21 October 2020
Es gibt keinen Besitzstandsschutz im Wahlrecht
Aktuell wird unter dem Stichwort „Parité“ über Klauseln im Wahlrecht debattiert, mit denen die Chancengleichheit für Frauen bei der Wahl zu den Parlamenten verbessert und auf eine gleichmäßige Verteilung politischer Mandate auf Frauen und Männer hingewirkt werden soll. Die Verfasserinnen dieser Stellungnahme melden sich in dieser Debatte zu Wort, um auf einen wichtigen Grundsatz hinzuweisen, der in einer demokratischen Ordnung so selbstverständlich wie notwendig sein sollte: den politischen Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers, der sich auch auf die Ausgestaltung des Wahlrechts erstreckt. Es ist daher eine politische Entscheidung, geschlechterparitätische Regelungen im Wahlrecht vorzusehen und sie auszugestalten. Dies kann und muss in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten diskutiert werden. Continue reading >>
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28 March 2019
The EU’s New Defence Policy – Beyond the Distinction Supranational / Intergovernmental
While most legal scholarship and the Bundesverfassunsgericht hold that Member States remain self-governed in the field of military policy, the New Defence Policy illustrates that this is not the case. PESCO shows how the New Defence Policy is subjecting the Member States to regulatory measures which are generated and enforced through EU political processes that clearly leave behind the intergovernmental form. Continue reading >>
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12 December 2018
No Case for Legal Interventionism: Defending Democracy Through Protecting Pluralism and Parliamentarism
Being a democrat means accepting that the law is not a very durable sword against authoritarianism. Democratic law bends and submits to the majority. When push comes to shove, it lacks the capacity to defy anti-democratic, authoritarian majorities. Of course, this does not mean that legal mechanisms and instruments are meaningless in this context. They can work against and impede the rise of anti-pluralist, illiberal and anti-democratic political movements. But it is important to acknowledge that legal interventions and prohibitive measures that target anti-liberal, anti-democratic political platforms also pose risks. They may undermine what they are supposed to protect: a free and egalitarian political process that is based on open political competition, pluralism and a free public discourse. Continue reading >>
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11 December 2017
Im Technokraten-Panzer auf dem Weg zur Europäischen Armee
Heute hat der Rat der EU das so genannte PESCO-Projekt beschlossen. Es soll wesentlich zur Errichtung einer europäischen Verteidigungsunion beitragen. Es ist rundweg zum Staunen, wie sich nach all den kritischen europapolitischen Grundsatzdiskussionen der vergangenen Jahre bei der Militär- und Rüstungsintegration offenbar die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Es ist das technokratisch-funktionalistische Europa, das hier voranschreitet, und nicht das demokratische Europa, das aus der offenen Diskussion der europäischen Bürgerschaft entsteht. Continue reading >>21 November 2016
Selektoren-Urteil des BVerfG: Karlsruhe verzwergt das Parlament
In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Beweiserhebungsrecht des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages veröffentlicht. Er definiert die Maßstäbe, nach denen der Bundestag Auskunft über die Kooperation deutscher Nachrichtendienste mit ausländischen Diensten verlangen kann – mit weitreichenden Folgen für die demokratisch-rechtsstaatliche Kontrolle des außen- und sicherheitspolitischen Handelns der Bundesregierung insgesamt. In der Zusammenschau mit früheren Entscheidungen zeigt sich eine kritikwürdige Rechtsprechungslinie, die die exekutive Handlungsfähigkeit als verfassungsrechtliches Prinzip konstruiert, das sich von den demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes verabschiedet. Continue reading >>23 September 2015
Mehr als nur Formalien: zur Vermittlungsausschuss-Entscheidung des BVerfG
