Albtraumwelt und Narrenfreiheit: Versuch über die Symbolpolitik
I.
In der Kultur, in der ich aufwuchs, galt es als taktlos, die Bekleidung anderer Menschen öffentlich zu bekritteln. Wer sich über die Garderobe der anderen mokierte, gab sich als Snob oder Schmock zu erkennen.
Natürlich mokierten sich trotzdem alle permanent über alle anderen; aber sie taten es hinter vorgehaltener Hand; und dies selbst dann, wenn die Salzburger mit einer Lederhose in der Wiener Staatsoper aufkreuzten.
Was sich Menschen vorstellen, wenn es um ihr äußeres Erscheinen geht, betrifft den innersten Distrikt ihrer Selbstliebe. Als was sie gelten wollen, mag ihnen selbst nicht ganz klar sein. Ich bürste jeden Tag vor dem Fortgehen meine Schuhe, denn ich will als ein Herr auftreten. Immerhin bin ich ein Professor. Diesen meinen Wunsch gebe ich ihnen, Leserinnen und Leser, nur deswegen bekannt, um in ihnen das unangenehme Gefühl entstehen zu lassen, das sich breit macht, wenn Menschen ihnen eröffnen, welche persona sie projizieren möchten (Was soll das überhaupt heißen, „Herr“?).
Über das Bekleiden muss grundsätzlich niemand Rechenschaft ablegen, weil niemand begründen muss, als wer oder was er oder sie gelten will. Wer sich über das Ich-Ideal der anderen lustig macht, kränkt diese schon dann, wenn er ihr Äußeres verunglimpft.
II.
Wer aus dem fernen Land meiner kulturellen Erinnerung stammt, muss daher unweigerlich peinlich berührt sein, wenn er mitbekommt, wie heutzutage über das Kopftuch von Frauen gesprochen wird, vor allem durch Repräsentanten des Staates.
Die Pläne der österreichischen Bundesregierung, für Kindergärten und Volksschulen ein Kopftuchverbot vorzusehen, haben mich peinlich berührt. An ihnen zeigt sich, dass es der Liberalismus in Österreich noch immer nicht weiter gebracht hat als zur verächtlichen Haltung gegenüber den sozial Schwachen.
Es ist unklar, ob und, wenn ja, wie viele Mädchen im Kindergarten oder in der Volksschule ein Kopftuch tragen. Anstelle von Erhebungen gibt es nur Mutmaßungen. Man redet sich darauf aus, Volksschuldirektoren meinten, es handle sich um so und so viel Prozent. Was ist das für eine Beweisführung? Der FPÖ-Vizebürgermeister von Wien, Johann Gudenus, meint, man müsse in Wien nur mit offenen Augen spazieren gehen, um zu sehen, dass es ein massives Problem gebe.
Die Politik lässt dem Vorurteil freien Lauf. Es wird zur Verifikationsmethode.
Mit dem Fehlen von Beweisen konfrontiert, wechseln die Politiker von ÖVP und FPÖ rasch die Rechtfertigungsstrategie. Selbst wenn das Kopftuch kein aktuelles Problem sei, dann handle es sich bei dem geplanten Verbot immerhin um eine „symbolische“ Maßnahme.
Das Verbot soll nicht greifen, sondern bloß etwas symbolisieren. Aber was symbolisiert es und für wen? Es soll wohl zu erkennen geben, dass der Islam nicht zur österreichischen Kultur gehöre und der Staat Anstrengungen unternehme, Mädchen vor der Annahme eines moslemisch geprägten weiblichen Rollenbildes zu bewahren („Dienen, Dienen“). Dieses Signal will die Wählerinnen und Wähler der christlich-sozialen Heimatpartei erreichen (so müsste die Koalition bezeichnet werden, wenn sie als eine Partei aufträte).
Indem mir solcherart das politische Projekt begegnet, eine Gruppe symbolisch zurückzuweisen, bin ich als Ex-Expat ans amerikanische Verfassungsrecht erinnert. Dort darf das Recht nicht dazu herangezogen werden, eine Gruppe von Personen bloß herabzusetzen oder zu kränken. Der US Supreme Court hat am Beispiel von Hippies und Homosexuellen – in US Department of Agriculture v. Moreno (413 US 528 [1973]) und in Romer v. Evans (517 US 620 [1996]) – dazu ausgeführt: „[…] [I]f the constitutional conception of ‚equal protection of the laws’ means anything, it must mean that a bare congressional desire to harm a politically unpopular group cannot constitute a legitimate governmental interest“. Das ist ein bedenkenswerter Gedanke. Eine Politik, die kein reales Problem löst, sondern vielmehr nur ein Zeichen setzt, um sich von der Lebensweise einer Gruppe zu distanzieren, ist diskriminierend. Weil sie diskriminierend ist, verstößt sie gegen die Gleichheit.
III.
