26 November 2020
Außenpolitik als völkerrechtsfreier Raum?
An diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in der Sache Air Base Ramstein mündlich verhandelt – und noch am selben Tag entschieden. Die ausführlichen Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht, aber bereits die Pressemitteilung ist aufgrund ihrer Implikationen für die innerstaatliche Durchsetzung des Völkerrechts bemerkenswert. Das Gericht räumt außenpolitischen Interessen gegenüber einer völkerrechtlichen Bindung der Bundesrepublik Vorrang ein, selbst wenn das Völkerrecht in die innerstaatliche Rechtsordnung implementiert worden ist. Eine solche außenpolitische Vormachtstellung der Bundesregierung und der hiermit einhergehende bzw. hieraus folgende Vorrang der Außenpolitik lassen sich jedoch nur schwer rechtlich begründen. Weder sind sie ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert, noch lassen sie sich aus dem Rechtsstaats- oder Demokratieprinzip ableiten. Continue reading >>
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