21 April 2010

BVerfG: Knapp und verletzend

Die heute veröffentlichte Kammerentscheidung, den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu überprüfen, hat gerade mal acht Zeilen Begründung: Keine Klagebefugnis, da nicht selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen, da kein individueller Unterlassensanspruch gegen den Staat, Steuermittel nicht verfassungswidrig einzusetzen. Punkt, Ende. Da hat selbst manche Verhängung einer Missbrauchsgebühr mehr Fleisch an den Knochen.

Und dann auch ein Druckfehler drin: “§ 221 Abs. 1 GG” – muss natürlich SGB V heißen und nicht GG.

Haben das die Kläger und ihr Bevollmächtigter Helge Sodan von der FU Berlin wirklich verdient?

Vor einem knappen Jahr hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerden der privaten Krankenversicherer u.a. gegen den Bundeszuschuss abgewiesen, die ihr Grundrecht aus Art. 12 wegen der Wettbewerbsverzerrung durch den Zuschuss an die GKV verletzt sahen. Da war Sodan auch schon dabei.

Jetzt hat er offenbar versucht, zu schauen, ob mit einem anderen Kläger, einem ganz normalen Steuerzahler, noch was geht. Mit dem Argument, der Zuschuss greife gleichheitswidrig in Art. 6 I ein, Schutz von Ehe und Familie. Naja, erschließt sich mir jetzt nicht intuitiv, muss ich schon sagen. Und in Karlsruhe scheint der Versuch dann auch nicht so gut angekommen zu sein…


One Comment

  1. Jens Wed 21 Apr 2010 at 12:57 - Reply

    Er hat es “jetzt” versucht? Das Aktenzeichen ist aus 2008, 810 dürfte auf jeden Fall erste Jahreshälfte sein.

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