27 November 2013

Das Burka-Verbot vor dem Straßburger Gerichtshof

Anlässlich der heutigen Verhandlung heute vor dem EGMR in Sachen S.A.S. v. Frankreich will ich es dabei belassen, auf meinen Wutanfall vor einem knappen Jahr zum Thema Burka-Verbot zu verlinken. Ich will verhüllt auf die Straße gehen können, hatte ich damals geschrieben, und das will ich heute noch.

Ich halte das französische und belgische Burka-Verbot für ein ausgesprochen gefährliches und niederträchtiges Stück Gesetzgebung, und das nicht nur wegen seiner drangsalierenden, diskriminierenden und marginalisierenden Folgen für die ohnehin schon mehr als genug drangsalierten, diskriminierten und marginalisierten Salafisten-Ehefrauen, sondern als Ausdruck eines Gesellschaftsbilds oppressiver Transparenz, das mir Angst macht.

Ich hoffe nur, dass sich der EGMR nicht allzu ausschließlich auf die Irgendwie-muss-man-ja-religiöse-Vielfalt-managen-Schiene ziehen lässt und den Fall wie weiland Leyla Şahin in einem großen Topf voller margin of appreciation ertränkt.

Die Fragen von der Richterbank heute waren spärlich, aber diejenigen, die es gab, schienen mir durchaus Anlass zum Optimismus zu geben. Ausgerechnet der französische Richter André Potocki erkundigte sich nachdrücklich, ob das Burka-Verbot als Maßnahme der öffentlichen Sicherheit verhältnismäßig sei, ob es die Gleichheit der Frau verbessern könne, dieselbe an der Ausübung eines Rechts zu hindern, und ob man die Menschenwürde als Rechtfertigung ins Feld führen könne, wenn die betroffene Frau sich dadurch in ihrer Würde eher verletzt als befördert sieht. Auch der norwegische Richter Erik Møse fragte, inwieweit es dem sozialen Zusammenhalt zuträglich sein könne, muslimische Frauen Polizeikontrollen zu unterziehen.

Dem hatten die Vertreterinnen Frankreichs und Belgiens wenig entgegenzusetzen als ihr Gesäusel vom “Vivre ensemble” und ihre erschreckende Vision, dass Offenheit, Toleranz und Menschenwürde von uns allen verlangen, uns jederzeit identifizierbar zu halten.

Aber die Große Kammer besteht aus 17 Richterinnen und Richtern. Und wie die denken, weiß ich jedenfalls nicht zu prognostizieren.


13 Comments

  1. Philipp Thu 28 Nov 2013 at 11:06 - Reply

    Warum stellt dann Nacktheit in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit dar?

  2. Maximilian Steinbeis Thu 28 Nov 2013 at 11:08 - Reply

    @Philipp: verstehe ich nicht, den Einwand. Niemand wird sich, wenn er sich in der Öffentlichkeit nackt ausziehen will, auf seine Privacy berufen.

  3. Gerd Gosman Thu 28 Nov 2013 at 11:49 - Reply

    Ich verstehe den Einwand schon, weil auch derjenige, der nackt in die Öffentlichkeit treten will, sein öffentliches Auftreten gestaltet. Ich sehe nicht, warum diese Gestaltung nicht unter das Persönlichkeitsrecht fallen soll.

    Allerdings bereitet mir der Einwand aus zwei Gründen keine Bauchschmerzen:

    1. Das Nacktheitsverbot ist eben selbst schon problematisch (jedenfalls solange zur Nacktheit keine Handlungen hinzutreten, die Dritte beeinträchtigen, wie das bei exhibitionistischen Handlungen der Fall ist). Aus einem problematischen Verbot kann nichts für die Rechtfertigung eines weiteren problematischen Verbots hergeleitet werden. Der Einwand beruht auf einem “Gleichheit im Unrecht”-Fehlschluss.

    2. Selbst wenn man ein allgemeines Nacktheitsverbot für legitim hält. liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Verboten in der religiösen Dimension des Burkafalls.

  4. Maximilian Steinbeis Thu 28 Nov 2013 at 11:57 - Reply

    Ich würde schon noch einen dritten Grund hinzufügen wollen. Es macht einen Unterschied, ob ich mich zeigen will, aber nicht darf, oder ob ich mich nicht zeigen will, aber muss. Im einen Fall geht es um freedom of expression, im anderen um privacy. Im anderen Fall werde ich nicht nur an der freien Entfaltung meiner Persönlichkeit gehindert, sondern obendrein gezwungen, einen Teil meines Körpers der Gesellschaft bzw. dem Staat zur Identifizierung zur Verfügung zu stellen.

