Europa in der Krise: Brauchen wir eine neue Verfassung?
Was da gestern Nacht im Ecofin beschlossen wurde, 500 Milliarden zur Stabilisierung des Euro bereit zu stellen, der EZB den Ankauf von Staatsanleihen zu ermöglichen und einen europäischen Haftungsverbund für die Staatsschulden der Mitgliedsstaaten zu begründen – was wird das für Folgen haben? Wo wird das hinführen?
Ich weiß nur eins: Es wird in Deutschland und Europa verfassungspolitisch keinen Stein auf dem anderen lassen. Dieser Schritt wird eine enorme Dynamik auslösen. Es ist nur noch nicht klar, in welche Richtung.
Zwei Szenarien
Entweder wachen wir in ein paar Jahren in einem Europa auf, in dem so gut wie alle überregionale Politik auf europäischer Ebene läuft und der Topos nationale Souveränität nur noch eine ferne Erinnerung an eine versunkene Epoche ist. Die Krise ist vorbei, die Konjunktur läuft wieder ganz gut. Die Staaten und die Kommission schauen sich wechselseitig auf die Finger, damit keiner auf Kosten der anderen mehr Geld ausgibt, als er sich leisten kann. Die EU wird weiter mit Akzeptanz- und Legitimationsproblemen zu kämpfen haben, aber die erfolgreiche Überwindung der Krise ist ein Fakt, vor dem nur die hartgesottensten Euroskeptiker die Augen verschließen können. Und die politische Theorie wird in ihren Anstrengungen, jenseits der allgemeinen Staatslehre Kategorien für politische Meinungsbildung in Mehrebenensystemen und ihre Transparenz und ihre Kontrolle zu entwickeln, mittlerweile auch schon ganz schön weit gekommen sein.
Oder wir wachen in einer randständigen, ökonomisch und sozial verwüsteten Region auf, bestehend aus lauter kleinen schwachen Failed States, die zwischen den USA, Russland und China hin und her gekickt werden wie Putzlumpen, bewohnt von Leuten, denen die Depression ihr Einkommen und die Inflation ihr Vermögen genommen hat und die darauf bestehen, dass an ihrem Elend jemand schuld sein muss, und sich wechselseitig mit Hass und Bürgerkrieg überziehen.
Welche es werden wird? Ich habe keine Ahnung. Aber in beiden Fällen wird man sagen: Damals im Mai 2010, da haben wir den Weg eingeschlagen, der uns hier hergeführt hat.
Wenn da nicht Lissabon wäre…
Nun haben wir es aber mit einem ärgerlichen Problem zu tun: Szenario A, das alles-wird-gut-Szenario, ist leider verfassungswidrig. Sagt jedenfalls das Bundesverfassungsgericht. Wenn man das Lissabon-Urteil beim Wort nimmt, kann man das vergessen. Wir dürfen das nicht. Unsere Verfassung verbietet es uns.
Bleibt also Szenario B.
Das wird bestimmt ziemlich fies. Aber dafür bleibt die Verfassungsidentität des Grundgesetzes gewahrt. Wir sterben, damit Deutschlands Verfassung lebe, sozusagen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dem wir das Lissabon-Urteil zu verdanken haben, wird schon sehr bald Gelegenheit bekommen, sich dazu zu verhalten.
Meine Ad-Hoc-Einschätzung, die verweigerte einstweilige Anordnung gegen den Griechenland-Bailout sei ein gutes Zeichen für die Einsicht der Richter in ihre Pflicht zur Selbstbeschränkung, ziehe ich etwas gründlicherem Nachdenken und Ulrichs dankenswerter Belehrung zurück: Der Senat hätte den Antrag in drei Absätzen wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit und mangelnder Beschwerdebefugnis abschmettern müssen.
Das hat er nicht getan. Und das ist kein gutes Zeichen. Im Gegenteil.
Löst das irgendwie!
Trotzdem gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass sich im Zweiten Senat doch noch zumindest fünf der acht eines Besseren besinnen. Wie sie von den Festlegungen des Lissabon-Urteils wieder runterkommen sollen, weiß ich auch nicht. Das wird bestimmt nicht einfach. Und ein Verfassungsgericht, das nach ein paar Monaten schon wieder seine eigenen, mit viel Applomb verkündeten Worte fressen muss, nimmt Schaden an seiner Autorität, das ist ganz klar.
Aber angesichts der Aussicht auf Szenario B ohne Möglichkeit von Szenario A wäre mein Appell: Löst das irgendwie. Vielleicht kann sich der Senat ja auch irgendwie rausmogeln. Irgendeine Formel finden, wonach man dem Buchstaben nach an der Identitätskontrolle festhält, aber ihr faktisch die Zähne zieht. Das hat doch nach dem Maastricht-Urteil auch ganz gut geklappt.
Das ist alles nicht schön. Aber immer noch besser als die Alternative.
Und wenn das Verfassungsgericht tatsächlich den Daumen senkt: Ich verehre das Grundgesetz as much as the next guy. Aber dann wäre ich vehement dafür, dass wir uns von ihm verabschieden und uns eine neue, in den europäischen Integrationsprozess eingepasste Verfassung geben.
Eine neue Verfassung? Den Weg dazu weist Art. 146 GG, und das bedeutet wohl, dass wir eine Volksabstimmung bräuchten. Wollen wir in einer Lage, in der viele Deutsche nicht die Vorteile der EU für ein am Export in Nachbarländer orientiertes Land vor Augen haben, sondern vor allem Angst vor einer Inflation und Groll hinsichtlich des Vorgehens Griechenlands herrscht, eine öffentliche Debatte um eine neue, europafreundlichere Verfassung? Bloß das nicht! Die unentbehrliche Mitwirkung Deutschlands an der europäischen Integration könnte in populistischen Tiraden untergehen! Die Vorteile weiterer Integration lassen sich eben nicht besonders gut in Bild-Schlagzeilen fassen und verkaufen. Ganz anders ist das hinsichtlich der Angst vor Inflation, vor angeblich hemungslosen und betrügerischen Griechen usw. Bei realistischer Betrachtung muss man sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Lissabon-Urteil leben, wenn man nicht eine Volksabstimmung riskieren will.
Ist das schlimm? Nein. Denn entweder erwirken die Politiker so viel öffentliche Akzeptanz für die weitere Integration, dass eine Volksabstimmung gewagt werden kann, oder die Politik bescheidet sich (jedenfalls vorläufig) mit den noch möglichen kleineren Schritten.
wenn man nicht eine Volksabstimmung riskieren will.
Ja, so argumentieren EU-Demokraten.