18 September 2020
Progress durch Regress
Am 10. September 2020 entschied das VG Köln, dass die ehemalige Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Bärbel Dieckmann, wegen grob fahrlässiger Verletzung ihrer Dienstpflichten der Stadt Schadenersatz in Höhe von 1 Mio. Euro leisten muss. Der Fall erregt auch deshalb Aufsehen, weil es selten vorkommt, dass Dienstherren versuchen, ihre Beamten in Regress zu nehmen. Der in der Praxis festzustellende zurückhaltende Umgang mit Regressforderungen in der Praxis sollte aber kritisch reflektiert werden, denn als Mittel der Verwaltungskontrolle kann der Regress auf längere Sicht auch das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung fördern. Continue reading >>
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