  5. Gerd Gosman Thu 28 Nov 2013 at 12:26 - Reply

    Den Einwand finde ich teils formalistisch, teils scheint er mir an der Sache vorbeizugehen.

    Formalismus: Auch ein Nacktheitsverbot (oder ein Gebot züchtiger Bekleidung) beinhaltet eine Verfügung über den Körper. Ich sehe insoweit auch keine höhere grundrechtliche Dignität des möglichst vollständig bekleideten Körpers gegenüber dem möglichst unbekleideten Körper.

    Neben der Sache: Um das Identifizierungsargument zu ziehen, muss man das Burkaverbot als identifizierungssichernde Regelung begreifen, ähnlich dem versammlungsrechtlichen Vermummungsverbot. Es mag ja sogar sein, dass manche Befürworter des Burkaverbots so argumentieren. Das finde ich aber völlig hanebüchen. Das Burkaverbot unterdrückt aus meiner Sicht eine bestimmte (religiös motivierte) Handlung, es dient nicht dazu, Handlungen Dritter (Privater oder des Staats) zu ermöglichen, die eine Identifizierung voraussetzen. Zur Verdeutlichung: Wenn zusätzlich auch das Kopftuchtragen verboten würde, käme man mit dem privacy-Argument nicht weiter, weil auch die kopftuchtragende Person unschwer identifiziert werden kann. Das Kopftuchverbot ist aber nicht weniger eingriffsintensiv (und empörend) als das Burkaverbot.

    Aber im Ergebnis sind wir uns ja einig.

  6. Maximilian Steinbeis Thu 28 Nov 2013 at 12:38 - Reply

    Hanebüchen oder nicht, genau so wird aber das Burkaverbot in Belgien und Frankreich gerechtfertigt: Es gebe ein Recht der Gesellschaft, jeden, der sich im öffentlichen Raum bewegt, ins Gesicht schauen und so identifizieren zu können.
    Das ist die Kernabsicht dahinter, jedenfalls offiziell. Man kann sich das auch leicht erklären – erstens, weil so leichter das Argument abgewehrt werden kann, hier solle eine religiös/ethnisch/gender-Minderheit diskriminiert werden. Und zweitens, weil Regierungen maximale Identifizierbarkeit halt sowieso immer super finden.
    Im Übrigen: es geht nicht um höhere grundrechtliche Dignität des bekleideten gegenüber dem unbekleideten Körper, es geht um zwei verschiedene Schutzinteressen. Im einen Fall wird das Spektrum meiner Möglichkeiten, mich auszudrücken, beschnitten. Im anderen Fall wird meine Freiheit beschränkt, hinsichtlich meines Körpers über die Grenze zwischen privat und öffentlich selber zu bestimmen.

  7. Aufmerksamer Leser Thu 28 Nov 2013 at 14:59 - Reply

    @Max: Das ist hier wirklich nicht mein Thema. Aber: Ist die Argumentation mit der “Identifizierung” nicht anders gemeint? Geht es um “maximale Identifizierbarkeit” im Sinne des Polizeirechts oder führt “Burka” nicht eher dazu, dass der öffentliche Raum mit Pseudonymen geflutet wird – und zwar mit solchen, die alle identisch sind? Quasi Dein Blog, in dem alle Kommentare unter dem Pseudonym “Aufmerksamer Leser” abgegeben werden – von jedem. Man will die Leute nicht erkennungsdienstlich identifizieren. Aber vielleicht will man auch keine amorphe Masse statt Gesellschaft?

    Disclaimer: Ich habe keine abschließende Meinung zum Burka-Verbot. Ich sehe nur eine Besonderheit gegenüber allgemeinem Privacy Ideen.

  8. Jenli Thu 28 Nov 2013 at 17:09 - Reply

    Juristisch ist das alles sehr fein beleuchtet und ausgedrückt, geht aber immer davon aus, dass die betroffenen Frauen die Burka freiwillig tragen. Das ist aber in den meisten Fällen, die mir persönlich bekannt sind, nicht der Fall. In den mir bekannten Fällen bringen die Männer ihre Frauen durch psychischen Druck und in manchen Fällen auch durch Schläge dazu, die Burka zu tragen.

