28 February 2014

Bundesgericht pfeift “Schweizermacher” zurück

Die Schweiz hat im Moment, wenn es um “Fremde” geht, keine besonders gute Presse, und das Bundesgericht hat daran kräftig mitgewirkt. Ein bisschen was wett macht jetzt ein heute veröffentlichtes Urteil aus Lausanne. Dabei geht es um das Einbürgerungsverfahren, also die Arbeit jener wackeren Leute, die in den 70er Jahren der Emil-Steinberger-Film “Die Schweizermacher” karikiert hatte.

Eine vierköpfige Familie aus Weiningen im Kanton Zürich hatte die Einbürgerung beantragt und wurden daraufhin mitsamt den Kindern zu einem “Einbürgerungsgespräch” eingeladen – in einem sehr freundlichen Schreiben, wonach das Gespräch dazu dienen solle, sich “kennenzulernen und etwas über die Beweggründe für das Einbürgerungsgesuch zu erfahren”.

Mit keinem Wort war darin aber erwähnt, dass sie dort einer Art Eignungsprüfung unterzogen werden würden, samt Befragung zu ihren Kenntnissen über schweizerische Sitten, Geographie und Staatskunde. Das geschah aber, und zwar offenbar mit nicht zufriedenstellendem Ergebnis: Die Gemeinde lehnte das Einbürgerungsgesuch ab. Das Verwaltungsgericht Zürich fand das in Ordnung.

Das Bundesgericht aber nicht: Wer die Einbürgerung beantragt, habe Anspruch auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren, und dazu gehöre auch, dass nach Treu und Glauben vorgegangen werde. Wer nicht erfahre, dass sein Wissen abgefragt wird, kann sich nicht vorbereiten:

Nicht nur ist es diesfalls für die Bewerber einfacher als bei anderen Kriterien der Integration, sich darauf inhaltlich einzurichten, sondern es ermöglicht ihnen, sich mental darauf einzustellen und durch den Überraschungseffekt bewirkte kurzfristige Wissenslücken zu vermeiden. Es ist denn auch notorisch, dass sich Bewerber für eine Einbürgerung ähnlich wie bei schulischen Examen teilweise vertieft und unter Verwendung spezifischer Lehrmittel auf die Prüfung des Wissens vorbereiten, das ihre Integration belegen soll.

Das Urteil lässt sich leider nicht direkt verlinken. Man findet es hier, wenn man das Aktenzeichen 1D_3/2013 in die Suchmaske eingibt.


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  1. Aufmerksamer Leser Fri 28 Feb 2014 at 15:42 - Reply

    Für alle, die den direkten Link “hübsch” wollen: http://bit.ly/NCwNsV

  2. Tourix Sat 1 Mar 2014 at 15:45 - Reply

    Einbürgerungstest in Deutschland:
    http://www.youtube.com/watch?v=Sz_stGd3DFc

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