24 May 2014
Berlin gehorcht Karlsruhe: Leider nur aufs Wort
Im Februar des vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum 30. Juni 2014 auch eingetragenen Lebenspartnern zu ermöglichen, das adoptierte Kind ihres Partners anzunehmen. Dem ist der Gesetzgeber jetzt nachgekommen. Am Donnerstag hat der Bundestag das entsprechende Gesetz verabschiedet. Doch erledigt ist die Sache damit vermutlich noch lange nicht. Das nächste Urteil aus Karlsruhe zur Adoptionsthematik ist bereits programmiert. Continue reading >>
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