  9. Maximilian Steinbeis Thu 28 Nov 2013 at 17:18 - Reply

    @AufmL: Es geht auf jeden Fall auch um maximale Identifizierbarkeit iSv Polizeirecht. Wer die jeweiligen belgischen und französischen Regelungen liest, muss zwangsläufig an die Riots in England denken und die Diskussion, wie toll es wäre, wenn man den Burschen ihre Hoodies weg nehmen könnte, damit man sie auf den allgegenwärtigen Videos auch immer schön erkennen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für Sarkozy und tutti quanti das nicht zumindest eine attraktive Nebenüberlegung dabei war.
    Zur Sache selbst: Es geht darum, ob meine Herrschaft über privat oder öffentlich der Normalfall bleibt oder der bedrängte Ausnahmefall. Was die Pseudonyme betrifft, so bin ich sehr dafür, sie zu behalten. Ich halte lieber ein paar Trolle aus bzw. schmeiße sie dann halt von Hand raus, als dass ich alle Kommentatoren zwinge, sich zu identifizieren – was sie im Zweifel halt nicht täten, sondern den Raum, in dem ihnen das zugemutet wird, lieber meiden. Die Parallele, scheint mir, lässt sich ziemlich gut durchhalten.

    @Jenli: Dann soll man halt diese Männer bestrafen und nicht ihre Frauen.

  10. Aufmerksamer Leser Thu 28 Nov 2013 at 17:48 - Reply

    @Max: Ich meinte die Gefahr, dass alle Burka tragen. Also nicht “ein paar Trolle”, sondern nur noch Trolle. Gibt es nicht Vororte, in denen solche Situationen im Straßenbild emergieren?

  11. gunni Thu 3 Jul 2014 at 09:49 - Reply

    ganz ehrlich?

    Die individuelle Freiheit hat viele Grenzen.
    Ich darf nicht nackig durch die Strassen laufen.
    Ich darf nicht mit einem Panzer einkaufen fahren.
    Ich darf keine selbgebastelten Feuerwerkskörper zünden und zertifizierte auch nur zu Silvester.
    Ich durfte früher die Schule nicht schwänzen.

    Und so weiter und so fort.

    Und jetzt gibt es eine weitere Grenze: ich darf nicht voll verschleiert in der Öffentlichkeit rumlaufen.
    Und wenn ich es doch tue, muss ich mit Konsequenzen rechnen, genau wie bei den anderen Grenzüberschreitungen.

    Ich empfinde es als unangenehm, wenn jemand *permanent* nackt durch die Strassen rennt oder voll verschleiert oder mit dem Panzer zum Einkaufen fährt oder Silvesterknaller zündet. Und vielen anderen geht es auch so.
    Insofern hat die Einschränkung schon was mit dem gemeinsamen Zusammenleben zu tun und gilt auch nur für den öffentlichen Raum.

    Ob das die Situation für die betroffenen Frauen verbessert oder verschlechtert hängt vom Einzelfall ab.
    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man sich aus freier Entscheidung voll verschleiert – jedenfalls dürfte das die extreme Ausnahme sein. In den allerallerallermeisten Fällen hängt das mit der Erziehung oder einem äußeren Druck zusammen.

    Ich finde es gut, dass da ein Zeichen gesetzt wird: Wir finden das nicht gut. Was ihr da macht passt uns nicht, vielleicht schaut ihr mal, ob ihr von der Vollverschleierung Abstand nehmt und nur ein Kopftuch verwendet.

    Dass die Regelung rechtlich etwas abenteuerlich begründet wird, kann man zurecht kritisieren. Allerdings scheint diese Begründung ja sogar auf europäischer Ebene durchzukommen.
    Mit der Nebenwirkung, dass ein Motorradfahrer seinen Helm absetzen muss, wenn er durch die Fussgängerzone geht – sollte eigentlich kein Problem sein, oder?

    Ich kenne einige muslimische Mitbürger und freue mich auch, sie zu treffen. Hin und weider treffe ich auch welche, die ein Kopftuch aufsetzen. Alles überhaupt kein Problem. Aber wenn die sich oder ihre Partner jetzt vollverschleiern würden, würde ich sie (und mich) schon fragen, ob sie noch alle Tassen im Schrank haben.

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