11 July 2018
Mindestkörpergrößen bei der Polizei: Zu klein für die Löschdecke?
Die öffentliche Sicherheit kann in Nordrhein-Westfalen nur geschützt werden, wenn Polizistinnen und Polizisten mindestens 1,63 m groß sind. Das ist jedenfalls die Ansicht des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, das per Erlass eine entsprechende Mindestkörpergröße für PolizeibeamtInnen verfügte. Polizeibeamte, die kleiner als 1,63 m seien, hätten „Schwierigkeiten beim Bedienen von Einsatzmitteln“; „Stolper- und Sturzgefahr beim Einsatz der Löschdecke“ und „Stolper- und Sturzgefahr der Zugriffskräfte beim gemeinsamen Einschreiten bei großen Beinlängendifferenzen“. Continue reading >>
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