11 November 2010

Baer, Huber, Hermanns

Und dann begrüßt der Verfassungsblog natürlich die heute frisch gewählten drei neuen Verfassungsrichterinnen und -richter:

Monika Hermanns, bislang Richterin am BGH, rückt im Zweiten Senat an die Stelle von Lerke Osterloh. Den Posten von Siegfried Broß übernimmt der Staatsrechtslehrer und Thüringer Innenminister Peter M. Huber.

Und im Ersten Senat wird künftig statt Brun-Otto Bryde die Berliner Staatsrechtslehrerin Susanne Baer, she of the Gender Kompetenzzentrum, am Richtertisch Platz nehmen.

Herzlich Willkommen!


8 Comments

  1. Dietrich Herrmann Fri 12 Nov 2010 at 10:00 - Reply

    Bemerkenswerter als die Personalien selbst scheinen mir die Veränderungen im Verfahren zu sein: zum einen die persönlichen Anhörungen, zum anderen die Tatsache, dass mit den Grünen erstmals eine “kleine” Oppositionspartei beim Deal beteiligt ist. Beide Veränderungen versprechen den Trend zu größerer Transparenz zu verstärken – und beides OHNE jegliche Gesetzesänderung. Ich würde nicht ausschließen, dass es beim Verfahren schleichend weitere Veränderungen geben könnte.

    Auch wenn mit Huber formal mal wieder ein “Politiker” nach Karlsruhe kommt, so dominieren doch nach wie vor die Wissenschaftler (abgesehen von der – nur minimal eingehaltenen – Quote für Bundesrichterinnen und -richter), was ich für problematisch halte. Verfassungsrichter aus der Anwaltschaft oder aus der Verwaltung fehlen derzeit ebenfalls.

  2. Student Sat 13 Nov 2010 at 02:32 - Reply

    Ich habe zwar noch nie etwas von Frau Baer gelesen, jedoch hat ihre Berufung m.E. ein Geschmäckle hinterlassen. Eine Feministin mit einem so extravaganten Schwerpunkt an das BVerfG? Dass sie lesbisch ist, stört mich überhaupt nicht, ist sogar eher ein gutes Zeichen für eine pluralistische Gesellschaft. Ihr Blick kann aber nicht frei sein, sie hat auf jeden Fall eine krasse ideologische Prägung durch ihren radikalen Feminismus, dass das in meinen Augen nicht gut ist für das hohe Renommee des BVerfG.

    Es gibt doch so viele exzellente Juristinnen in Deutschland? Warum gerade diese Person?

  3. cord Sat 13 Nov 2010 at 14:31 - Reply

    Selbst Paul Kirchhof hat es nicht (ganz) geschafft, das Renommee des BVerfG zu ruinieren, ich denke dann kann Frau Baer wirklich keine Gefahr ausgehen…ne, im ernst: es ist eine vollkommen naive Vorstellung, dass Juristen ihre politischen Überzeugungen mit der Wahl zum Verfassungsrichter aufgeben. Unter dieser Voraussetzung finde ich es sehr begrüßenswert, dass mit Susanne Baer eine linke Feministin innerhalb des BVerfG einen Kontrapunkt zu den nicht weniger radikalen Botschaftern der “Neuen Sozialen Marktwirtschaft” setzten kann. Im übrigen ist mir nicht ganz klar, warum Geschlechtergerechtigkeit ein extravaganter Schwerpunkt sein sollte? Vgl. Art. 3 GG.

  4. Pascal Tue 16 Nov 2010 at 13:35 - Reply

    Kein Mensch hat einen “freien Blick”, lieber Student. Das ist schlicht unmöglich. Wir alle sind die Summe unserer gemachten Erfahrungen und Vorurteile, die auch unser Judiz prägen. Da haben natürlich unterschiedliche Menschen unterschiedliche Vorstellungen. Und inwiefern da ein feministischer Blick weniger “frei” sein soll als ein von cord genannter radikal marktwirtschaftlicher erschließt sich mir ebensowenig wie die Grundlage, aufgrund derer Frau Baer für dich keine exzellente Juristin sein soll.

    Vielleicht tut eine solche Perspektive sogar ganz gut, auch wenn das BVerfG wohl noch das Verfassungsorgan ist, das sich mit der tatsächlichen Geschlechtergerechtigkeit noch am Leichtesten tut.

  5. Student Wed 17 Nov 2010 at 00:40 - Reply

    Ich finde es auch sehr problematisch, dass konservative Richter wie Di Fabio in ihren Büchern so klare politische Äußerungen(„Kultur der Freiheit“ etc.) treffen, während sie noch am BVerfG tätig sind. Dass Di Fabio auch noch einen Preis der marktradikalen INSM, die mit sehr perfiden Methoden arbeitet, annimmt, sollte einfach nicht zum Berufsethos eines Richters am BVerfG gehören.

    Vielleicht bin ich auch nur ein kleiner Student im 2.Semester, der das verfassungsrechtliche Business noch nicht so gut verstanden hat. Aber ich würde als Mitglied des Richterwahlausschusses bei Wissenschaftlern immer zwei Mal hinschauen, ob hinter ihrer wissenschaftlichen Arbeit doch nicht eine vielleicht versteckte oder doch sehr offensichtliche politische Programmatik steht(Kirchhof: deutsches Steuersystem ist das schlimmste der Welt, Baer: Frauenrechte für alle!). Wer über Jahre hinweg seinen wissenschaftlichen Fokus auf wenige Themen beschränkt hat, der wird wohl rechtsautistisch.

