18 December 2009

Apropos Diskriminierung: Fotografen und Free Speech

Eugene Volokh beblogt gerade ein weiteres aktuelles Diskriminierungsurteil, aus dem man eine Menge lernen kann: Es stammt von einem Gericht aus New Mexico und betraf einen Fotografen, der sich weigerte, eine Homo-Hochzeit zu fotografieren, und sich dabei auf Free Speech berief: Er dürfe nicht gezwungen werden, seine künstlerische Freiheit gegen seinen Willen auszuüben. Könne er doch, sagen die Richter aus New Mexico: Hochzeitsfotografen verbreiten keine eigene Botschaft, sondern die ihrer Kunden, daher könne von Compelled Speech keine Rede sein.

Mit dem gleichen Argument kann man auch PR-Agenturen, Grafikdesigner und andere Freiberufler zwingen, Aufträge anzunehmen, die sie aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen wollen, sagt Volokh. Soweit Diskriminierung wegen politischer Überzeugung verboten ist, wie z.B. in Washington D.C., würde sich dieses Verbot sogar auf Aufträge von Nazis erstrecken: Wer Pressemitteilungen verfasst, dürfte auch einen Nazi-Auftrag nicht ablehnen.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung ist der europäische Ansatz, zwischen Massen- und Individualgeschäften zu unterscheiden und nur erstere dem Diskriminierungsverbot zu unterwerfen, gar nicht so übel.


2 Comments

  1. Christian Rath Sat 19 Dec 2009 at 02:57 - Reply

    Die Beschränkung auf Massengeschäfte ist eine deutsche Erfindung in den Bereichen, wo das deutsche AGG über die EU-Richtlinien hinausgeht. Ansonsten hast Du Recht, die Beschränkung auf Massengeschäfte ist sinnvoll.

    • Max Steinbeis Sat 19 Dec 2009 at 11:31 - Reply

      Echt? Hm. Vielleicht hab ich das falsch in Erinnerung, aber in der Richtlinie gegen Geschlechterdiskriminierung war doch drin, dass sie nur bei Geschäften ohne Ansehen der Person gelten soll, oder nicht?

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