17 November 2020
Eine Zensur findet nicht statt – auch nicht bei Extremisten
„Eine Zensur findet nicht statt“. So steht es im Grundgesetz. Selbst bei Neonazis und notorischen Holocaustleugnern wie Horst Mahler darf es keine Ausnahme davon geben. Der soll künftig aber, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, dem LKA Brandenburg seine Veröffentlichungen spätestens eine Woche vor Erscheinen anzeigen. Allerdings genießen selbst Verfassungsgegner das Recht auf freie Meinungsäußerung – zumindest solange nicht das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung des Grundrechts ausspricht. Continue reading >>
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