17 June 2021
Sind Verstöße gegen die Vorlagepflicht noch an Art. 101 GG zu messen?
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse deutscher Gerichte sind unionsrechtlich volldeterminierte Akte deutscher Staatsgewalt. Damit sind sie seit der BVerG-Entscheidung "Recht auf Vergessen II" nicht mehr an dem Grundgesetz, sondern an den Chartagrundrechten zu messen, genauer gesagt an Art. 47 UAbs. 2 GRC. Continue reading >>
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15 September 2020