05 December 2019
‚Grundrechtsvielfalt‘ als Allzweckwaffe im Rechtsprechungsverbund
Die Reaktionen auf die in der vergangenen Woche veröffentlichten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts Recht auf Vergessen I und II dürften bei der interessierten Öffentlichkeit von Schnappatmung bis zu zufriedenem Kopfnicken gereicht haben. So oder so – beide Entscheidungen halten Grundlegendes bereit. Neben der Anwendung der Chartagrundrechte durch das Bundesverfassungsgericht in Recht auf Vergessen II zaubert selbiges in Recht auf Vergessen I das Konzept der ‚Grundrechtsvielfalt‘ aus dem Hut. Diese ‚Grundrechtsvielfalt‘ dient dem Bundesverfassungsgericht gleichzeitig als Argument, Zielvorgabe und institutionelle Brücke zum Europäischen Gerichtshof. Continue reading >>
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