19 November 2021
Nah am Wortlaut, weit in den Folgen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten mit seinem Urteil vom 09.11.2021 (Az.: BVerwG 4 C 1.20) für einen Großteil der Anwendungsfälle für rechtswidrig erkannt und die vorinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben. Die Auswirkungen des Urteils, dessen vollständige Begründung aktuell noch nicht vorliegt, sind weitreichend und grundlegend. Continue reading >>
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