14 October 2021
Aufforderung zum Rechtsbruch
Der BDS-Beschluss des Bundestags vom 17.05.2019 ist rechtmäßig und verletzt auch nicht die Grundrechte der Kläger. So urteilte am 7.10.2021 die Zweite Kammer des VG Berlin. Was dem VG Berlin nicht in den Blick geriet, war der eklatante Widerspruch zwischen der „bloßen Meinungsäußerung“ des Bundestags und dem, was die darin enthaltene Aufforderung zum Rechtsbruch bedeutete und bewirkte. Continue reading >>
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