08 April 2014
Auf Facebookstreife: polizeiliche Maßnahmen in sozialen Netzwerken als mittelbare Grundrechtseingriffe?
“Facebookstreifen“, bei denen die Beamten mit den eigenen oder auch mit Fake-Accounts die netzwerk-öffentlichen Postings für sie interessanter Personen im Netzwerk durchforsten, gehören längst zur alltäglichen polizeilichen Praxis. Nach bisher vorherrschender Ansicht stellen derartige Maßnahmen keinen Grundrechtseingriff dar – zumindest solange keine besonderen Zugangshürden überwunden werden. Die Online-Streife kann demnach also einfach auf die Generalklauseln der Polizeigesetze der Länder und entsprechende Online-Ermittlungen auf die Generalklauseln der StPO gestützt werden. Dass hier eventuell ein Eingriff vorliegt, wird deswegen abgelehnt, weil nicht ersichtlich sein soll, wie Entfaltungs- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten oder Handlungsfreiheiten des Bürgers durch solche zunächst eher ungezielten Maßnahmen auch nur mittelbar beeinträchtigt werden können. Doch hierbei stehenzubleiben, wäre zu kurz gesprungen. Continue reading >>
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