Das Grundgesetz formalisiert den Vorgang der Gesetzgebung. Es pocht auf Gleichheit, Pluralismus, Inklusivität und inhaltliche Offenheit, verpflichtet zu Öffentlichkeit und politischer Verantwortlichkeit, zur Repräsentanz der Opposition und gewährt den Abgeordneten grundsätzlich gleiche Teilhaberechte. Das macht den politischen Prozess schwerfällig und hat für die handelnden Akteure Transaktionskosten. Die Formalisierung des Gesetzgebungsprozesses begrenzt entlang legitimatorischer Erwägungen die legislative Handlungsfähigkeit. Deswegen sind informale politische Prozesse, die außerhalb des verfassungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden, wichtig: Von den Beteiligten organisierte Praktiken tragen zur Funktionsfähigkeit des demokratischen Verfahrens bei, indem sie mehrheitsfähige legislative Politiken finden. Vor diesem Hintergrund ist die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Vermittlungsausschuss von besonderem Interesse. Wie eng – so die zu entscheidende Frage – ist der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an diese vermeintlichen Formalien gebunden, wenn er seine Arbeit möglichst effizient zu organisieren versucht? Continue reading >>
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05 November 2014
Bicameralism and Political Legitimacy
To constitute a democratic order based on freedom and equality, the political system of a society needs to reflect its complexity. Processes of collective decision-making need to allow for the political expression of societal differentiation and diversity. Bicameralism is a crucial mechanism in this regard. Most basically, bicameralism means a diversification of political institutions. It establishes yet another layer of structural complexity within the legislative branch and the actual law-making procedure. It diffuses and decentres legislative power. Bicameral decision-making tends to articulate conflict rather than consensus. It allows for expressing certain aspects of political pluralism and disagreement. Although or maybe because bicameralism aims for legislation to be grounded in a more inclusive, comprehensive political consensus, bicameral decision-making tends to articulate conflict rather than accord. It therefore is of some intrinsic value and justification in societies that are internally heterogeneous and organized in politically self-governing sub-entities. Continue reading >>
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22 October 2014
Alle Rüstungsexportgewalt geht vom Volke aus?
Das Informationsrecht des Parlaments sei ein wesentliches Element demokratischer Legitimation, so das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Urteil. Doch in der konkreten Frage der Rüstungsexportentscheidungen entwirft das Gericht ein Bild der Außenpolitik, die – um protektionistische Erwägungen erweitert – recht weitgehend eine Sphäre geheimen exekutiven Handelns ist. Allein zur positiven Genehmigungsentscheidung besteht relativ zweifelsfrei ein parlamentarischer Auskunftsanspruch. Und dieser gilt auch nur für die Essentialia des Rüstungsgeschäfts. Die Gründe für ihre Entscheidung muss die Regierung nie darlegen. Das steht einer demokratischen Politisierung der Rüstungsexportpolitik doch stark entgegen. Ob es für das Volk und für die Staatsorgane im Bereich der Rüstungsexportpolitik unter diesen Umständen tatsächlich noch "konkret erfahrbar" und "praktisch wirksam" ist, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgehe, scheint mir zweifelhaft. Continue reading >>07 April 2014
US Supreme Court zu Wahlkampfspenden: May Deep Pockets Rule!
Das Recht der Wahlkampffinanzierung ist ein zentrales Element dessen, was die amerikanische Verfassungslehre seit etwa 20 Jahren als The Law of Democracy untersucht: das Recht, das die demokratische Willensbildung konstituiert, organisiert, strukturiert und determiniert. Das Recht der Wahlkampffinanzierung ist, so gesehen, ein Rechtsgebiet, das die amerikanische Demokratie verfasst und über ihre Funktionsfähigkeit mitentscheidet. Dieses Rechtsgebiet ist geprägt von der Dynamik eines stetigen regulativen Hin und Her: Der Kongress begrenzt per Gesetz eine der vielfältigen Formen der privaten Finanzierung von Wahlkämpfen. Reiche Spender reagieren darauf mit Umgehungsstrategien und Resilienz: Sie ziehen vor Gericht. Es folgt in letzter Instanz regelmäßig eine Intervention des Supreme Court zugunsten der privaten Spender. Der Gesetzgeber bemüht sich dann – sofern es die Mehrheitsverhältnisse zulassen – sein regulatives Konzept wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten. Der US Supreme Court hat in der vergangenen Woche nun einen weiteren Zug in diesem Spiel gemacht: Continue reading >>
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