Meine bürgerlichen Freundinnen und Freunde, die sich für aufgeklärt und also für frei von Vorurteilen halten, erliegen ebenfalls ihren Vorurteilen. Sie ignorieren das Problem der Symbolpolitik, weil auch sie vor ihrem geistigen Auge Scharen von kleinen Mädchen mit Kopftuch in Kindergarten und Volksschule marschieren sehen, womöglich noch an der Hand ihrer bärtigen salafistischen Väter. Auf den Hinweis, dass das nicht die Realität sei, reagieren sie – die Aufgeklärten – genauso indigniert wie jene anderen, denen sie eine mittelalterliche Geisteshaltung attestieren. Und sie sehen nicht, woran sie das Kopftuch assimilieren, wenn sie meinen, es gehöre weg, um größeres Unheil zu verhüten. Es wird zur zivilisierten Vorstufe der Genitalverstümmelung hochgespielt. Das Kopftuch füge jungen Mädchen irreparablen Schaden zu. Meine bürgerlichen Freundinnen und Freunde erinnern an Entscheidungen, die der EGMR in etwas anders gelagerten Fällen für die Türkei und Frankreich gefällt hat, und bringen Verständnis dafür auf, wenn Vater Staat (in Deutschland: Mutti) die „armen Mäderln“ vor ihren fanatisierten leiblichen Vätern schützt.
An diesem Punkt entdeckt man, dass die Kopftuchdebatte sich mit den Fakten schwer tut. Sie ist eine Parade von stolz vorgezeigten Vorurteilen. Sie dienen dazu, die Identität ihrer Träger zu markieren.
IV.
Die Vorurteilsbeladenheit betrifft nicht so sehr die Verfassungsdogmatik(( Auch hier fällt auf, dass die Politik– Vater Staat – den Moslems zu verstehen gibt, dass der Islam das Tragen des Kopftuchs vor der Geschlechtsreife nicht gebiete. Folglich sei das Verbot kein Eingriff in die Religionsfreiheit. Dass dem Grundrechtsträger vom Staat die Denkaufgabe abgenommen wird, seine Religion zu verstehen, und dass das Familienleben offenbar nicht als grundrechtsrelevant erlebt wird, fällt niemandem auf. Kostbar ist auch die Idee, dass eben bloß das Kopftuch und nicht auch die Kippa aus Kindergarten und Volksschule verbannt müsse, weil das Kopftuchverbot die Diskriminierung der Mädchen verhindere, die bei der Kippa eben kein Problem darstelle. Diese Sicht entspringt der schrägen Sozialpsychologie, die den Hintergrund dieser Maßnahmen bildet.)), sondern vorzugsweise die ihre Anwendung ermöglichende Sozialpsychologie. Sozialpsychologisches Wissen ist vorauszusetzen, damit Sachverhalte jene normative Bedeutsamkeit erhalten können, die ihnen verfassungsrechtliche Relevanz verleiht.
Aus sozialpsychologischer Sicht will man wissen, wie Menschen soziale Situationen verstehen, um daran anschließend ihr Verhalten zu koordinieren.((Siehe George Herbert Mead, Mind, Self, and Society from the Standpoint of the Social Behaviorist, Chicago – London 1934.)) Ein solches Wissen beruht selbst auf einer Deutung. Gesellschaften enthalten Regeln, die ihren Mitgliedern dazu verhelfen, Situationen zu verstehen und anschlussfähige Interpretationen zu entwickeln („Dies ist eine Beleidigung, das gilt als Witz“). Solche Regeln zu rekonstruieren, bedeutet, eine sozialpsychologische Deutung zu entwickeln.
Nun ist die Sozialpsychologie keine bloß akademische Disziplin. Als Gesellschaftsmitglieder sind wir alle Sozialpsychologen. Um uns in unserer sozialen Welt zurechtzufinden, müssen wir Hypothesen darüber entwickeln, wie andere gewisse Zeichen deuten. Wenn wir dieses Wissen nicht hätten, würde es uns nicht gelingen, mit Mitmenschen höflich umzugehen oder umgekehrt sie zu beleidigen, einzuschüchtern oder bloßzustellen. Wenn wir dieses Wissen nicht hätten, würde uns auch die soziale Signifikanz des Kopftuchs verschlossen bleiben. Wir hätte keine Ahnung, welche Bedeutung das Kopftuch für seine Trägerinnen und alle anderen hat, die diese Kopftuchträgerinnen ihr Kopftuch tragen sehen.
Wenn man die Deutungen, die einem begegnen, die das moslemische Kopftuch insgesamt – und nicht nur das Kopftuch bei unmündigen Mädchen – betreffen, kommt man nicht umhin, gewisse bemerkenswerte Züge festzustellen.
Die Sozialpsychologie, die von den kritischen Beobachterinnen und Beobachtern des Kopftuchs entwickelt wird, ist überwiegend moralisch engagiert und daher vom Ansatz her selbstgerecht. Sie ist insofern ein gutes Beispiel dafür, was einem begegnet, wenn das Ressentiment schöpferisch wird.
