07 August 2018
Kirchenasyl – staatliche Eskalation aus Opportunismus?
Nach hitziger Diskussion mit Scharia-Vergleichen und Ähnlichem hatten sich Staat und Kirche im Februar 2015 auf ein gemeinsames Verfahren beim Kirchenasyl geeinigt. Dieser kooperative Umgang wurde jahrelang positiv evaluiert. Nun aber verschärft die staatliche Seite den Ton. Das Kirchenasyl wird laut Innenministerkonferenz in „Teilen der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen“. Wohl daher verständigten sich die Innenminister darauf, den staatlichen Umgang mit dem Kirchenasyl ab dem 1.8.2018 zu ändern und ernst zu machen mit einer Drohung, die schon länger im Raum stand: Unter bestimmten Voraussetzungen wird sich das BAMF künftig auf die 18-monatige Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 2 S. 2 Dublin III-VO berufen. Continue reading >>
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