30 June 2020
Haftung auf Umwegen
In einem fleischverarbeitenden Betrieb sowie dessen Umfeld in Rheda-Wiedenbrück stiegen die Infektionen mit COVID-19 vor kurzem explosionsartig an. Auch weil es in den Unternehmen womöglich zu Verstößen gegen Corona-Auflagen kam, kündigten mehrere Politiker an prüfen zu lassen, ob das Unternehmen herangezogen werden könne, um für die verursachten Kosten aufzukommen. Während sich die Haftung eines Unternehmens gegenüber Privaten durchaus begründen lässt, sieht es im öffentlichen Recht anders aus: Die eher unelastischen Vorschriften namentlich des Gefahrenabwehrrechts stoßen hier schnell an Grenzen, und es zeigt sich, dass das öffentliche Recht auf solche Konstellationen nicht vorbereitet ist. Continue reading >>
0