    Im Professorenstübchen hat man ja leider nicht sooo einen großen Einfluss auf die Gesetzgebung, außer dass man hin und wieder ein paar Gutachten schreibt und vom Bundestag angehört wird. Wer die juristische Wahrheit aber mit dem Löffel gefressen hat, der tut schwer daran, dies am mächtigen BVerfG nicht endlich einmal anzuwenden, keine Frage.
    Wir brauchen deshalb auch keine Wissenschaftler als Richter, die zum la bouche, qui prononce les paroles de la loi verkommen. Man braucht aber Richter, die ihr Rechtsgebiet seriös und in voller Breite wissenschaftlich durchdrungen haben. Dass kann man bei Baer nicht behaupten. Wer RechtsWISSENSCHAFTEN mit feministischer Kampftheorie verbindet, der gehört für mich per se ausgeschlossen.
    Oder sollen auch marxistische Juristen ans BVerfG? Oder zionistische Juristen? Oder libertäre Juristen? Oder doch lieber rechtskonservative Juristen, die mit der JF ins Bett gehen?

  6. Hendrik Hiwi Wed 17 Nov 2010 at 16:31 - Reply

    Wenn man neben Bundesrichtern und Politikern auch Wissenschaftler als BVR wünscht – und ein Blick auf die bisherigen Leistungen des BVerfG und hier speziell der dort tätigen Hochschullehrer auch in Abgrenzung zu den Fachgerichtsbarkeiten zeigt, dass dies durchaus sinnvoll ist -, dann kann man ihnen wohl nicht gut wissenschaftliche Veröffentlichungen in der Zeit vor der Ernennung übelnehmen. Und: Wer nicht will, dass der vorauseilende Gehorsam noch mehr Einzug hält, der muss auch deutliche Stellungnahmen akzeptieren. Geschehnisse wie hinsichtlichlich der (Nicht-)Wahl des Kandidaten Dreier sind sicher nicht wünschenswert.
    Man sollte sich also auf die maßgebende Frage der Unvoreingenommenheit und Offenheit konzentrieren, zumal gewisse Grundüberzeugungen insbes. im Umgang mit dem Verfassungsrecht unentbehrlich sein dürften. Im Übrigen sichern der Wahlmodus und die Persönlichkeit der Richter die Offenheit des Spruchkörpers als Ganzes.

  7. Sebastian Wed 17 Nov 2010 at 17:28 - Reply

    @ Cord

    Na wenn die Dame so für Geschlechtergerechtigkeit ist, dann soll sie dafür sorgen das endlich entweder die Wehrpflicht ganz gestrichen wird und nicht nur ausgesetzt oder das sie für beide Geschlechter gilt.

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht in der Lage zu erkennen, dass das nachträgliche eingeführte Wehrdienstgesetz ganz klar unrecht ist und dem Gleichberechtigungsgedanken wiederspricht und versucht sich mit irgendwelchen Lex-Speziales Gesetzen herauszuwinden, die Alles sind, aber nicht rechtsstaatlich sind weil sie ein bestimmte Gruppe benachteiligt. Das Gesetze auch unrecht sein können scheint den Bundesrichtern noch nie in den Sinn gekommen sein. Das sollte ma im Studium als erstes lernen.

    Es darf keine Sondergesetze geben, die eine bestimmte Gruppe (Geschlecht, Religion, Weltanschauung usw.) benachteiligen oder bevorzugen. Das hatten wir alles schonmal. Sowas darf nie und nimemr Schule machen.

    Wir brauchen Volksabstimmungen und Richter müssen ebenfalls vom Volk gewählt werden, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ist aufzuheben.

    Alles andere kann man weder Rechtsstaat noch Gewaltenteilung nennen, dafür brauche ich kein Jurist zu sein um das zu erkennen, ganz im Gegenteil. Die kriege die wir aus fadenscheinigen Gründen führen runden das Bild von unsererm Staat noch ab.

    Aber dann würde sich einiges ändern.

    Einen Finanz!!!minister, der 100.000 Mark Schmiergeld von einem Waffenschieber angenommen hat und dies vergessen hatte, würde es dann garantiert nicht mehr geben…unter anderem…

  8. Sarton Tue 30 Nov 2010 at 09:46 - Reply

    “Student” scheint davon überzeugt zu sein, dass Recht eine Wissenschaft ist. Als juristische Laie, bin ich der Meinung, dass Gesetze nur Hilfsmitteln sind. Diese Hilfsmittel sollen den Richter helfen sein Urteil zu fällen. Die Gesetze werden von Politiker oder deren Fachleute verfasst. Somit reflektieren Gesetze immer eine politische Weltanschauung. Wenn beim Verfassungsgericht Menschen mit rechts unterschiedliche Biographie und Vorstellungen tätig sind, besteht die Hoffnung, dass die Urteile des Gerichtshofes gerechter werden.

Leave A Comment

WRITE A COMMENT

1. We welcome your comments but you do so as our guest. Please note that we will exercise our property rights to make sure that Verfassungsblog remains a safe and attractive place for everyone. Your comment will not appear immediately but will be moderated by us. Just as with posts, we make a choice. That means not all submitted comments will be published.

2. We expect comments to be matter-of-fact, on-topic and free of sarcasm, innuendo and ad personam arguments.

3. Racist, sexist and otherwise discriminatory comments will not be published.

4. Comments under pseudonym are allowed but a valid email address is obligatory. The use of more than one pseudonym is not allowed.




Explore posts related to this:
Bundesverfassungsgericht, Justiz, Richterwahl


Other posts about this region:
Deutschland