Die Selbstgerechten erkennt man vor allem an ihrer ästhetischen Borniertheit. Für sie gibt es keine Mehrdeutigkeit, keine Ambivalenzen und kein Spiel. Sie glauben zu wissen, wofür das Kopftuch steht. Es symbolisiert ausschließlich die Unterdrückung von Frauen.((Deswegen gilt es, anders als die Kippa, nicht als religiöses Symbol. Siehe Anm. 1.))
Unter den Tisch fällt damit, dass man mit allem spielen kann, und zwar auch mit dem Kopftuchtragen. Junge Frauen mögen ein Kopftuch aus unterschiedlichen Motiven annehmen und damit unterschiedliche Botschaften aussenden wollen: Groll gegenüber der aufgeklärten Mutter, Rebellion gegen die Schönheitszwänge der westlichen Welt, Eintreten für Gemeinschaft gegen Gesellschaft oder Versuche, sich irgendwie interessant zu machen, eine Außenseiterin zu sein oder – umgekehrt – dazu zu gehören. Übersehen werden sollte auch nicht, dass Jahrzehnte der Kopftuchdiskussion die Bedeutung ihres Gegenstandes nicht unangetastet gelassen haben. Das Tuch kann zum Symbol der Bereitschaft zu Unbotmäßigkeit gegen „Normalisierung“ avancieren – unter Bedingungen zumal, unter denen aller Widerstand ohnedies schon zwecklos geworden ist.
Die moralistische Freude an der Eindeutigkeit lässt sich feministisch steigern. Das Kopftuch „sexualisiere“ die Mädchen. Offenbar wird damit etwas, das an sich geschlechtsneutral ist (das Kind), äußerlich mit einem Geschlecht versehen und so für Ausbeutung und Unterdrückung zugerichtet. Die Geschlechtszuschreibung fungiert in dieser Deutung als so etwas wie eine transzendentale Vergewaltigung. Sie ist die Bedingung der Möglichkeit für jede weitere „sexualisierte“ Gewalt.
Aus Freudscher Sicht richtet sich eine solche Psychologie von selbst. Aber das Problem ist, dass aus der Sicht derer, die eine solche „Sexualisierung“ beobachten, sich ohnedies jeder schon selbst gerichtet hat, der auch bloß im Geheimen an Freud als intellektuellen Gewährsmann (Mann!) denkt.
Das ist also das Problem. Nicht nur trägt die Sozialpsychologie der Kopftuchgegner eindimensionale Züge, weil sie Bedeutungsnuancen ausblendet; es gelten auch diejenigen, die die Eindimensionalität nicht teilen, als unbelehrt und ihr Denken als bloßes Anzeichen ihrer moralischen Fehleinstellung.
Nun wären die Selbstgerechten im Recht, wenn die Vieldeutigkeit eines überdeterminierten Symbols wegen der Gefährlichkeit seiner Kernbedeutung nicht ins Gewicht fallen dürfte. Das modische Accessoire ließe sich, so gesehen, als das Äquivalent des Hakenkreuzes sehen. Auch mit dem Hakenkreuz oder einer Naziuniform kann man „spielen“ – und Prince Harry hat uns dies bei einer Halloweenparty demonstriert. Aber selbst er musste lernen, dass das zumindest unschicklich ist. Denn es ist ein Spiel mit dem Feuer, weil die spielerische Koketterie mit dem Nationalsozialismus dazu angetan ist, ihn zu verharmlosen. Deswegen ist in solchen Fällen auch der unernste Gebrauch des Symbols unerlaubt.
Für diejenigen, die dem Kopftuch einen ersten eindeutigen Sinn belegen, ist das Kopftuch offenbar so todernst wie das Hakenkreuz. Damit spielt man nicht. Die Moslems gelten ihnen offenbar als für die Frauen so gefährlich wie die Nazis für die Jüdinnen und Juden. Hier entgeht ihnen ein auf der Hand liegender Unterschied.
Hinzu tritt der seltsame Glaube, dass die sexistische Welt der Moslems mit dem Abnehmen des Kopftuchs zum Verschwinden gebracht würde. Dahinter steckt eine nachgerade magische Vorstellung von Kausalität. Dass mit dem Kopftuch der Sexismus verschwände, ist nun gänzlich inkompatibel mit der von Feministinnen verschiedentlich gemachten Annahme, die Kultur sei insgesamt eine patriarchalisch-heterosexistische Veranstaltung, die zulasten des anderen Geschlechts (der Frauen*) ausgehe. Warum sollte das Kopftuch da eine besondere Rolle spielen? Würde der Islam mit dem Kopftuch verschwinden? Würde der politische Islam seine sexualisierte reale Basis verlieren?
