14 August 2019
Wie hoch müssen die Hammel springen?
Ende Juni bezweifelte die AfD-Fraktion bei einer nächtlichen Sitzung zum „Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“ die Beschlussfähigkeit des Bundestags. Offenkundig waren weniger als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend. Nichtsdestotrotz wies der Sitzungsvorstand das Ansinnen der AfD-Fraktion zurück, indem er die Beschlussfähigkeit einmütig bejahte. Schon unmittelbar nach dem verweigerten Hammelsprung sprach die AfD von einem „Rechtsbruch“. Heute nun hat die Fraktion angekündigt, das Verhalten des Sitzungsvorstands tatsächlich in Karlsruhe prüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind gering. Continue reading >>
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