Blogschau // Debatten der Woche // 01.03 – 07.03
Krise auf der Krim // Aus der Sicht von Daniel Wisehart (EJIL Talk) kann die Intervention auf der Krim völkerrechtlich weder durch Art. 51 der UN-Charter noch durch das ukrainische Hilfsgesuchen an Russland gerechtfertigt werden. Derselben Ansicht (EJIL Talk) ist die ukrainische Vereinigung für Völkerrecht. Für Chris Borgen (opinio juris) ist die juristische Rechtfertigung der russischen Intervention auf der Krim nicht mehr als ein rhetorisches Feigenblatt, trotzdem bindet sich Russland durch seinen „law talk“ (opinio juris) durch Normen des Völkerrechts, die sich gegen sie wenden könnten. Wenn überhaupt könne Russland nur der legitimen Regierung der Ukraine „zur Hilfe eilen“– wer die legitime Regierung der Ukraine (opinio juris) ist, bleibt unklar. Zachary Vermeer (EJIL Talk) hält zumindest Yanukovych nicht für die legitime Regierung der Ukraine.
(Ohn)macht des Völkerrechts – Schützen Normen die Ukraine? // Peter Spiro (opinio juris) sieht trotz der Krim im Völkerrecht mehr als eine Schimäre und glaubt, dass Putins illegales Handeln nicht ungestraft bleiben wird. Julian Ku (opinio juris) hält das Völkerrecht dagegen für nutzlos, um zur Lösung der Krimkrise beizutragen.
Beamtenstreikrecht – Art. 11 EMRK vs. Art. 33 V GG // Nils Schaks (JuWiss) lobt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, ein Streikrecht für bestimmte Beamte zuzulassen. Gabriele Buchholtz (JuWiss) hätte sich mehr Mut zur konventionsfreundlichen Auslegung durch das BVerwG gewünscht.
Messerterror in China // Die Messerattacke in China ist für Julian Ku (opinio juris) Terrorismus und sollte so genannt werden.
House of Lords Reform // Meg Russel (UK Constitutional Law Blog) kritisiert die neuste Reform zum House of Lords.
Gerichtliche Kontrolle durch Verbände // Sir Stephen Sedley (UK Constitutional Law Blog) hält die gerichtliche Kontrolle im öffentlichen Interesse, ohne ein konkretes individuelles Interesse des Klägers, für einen wichtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips.
Kroatien und Serbien vor dem ICJ // Marco Milanovic (EJIL Talk) schreibt, dass sowohl die Klage Kroatiens als auch die Klage Serbiens vor dem ICJ mit 99%iger Wahrscheinlichkeit scheitern wird.