Schließlich steckt hinter all dem eine xenophobe Vorstellung von „Integration“. Sie würde nur dann als gelungen angesehen, wenn die äußeren Anzeichen des Andersseins verschwänden. Integration wird nach dem Muster einer alten amerikanischen Einwanderungszeremonie vorgestellt, in deren Zuge Menschen in ihren alten heimatlichen Gewändern ein Haus auf der einen Seite betreten und in zeitgenössischer amerikanischer Kleidung auf der anderen Seite herauskommen. Dieses Ritual gilt heute in der Literatur als ein Musterbeispiel für Assimilierungszwang und damit als das Gegenteil von Integration. Denn die letztere gelingt nur durch die Normalisierung des Andersseins.
Im urbanen Wien bedeutet eine solche Normalisierung, dass die Lederhose und das Dirndl nicht weiter negativ auffallen. Die in Wien lebenden Salzburger sind integriert, selbst wenn sie sich ostentativ und aggressiv provinziell präsentieren.
Ich meine, Anhänger der christlich-sozialen Heimatpartei würden mir beipflichten, läsen sie dies. Sie müssten dann aber auch zugestehen, dass es wirkliche Integration nur um den Preis des Kopftuchs geben kann.
V.
In der Kopftuchdebatte wird das Ressentiment schöpferisch und ersinnt sich eine soziale Bedeutsamkeit, die sich bei näherem Hinsehen als die Albtraumwelt von Moralisten erweist. Sie ist eine Welt von Eindeutigkeit und einfacher Kausalität. Lässt sich dagegen ankommen?
Die Albtraumwelt der Selbstgerechten ist kein bloßes Für-Wahr-Halten. Sie ist eine Einbildung, die zugleich eine soziale Realität ist. Sie ist manifest an wechselseitig eingespielten Erwartungsstrukturen, die auch gegen Enttäuschungen stabilisiert werden. Die einer Sanktion äquivalente Enttäuschungsabwicklung besteht darin, die Ansichten der Gegner für nichtig zu erklären. Sie gelten nicht, weil sie nicht wahr sein dürfen. Sie dürfen nicht wahr sein, weil sie der Ausdruck eines liberalen Fehldenkens sind, dem Menschen anhängen, die im Kinderfreundekindergarten sozialisiert worden sind.
Die Sozialpsychologie der Kopftuchphoben wirft daher kein bloß theoretisches Problem auf in dem Sinne, dass sie komplexe soziale Sachverhalte vereinfacht. Sie behauptet ja implizit, dass das, was anderen als Vereinfachung erscheint, immer schon die Verfolgung einer guten Sache ist. Sie konfrontiert uns daher mit einem praktischen Problem, nämlich mit der Frage, wie im Kampf um die Deutungshoheit der sozialen Realität die Deutungsmacht zu verteilen ist.
Aber wie fängt man dies an? Man fängt am besten gleich beim emanzipatorischen Anspruch der Selbstgerechten an, die Mädchen und jungen Frauen von der Sozialisation in einem Milieu befreien zu wollen, das sie ihre Unterdrückung als normal empfinden lässt. Sie wollen den Mädchen und jungen Frauen das soziale Sehen lehren; und dies mit Mitteln des Zwangs.
VI.
Und damit sind wir beim Rousseauschen Punkt angelangt: Ist es nicht denkbar, Menschen durch Zwang zu befreien? Kann es einen Zwang zur Freiheit geben und dürfte er, wenn es ihn gäbe, sein?
Mit dem Rousseauschen Punkt ist vorsichtig umzugehen, vor allem in einem kantianisch geprägten geistigen Milieu, in dem – entgegen Kant – notorisch der Unterschied zwischen Rechts- und Tugendpflichten ignoriert wird. Denn die Selbstgerechten neigen dazu, davon auszugehen, dass die Befolgung dessen, was sich ihnen als ein kategorischer Imperativ darstellt, die Menschen befreit. Der Zwang emanzipiert von der Verblendung. Den Verblendeten würde dies wie Schuppen von den Augen fallen, wenn sie einmal durch Transformationen hindurchgegangen seien, die durch den Gehorsam bewirkt werden. Die Schnellfahrer werden so lange abgestraft, bis sie der Exekutive danken, dass sie endlich nicht mehr ein Risiko für andere sind. Die vormaligen Reichen danken den kommunistischen Kommissaren, dass sie kraft Enteignung endlich ihr Gattungswesen entdecken durften. Rauchverbote machen die Raucher frei, werden sie doch von ihrer Sucht erlöst. Arbeitspflichten befreien vom Müßiggang.
Mit dem „Zwang zu Freiheit“ lässt sich also viel anstellen. Yeah, gimme more!
