17 February 2016
Blutige Nase im Endspiel oder im Freundschaftsspiel? Eindrücke von der zweiten Karlsruher Verhandlung im OMT-Verfahren
Was ist von der Entscheidung des BVerfG in Sachen OMT zu erwarten? Auch wenn man sich dafür ein wenig aus dem Fenster lehnen muss, so scheint doch vorstellbar, dass das Gericht seine Rechtsprechung zur Integrationsverantwortung um ein weiteres Element bereichern wird: eine als Minderheitenrecht ausgestaltete Befugnis des Bundestages, über Art. 23 Ia GG hinaus Nichtigkeitsklagen nach Art. 263 I, II AEUV vor dem Gerichtshof wegen Kompetenzverletzungen zu erheben. Andere mögliche Urteilsaussprüche wie z.B. eine Befassungspflicht des Bundestages mit behaupteten Kompetenzüberschreitungen blieben dann doch eher symbolhaft, auch wenn der Senat einen gewissen Glauben in die legitimatorische Kraft solcher Debatten erkennen ließ. Wie auch immer die Lösung des Gerichts aussehen wird: sie wird sich voraussichtlich auf den Maßstabsteil beschränken. Continue reading >>
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17 June 2015
Was nun, Herr Voßkuhle?
Mit seinem Vorlagebeschluss zum OMT-Programm der EZB hatte das Bundesverfassungsgericht hoch gepokert. Im Schrifttum wurde der Vorlagebeschluss bereits mit einem spieltheoretischen „chicken game“ verglichen, bei dem Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof auf den sinnbildlichen Abgrund (alternativ: aufeinander) zurasen, um herauszufinden, wer von ihnen zuerst ausweicht oder auf die Bremse tritt. Nach dem OMT-Urteil des Gerichtshofs (Rs. C-62/14) wird man sagen müssen: der Europäische Gerichtshof tut es jedenfalls nicht, er hat nicht einmal gezuckt. Nun wird Karlsruhe entscheiden müssen, ob es „das Hühnchen“ gibt, oder ob es es mit seinem bereits in der Vorlageentscheidung vorbehaltenen „letzten Wort“ zu einem veritablen Zusammenprall der beiden Gerichtshöfe kommen lässt. Continue reading >>16 March 2015
Auf der Suche nach dem Ariadnefaden: von den rechtlichen Schwierigkeiten von Grexit und Graccident
Allenthalben verdichten sich die Anzeichen, dass Griechenland die Reformforderungen der Eurogruppe für die Auszahlung noch zur Verfügung stehender Hilfsgelder oder sogar für ein weiteres Hilfsprogramm nicht erfüllen will oder aus den unterschiedlichsten politischen Gründen nicht erfüllen kann. Die unmittelbare Konsequenz scheint offenkundig: Griechenland müsste, bewusst oder unabsichtlich, die Währungsunion verlassen. Doch das ist rechtlich äußerst problematisch. Sollte es dennoch zu "Grexit" oder "Graccident" kommen – die steuernde Kraft des Währungsrechts stößt mitunter an Grenzen – so würde dies eine Flut von Prozessen nach sich ziehen und auf Jahre erhebliche Rechtsunsicherheit in Griechenland mit sich bringen. Continue reading >>15 March 2015
Searching for the Ariadne‘s thread – The Legal Complexities of “Grexit” and “Graccident”
It seems more and more likely that Greece will not be able or willing to fulfill the reform demands by the Eurogroup, condition for the payment of available funds under the prolonged financial assistance programme, not to mention an additional programme. The immediate consequence seems obvious: Greece would, deliberately or not, have to leave the Euro. But that is tremendously problematic, legally. Should grexit or graccident still occur – the regulatory power of monetary law is sometimes limited – this would produce an aftermath of legal proceedings and generate legal uncertainty for years to come, at least in Greece. Continue reading >>27 January 2015