19 May 2016
Marokko, Tunesien, Algerien: sicher nicht sicher
Mit ihrem Beschluss, Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsländer“ im Sinne des Art. 16a Abs. 3 einzustufen, missachtet die Regierungskoalition die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Asylverfahrensrichtlinie und ein entscheidendes Urteil des EuGH. Für verfolgte Homosexuelle aus den Maghrebstaaten wurde damit das individuelle Grundrecht auf Asyl in Deutschland praktisch abgeschafft. Continue reading >>
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