17 June 2019
Of Chicks and Men
Mit Urteil vom 13. Juni 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren um die rechtliche Zulässigkeit der millionenfachen Tötung von Eintagsküken entschieden: Das Töten männlicher Küken ist tierschutzrechtlich „nur noch übergangsweise“ zulässig, bis „voraussichtlich in Kürze“ ein marktreifes Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung steht. Obschon die Begründung noch nicht im Volltext vorliegt, sollen im Folgenden einige Schlaglichter auf dieses, aus tierschutzrechtlicher Sicht kritikwürdige, Urteil geworfen werden. Continue reading >>
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