27 May 2019
Ein Rückschritt im Dialog der Gerichte: Der BGH übergeht den EGMR
Der Dialog zwischen dem BGH in Karlsruhe und dem EGMR hat spätestens seit den Caroline-Urteilen aus Straßburg gut funktioniert. In einem Urteil aus dem letzten Monat scheint der III. Zivilsenat des BGH dagegen den Blick über den Rhein zu scheuen. Bei der Frage, ob ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorliegt, verlässt er sich ausschließlich auf seine eigene Rechtsprechung und übergeht den EGMR. Continue reading >>
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