14 June 2021
Was bedeuten Kontaktreduzierungen für die Universität?
Corona hat Deutschland im Griff. Seit April 2020 befinden sich die Hochschulen im Dauerlockdown. Schon im dritten Semester unterrichten wir ganz überwiegend mit digitalen Hilfsmitteln, die Gebäude sind nur eingeschränkt zugänglich, die Nutzung der Bibliotheken ist ausgeklügelt kontingentiert, wenn sie überhaupt zulässig ist. Die Universität ist ein menschenleerer, surrealer Ort geworden. Continue reading >>
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30 March 2021
Dogmatiker als Experten
Ist das Verhältnis zwischen politischen Organen und Verfassungsrechtswissenschaft von wachsenden Irritationen gekennzeichnet? Die jetzt geführte Debatte hat einen konkreten Anlass, nämlich die Novellierungen des IfSG im Rahmen der Pandemiepolitik. Sie betrifft jedoch ein strukturelles Problem, das Ursachen sowohl in der Eigenrationalität des politischen Willensbildungsprozesses als auch im Rechtssystem hat. Überdies hat sich die deutsche Rechtswissenschaft weitgehend einem Rechtswissenschaftsverständnis verschrieben, das rechtspolitische Expertise einengt. Die nachfolgenden thesenhaften Analysen betreffen nicht den konkreten Anlass, schon gar nicht das Handeln derjenigen Rechtswissenschaftler und Rechtswissenschaftlerinnen, die sich die Mühe gegeben haben, Rat zu geben. Mein Interesse gilt der strukturellen Perspektive und der Frage, wie sich ein fruchtbarer rechtspolitischer Diskurs herstellen lässt, der den Systemrationalitäten von Rechtswissenschaft und Rechtspolitik gerecht wird. Continue reading >>06 April 2020
Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie
Wir beklagen zurzeit Grundrechtseingriffe ungeahnten Ausmaßes. Wir müssen aber noch etwas beklagen, nämlich einen ziemlich flächendeckenden Ausfall rechtsstaatlicher Argumentationsstandards. Zwar betonen die Entscheider, die momentan mit Rechtsverordnungen Grundrechte suspendieren, immer wieder, wie schwer ihnen dies falle. Dem rechtlich wie ethisch gebotenen Umgang mit den Grundrechten wird die momentane Rechtfertigungsrhetorik jedoch nicht gerecht. Grundrechte können nur unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden. Der Eingriff unterliegt einem Rationalitätstest anhand von faktenorientierten Maßstäben und einer Verantwortbarkeitskontrolle orientiert an normativen Maßstäben. Continue reading >>10 May 2012