27 November 2019
Gemeinwohl, Steuervorteile und Geschlechterdiskriminierung
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, dass Körperschaften künftig nicht mehr als gemeinnützig gelten, wenn ihre Mitgliedschaft auf ein Geschlecht begrenzt ist. Einzige Ausnahme: der Ausgleich geschlechtsbezogener Nachteile. Seitdem hagelt es unter der Überschrift „Scholz will reinen Männervereinen Steuervorteile streichen“ herbe Kritik. Die Kritik verkennt jedoch, dass der Staat, der die Gemeinnützigkeit in erheblichem Umfang finanziell fördert, an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden ist. Continue reading >>
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