Ein Zwang zur Freiheit ist dennoch nicht undenkbar. Wenn man sich für Dinge entscheidet, die unglücklich machen, stellt sich die Frage, ob man nicht insgeheim einem fremden – und nicht dem eigenen Willen –gehorcht. Die Kopftuchtragenden moslemischen Mädchen und Frauen arbeiten ihrem eigenen Unglück zu, weil sie sich einreden lassen, dass der Wille zum Kopftuch ihr eigener Wille sei. In Wahrheit führe sie das Wollen, das gar nicht aus ihnen entspringe, ins lebendige Begrabensein im Heim und am Herd. Allein durch die Sprengung der Ketten ihrer Sitten könne man Ihnen dazu verhelfen, einen authentischen Willen zu entdecken.
Ein solcher Zwang zu Freiheit ließe sich rechtfertigen, wenn es genügend Hinweise darauf gäbe, dass alle Frauen, die moslemisch aufwachsen, ihr Wollen als etwas Fremdes erfahren und unglücklich werden. Die Möglichkeit soll nicht geleugnet werden. Aber es ist doch eine offene Frage, ob Mosleminnen in größerer Zahl und in größerem Maße sich ins Unglück fügen als katholisch, jüdisch oder atheistisch sozialisierte Personen. Wenn Freud – der Gewährsmann – Recht hat, dann macht Kultur in jeder Form unglücklich, weil sie immer auf Triebverzicht beruht.
Nun mag man einwenden, die betroffenen Frauen litten an falschem Bewusstsein. Sie meinten bloß glücklich zu sein und sich frei in ihre traditionelle Rolle gefügt zu haben, während sie in Wahrheit (irgendwo tief drinnen) unglücklich und unfrei seien. Wie aber lässt es sich feststellen, dass es sich so verhält? Gewiss sind therapeutische Verfahren hilfreich, um Menschen auf innere Zwänge und Hemmnisse stoßen zu lassen, aber letztlich kann die Frage, ob man in so etwas wie falschem Bewusstsein befangen gewesen ist und sich Illusionen hingegeben hat, nur von den Betroffenen selbst zu klären. Das bedeutet nicht, dass man nicht den Verdacht äußern darf, dass dies der Fall sei, aber man darf mit ihnen nicht so verfahren, als seien sie zur Einsicht in ihr falsches Bewusstsein nicht fähig. Die Aufklärung gibt es nur mit den Betroffenen, nicht gegen sie.
Dennoch mag man meinen, dass der Staat im Kontext der Pflichtschulerziehung dazu berufen sei, für Bedingungen zu sorgen, unter denen junge Frauen in die Lage versetzt werden, freie Entscheidungen – vor allem mit Blick auf die Authentizität ihres Willens – treffen zu können.
Die Erziehung ist in gewisser Weise nichts anderes, als eine Serie von Maßregelungen, die dazu führen soll, dass an ihrem Ende aus dem gemaßregelten Willen ein freier Wille wird. Die Erziehung erwartet von sich, dass der Wille, der am Ende rauskommt, seine pädagogischen Maßregelungen frei gewählt hätte. Nur unter dieser Bedingung ist der ihr inhärente Zwang zu rechtfertigen. Man begegnet in diesem Zusammenhang dem alten idealistischen Paradoxon der Selbstheilung des kontingenten Anfangs.((Siehe Albrecht Koschorke, Hegel und wir. Frankfurter Adorno-Vorlesungen 2013, Berlin 2015, 94-96.)) Der Anfang erweist sich rückblickend als richtig, wenn das Resultat den Anfang affirmiert. Ich bin heute glücklich, dass mich meine Eltern dazu angehalten haben, in die Berge zu gehen. Als Kind war ich das nicht.
Allerdings muss man, was die Erziehung betrifft, vorsichtig sein. Gesellschaften, die das Privat- und Familienleben sowie die Religionsfreiheit achten, können nicht umwunden dem Staat einen Vorrang einräumen, als ob dieser die Freiheit haben müsse zu bestimmen, der Katholizismus bringe bloß unmündige oder autoritäre Menschen hervor, und müsse daher abgeschafft werden. Die Frage, die sich stellt, ist, wer denn die jungen Menschen maßregeln darf, damit am Ende die „richtige“ Freiheit herauskommt?
Abermals führt kein Weg daran vorbei, dass der Befund, die erworbene Freiheit fühle sich gut und authentisch an, von niemand anderem als von der freien Person selbst zu erstellen ist. Freiheit und Unfreiheit erfährt man letztlich an sich selbst.
Wenn also die meisten Menschen es nicht zu ihrem Anliegen machen, die Familie abzuschaffen, weil sie meinen, sie würden als Erwachsene noch immer in unaufgedeckten Zwängen stecken, dann spricht prima facie nichts dagegen, den Familien Freiheit bei der Erziehung zu gewähren. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nicht zu erwarten ist, dass das von Mutti und Vati verordnete Kopftuch zu jener Form von Gehirnwäsche führt, die jede freie Entwicklung später ausschließt. Und sollten moslemische Frauen nach durchlaufener familiärer Sozialisation den Eindruck haben, sie seien gegen ihr Interesse manipuliert und gegängelt worden, muss ihnen der Weg aus dem beengenden Milieu offen stehen. Chancen und Chancengleichheit für Frauen aus moslemischen Familien sind wichtiger als Kopftuchverbote.
