03 August 2019
Rechtsstaat sticht Software
Setzt der Staat Software ein, um den strafprozessualen Schuldnachweis zu führen, muss diese für Gericht, Behörde, Beschuldigten und interessierten Bürger im Einzelfall plausibel und nachvollziehbar sein. Was selbstverständlich klingt, musste der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (SaarlVerfGH) jüngst für das Bußgeldverfahren klarstellen. Continue reading >>
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