10 December 2021
Pandemierecht 4.0
Die Bundesnotbremse ist aus heutiger Sicht jedoch nicht nur Ende sondern zugleich Beginn eines neuen Staatsversagens gewesen. Tatsächlich war es die Verlagerung der Handlungskompetenz auf die Gubernative, zumal in der föderalen Variante einer informellen ad-hoc-Bund-Länder-Gubernative, die sich als strukturell unpassend und fachlich unangemessen erwiesen hat. Aus diesen Vorüberlegungen lassen sich Eckpunkte für ein Pandemierecht 4.0 entwickeln, das als vorsorgendes und gefahrenabwehrendes Planungs- und Interventionsrecht in organisatorischer und verfahrensrechtlicher Hinsicht über die ersten drei Entwicklungsstufen (Generalklausel, unkoordinierter Maßnahmenkatalog, Bundesnotbremse) nicht nur hinausgeht, sondern zu einer grundlegenden Neuausrichtung führt. Continue reading >>
1