur Sukzessivadoption verkünden. Dazu hatte es im Dezember eine mündliche Verhandlung und jede Menge Presseberichterstattung gegeben. Karlsruhe, da waren sich eigentlich alle einig, wird die Regelung, wonach Hetero-Ehepartner die Adoptivkinder ihres Partners adoptieren dürfen und Homo-Partner nicht, am Gleichheitsgrundsatz scheitern lassen.

Nun trifft es sich, dass auch der EGMR in Straßburg einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden hat. Es geht um die Stiefkindadoption, also die Adoption des leiblichen Kindes des Partners, und der Fall spielt in Österreich.

Heute hat der EGMR den Verkündungstermin veröffentlicht. Es ist der 19. Februar.

Na, so ein Zufall.

Das ist er, der europäische Verfassungsgerichtsverbund: Wenn ein Gericht zu einer hoch politisierten Verfassungsfrage etwas entscheidet, will auch das andere nicht schweigen.

Ob das gutgeht? Wird es womöglich zu unschönen Diskrepanzen kommen zwischen den beiden Gerichten? Oder werden sie in makelloser Harmonie ihren Pas de Deux durchlaufen und die Schwulendiskriminierung im Adoptionsrecht mit einem quasi zu einem einzigen verschmolzenen Streich aus der Welt befördern, auf dass niemand mehr behaupte, es gebe auch nur im Entferntesten irgendeine Rivalität zwischen beiden?

Am Dienstag werden wir es wissen.


One Comment

  1. […] zu Karlsruhe. Aus Straßburg haben wir heute ja ebenfalls ein Grundsatzurteil zu einem eng verwandten Thema empfangen: im Fall von Österreich ging es um die […]

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