Jedenfalls sind diejenigen, die am meisten über das Kopftuchtragen reden sollten, diejenigen, die von ihm betroffen waren. Und wenn sich eine kritische Masse bildet, die das Kopftuch für ein Unrecht hält, dann muss sie sich politisch organisieren. Denn eine freie Gesellschaft ist für Menschen gebaut, die selbst die Initiative ergreifen. Sozial schwach sein ist nichts für die Schwachen.
Das mag den Führern der christlich-sozialen Heimatpartei nicht gefallen. Aber es muss so sein. Den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte bräuchten wir nicht, wenn wir nur das zuließen, was uns – oder Herrn Gudenus – gefällt. Georg Büchner hat das ironisch so schön auf den Punkt gebracht, wenn er in Dantons Tod Hérlaut sagen lässt: „Wir alle sind Narren es hat keiner ein Recht einem anderen seine eigentümliche Narrheit aufzudrängen.“
Es geht hier nicht um Frauen, sondern um weibliche Kinder (ab ca. 8 Jahren), denen eingeredet wird, Sexualobjekte für Männer zu sein. Was nichts anderes, als die Behauptung, in einer pädophilen Gesellschaft zu leben, bedeutet. Da nicht anzunehmen ist, dass sich Kinder, unabhängig von Weltanschauung und Religion, freiwillig einer solchen Verhüllung ohne witterungsbedingten Zusammenhange unterwerfen würden, und diese möglicherweise die kindliche Entwicklung beeinträchtigt, stellt sich sowohl in Bezug auf die Wertevermittlung gegenüber dem Kind als auch diesbezüglich die Kindeswohlfrage und die Gesellschaft hat meiner Ansicht nach ebenfalls das Recht, sich gegen Behauptungen zur Wehr zu setzen, der männliche Teil bestünde durchweg aus Pädophilen.
Aus diesen Zusammenhängen eine Kindeswohlverletzung, oder – soweit ich verstehe – ein Klimadelikt ableiten zu können, halte ich ebenfalls für schwierig. Absurd ist die Frage allerdings keineswegs. Wer allerdings im Kopftuch eine Kindeswohlgefährdung zu erblicken vermag, muss dies für die körperteilamputierende Genitalverstümmelung erst recht feststellen. Und es ist schon verwunderlich, dass Politiker, die das Kopftuch als “pervers” einstufen, gleichzeitig die Beschneidung nach § 1631d BGB zum Kindeswohl erklären. Wenn etwas pervers ist, dann das.
@Steffen Wasmund
Betrachten man die Verordnung des Kopftuchtragens (arab.: „Hijab“) aus islamisch-theologischer Sicht, so erweist sich Ihre – im wahrsten Sinne des Wortes – beweislose Unterstellung, das Kopftuch würde aus sexuellen Motiven verordnet, als falsch. Vielmehr besteht ebenso eine Pflicht zum „Kopftuchtragen“ (das arabische Wort hijab bedeutet nicht Kopftuch sondern Bedeckung) für Männer (keine enge Kleidung, das bedecken vom Bereich des Bauchnabels zu den Knien). Die eigentliche Intention für eine solche Verordnung wird in islamischen Schriften nicht genannt, es verbleibt mithin bei Mutmaßungen unter Wissenschaftlern und Gelehrten. Man kann dieses religiöse Gebot für Frauen und Männer damit in viele Richtungen deuten: es kann für Bescheidenheit stehen und das ablenken vom äußeren und damit die Fokussierung auf die inneren Eigenschaften, bezwecken (usw.). Letztlich wäre ich mit solchen Behauptungen vorsichtig (an dieser Stelle sei doch erinnert, dass auch orthodoxe jüdische Frauen ein Kopftuch nach der Heirat tragen).
Ich habe Ihnen noch geantwortet. Die Antwort ist aber bisher noch nicht freigeschalten worden. Warum auch immer.
Vielen vielen Dank, Herr Somek, für den sehr reflektierten Beitrag (nur: die Bezeichnung “Moslem”, “moslemisch” usw. ist etwas arg irritierend, sagt man in Wien nicht “Muslim”?).
Allein mit Ihrem Schluss stimme ich nicht ganz überein. Es braucht nicht erst eine “critical mass” von “Betroffenen”. Unrecht bleibt auch im Einzelfall Unrecht. Das Problem liegt im Schritt davor: Kopftuchtragen wird schlicht pathologisiert, als Gefahr stigmatisiert – ja kriminalisiert! Und das ist schon schlicht falsch. Muslime (nicht Moslems) sind kein traumatisiertes Kollektiv, das vor sich selbst geschützt werden muss. Das sind Menschen, die genauso wie jeder andere allen voran zu ihrem und zum Wohle ihrer Mitmenschen (auch Kinder) handeln wollen. Man muss also erstmal die Muslime wieder humanisieren und ihnen Selbstachtung zugestehen, wenn man wirklich an einem Diskurs interessiert ist.
