01 December 2019
Neue starke Stimme in der europäischen Grundrechts-Polyphonie
Mit den beiden Beschlüssen Recht auf Vergessen I und II intoniert das BVerfG einen wohlabgestimmten Paukenschlag für den Grundrechtsschutz in der EU. Für Aufmerksamkeit sorgt insbesondere der Beschluss Recht auf Vergessen II, in dem der 1. Senat nun für bestimmte Konstellationen die Unionsgrundrechte als Prüfungsmaßstab anwendet. Ausdrücklich rückt er teilweise von seiner bisherigen Aussage ab, unionsrechtlich begründete Rechte gehörten nicht zu den Grundrechten, die mit der Verfassungsbeschwerde verteidigt werden könnten. Continue reading >>
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