25 October 2014
Italien im Dilemma zwischen Verfassungs- und Völkerrechtstreue
Das italienische Gesetz zur Vollstreckung der UN-Charta ist verfassungswidrig, soweit es gemäß Artikel 94 der UN-Charta Italien verpflichtet, das Urteil des Internationalen Gerichtshofs von 2012 zur Staatenimmunität zu befolgen. Außerdem ist die vom IGH im konkreten Fall festgestellte völkerrechtliche Gewohnheitsrechtsnorm zur Staatenimmunität nicht Teil der italienischen Rechtsordnung: Stefan Raffeiner zur Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichtshofs. Continue reading >>
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