In der Debatte wird nur mit Mutmaßungen und Spekulationen hantiert. Religiöse Erziehung per se als Gefahr zu brandmarken, erinnert eher an totalitäre Ideologien denn an den freiheitlichen Rechtstaat.
Aber seien wir mal ehrlich: Um das vorgeschobene Kindeswohl schert sich von den Verbots-Politikern keiner, sonst würden sie sich den 20 % (DE) unter Armut leidenden Kindern widmen (in Ost-DE sogar 25 %) und nicht den im Promille-Bereich auffindbaren Mädchen unter 14 mit Kopftuch… So entlarvt sich die Debatte erneut als das, was sie eigentlich ist: http://www.feinschwarz.net/islamfeindlichkeit-rassismus-unter-dem-deckmantel-der-religionskritik/
Danke, Herr Somek, für diesen wieder sehr erhellenden Beitrag, der die jetzt auch in Deutschland aufkommende Diskussion zu Kopftuchverboten für Mädchen hoffentlich befruchtet! Erfreulicherweise kommen Sie, ganz ohne Verweis auf die Grundrechte, auch zum verfassungsrechtlich einzig richtigen Ergebnis: Ein gesetzliches Kopftuchverbot an Schulen und in Kindergärten ist unverhältnismäßig, solange im Einzelfall keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden feststellbar ist. Das hat das BVerfG zuletzt in seinem Beschluss vom 27.01.2015 in Bezug auf PAUSCHALE Kopftuchverbote für Lehrerinnen klargestellt:
„Solange der Gesetzgeber dazu aber keine differenziertere Regelung trifft, kann eine Verdrängung der Glaubensfreiheit von Lehrkräften nur dann als angemessener Ausgleich der in Rede stehenden Verfassungsgüter in Betracht kommen, wenn wenigstens eine hinreichend konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden belegbar ist. Das gilt zumal vor dem Hintergrund, dass es gerade die Aufgabe namentlich der als „bekenntnisoffen“ bezeichneten Gemeinschaftsschule ist, den Schülerinnen und Schülern Toleranz auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen zu vermitteln. Dieses Ideal muss gelebt werden dürfen, auch durch das Tragen von Bekleidung, die mit Religionen in Verbindung gebracht wird, wie neben dem Kopftuch etwa die jüdische Kippa, das Nonnen-Habit oder auch Symbole, wie das sichtbar getragene Kreuz. Allein das Tragen eines islamischen Kopftuchs begründet eine solche hinreichend konkrete Gefahr im Regelfall nicht. Vom Tragen eines islamischen Kopftuchs geht für sich genommen noch kein werbender oder gar missionierender Effekt aus. Auch wenn es von der Mehrheit muslimischer Frauen nicht getragen wird, ist ein islamisches Kopftuch in Deutschland nicht unüblich. Seine bloß visuelle Wahrnehmbarkeit ist in der Schule als Folge individueller Grundrechtswahrnehmung ebenso hinzunehmen, wie auch sonst grundsätzlich kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf besteht, von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben.“
Anders gewendet mutet sich die liberale Gesellschaft eine konkrete Auseinandersetzung mit der Religionsfreiheit und damit auch dem Tragen religiöser Symbole selbst zu, ja sie ist in ihrer Selbstlegitimation von der Zulassung dieser Auseinandersetzung geradezu abhängig. Auch und gerade als Rechtfertigungsgrundlage für konkrete Verbote, die insbesondere dann möglich werden, wenn die Auseinandersetzung im Einzelfall in eine konkrete „Störung des Schulfriedens“ mündet. Durch ein pauschales „vorsorgliches“ Verbot hingegen wird ein notwendiger gesellschaftlicher Streit gekappt, bevor er überhaupt begonnen hat. Möglicherweise wird der Streit durch den voreiligen Ruf nach dem Gesetzgeber (der gerne direkt von der Politik ausgeht) überhaupt erst künstlich hochgetrieben. Es handelt sich jedoch – auch noch erklärtermaßen – um reine Symbolpolitik, die von den eigentlichen Problemen ablenkt und nichts als Ratlosigkeit belegt. Das ist genauso wenig hilfreich wie die pauschale Behauptung, der Islam gehöre oder gehöre nicht zu Deutschland.
Durchaus denkbar und diskutabel wäre vor diesem Hintergrund aber eine gesetzliche Regelung, die es erlaubt, über Kopftuchverbote auf der Ebene der jeweiligen Schule nach schulrechtlichen (also prinzipiell demokratischen) Grundsätzen zu entscheiden. Und zwar auch dann, wenn der Schulfrieden (noch) nicht gestört ist. Dagegen wäre mE nichts zu sagen, sondern es wäre Ausdruck der Subsidiarität und Selbstbestimmung. Allerdings müsste der Gesetzgeber dann wahrscheinlich klarstellen, dass ein lokales Kopftuchverbot (und erst Recht natürlich ein lokales Vollverschleierungsverbot) keine verbotene Diskriminierung bedeutet. Dies gilt im Übrigen auch für den Privatrechtsverkehr. Nur so rum wird ein Schuh draus.
Falsch wäre es jedoch, bereits die (notwendige!) Diskussion auch über die Grenzen der Religionsfreiheit und die Suche nach ausbalancierten Kompromissen gleich wieder als „Rassismus unter dem Deckmantel der Religionskritik“ u.ä. (s. oben) zu brandmarken. Wer eine Lösung nach dem schwarz-weiß-Muster sucht, ist auf dem Holzweg und fördert das jeweils andere Extrem, s. auch hier im Verfassungsblog: https://staging.verfassungsblog.de/gehoert-der-islam-zu-deutschland-beyond-boeckenfoerde/
1. Wenn es denn ohnehin keine oder verschwindend wenige Kopftücher an Grundschulen gibt, dann ist niemand oder fast niemand von dem Verbot betroffen und die vielen Debilen von der Heimatpartei dürfen sich besser fühlen. Wo ist das Problem?
2. Die in der Öffentlichkeit getragene oder nicht getragene Kleidung ist keine Privatsache. Der “Herr” Professor kann das ausprobieren und an einem warmen Frühlingstag nur seine Schuhe zur Vorlesung tragen. Nur so viel: Der gut gebürstete Zustand derselben wird die Situation nicht retten.
3. Wo hört die Erziehung auf und wo fängt die Repression an?
Darauf gibt es keine eindeutigen Antworten. Gefährlich wird es, wenn ein Kollektiv entsteht, dass schon die Frage nicht mehr zulässt. In vielen islamische Gesellschfaten ist dies der Fall. Dort ist das Ablegen des Kopftuchs für eine Frau verboten teilweise lebensgefährlich.
Was die Frauen dort wohl über den unsäglichen “Zwang zu Freiheit” für Grundschulmädchen durch die Heimatpartei denken?
„Gefährlich wird es, wenn ein Kollektiv entsteht, dass schon die Frage nicht mehr zulässt.“
Genau weil das so ist, plädiere ich dafür, die Entscheidung über den Umgang mit dem Phänomen der jeweiligen Einrichtung (Satzung, Hausrecht, Richtlinie, AGB etc.) zu überlassen. Dann kommt die Diskussion darüber, am besten bereits im Vorfeld, automatisch in Gang. Dazu sollte der (europäische?) Gesetzgeber allerdings in der Tat proaktiv klarstellen, dass ein lokales Kopftuchverbot (u.ä.) keine „verbotene Diskriminierung“ darstellt. Die EuGH- und BVerfG-Rechtsprechung geht zwar insbes. für das Arbeitsrecht bereits in diese Richtung, dennoch bleiben erhebliche Unsicherheiten. Diese Unsicherheiten sind mE das eigentliche Problem, da sie jede legitime Diskussion und sogar die Formulierung einer bestimmten Haltung unterhalb des Verbots (etwa: „das Kopftuch ist hier unerwünscht“) im Keim zu ersticken drohen. Gottseidank folgen manche Entscheider trotzdem dem gesunden Menschenverstand und handeln instinktiv richtig, z.B: http://www.salzburger-fenster.at/2018/04/09/aus-fuer-kopftuch-im-kindergarten/
Das ist freilich ein schlagendes Argument: Alexanders Eltern wussten schon, dass Bergsteigen dem Bub guttun wird. Es ist ja auch was aus ihm geworden! Per aspera ad astra! Aber was soll diese Anekdote in einem juristischen Diskurs, in der Debatte über Kopftücher an Mädchen? Die Eltern weisen schon den richtigen Weg?!
„Kopftuchphobe“: Phobie ist eine Psychose, also keine Neurose mehr. Aber bittschön, bleiben wir beim Psychiatrischen: Die Inzidenz von Suiziden ist bei muslimischen Mädchen und Frauen doppelt so hoch wie in der nichtmuslimischen weiblichen Bevölkerung.
Es geht hier um den Zwang an Schutzbefohlenen, der von einer auch sonst nicht ungefährlichen religiös-kulturellen Mixtur ausgeht, die in ihrer siegreichen Reinform alle Bereiche des öffentlichen (auch rechtlichen) und privaten Lebens totalitär zu dominieren trachtet. Ein Zwang, der im linksliberalen Milieu die höheren Weihen der Religionsfreiheit genießt, selbst wenn es sich um keine religiöse Vorschrift handelt, in einem Milieu, das zu einem de facto antiaufklärerischen Hotspot der Indifferenz mutiert ist.